Mit Bescheid vom 17. Februar 1999 befristete die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg "gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 und Abs. 3 des FSG, BGBl. Nr. 120/1997 idF der 2. FSG- Novelle, BGBl. Nr. 94/1998 vom 21. Juli 1998, sowie in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und Abs. 3 der FSG-GV, BGBl. Nr. 322 in der geltenden Fassung" die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die "Klassen A und B" bis zum 2. Juni 1999. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Wenn bei jemandem ein auf Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand festgestellt wird, der zwar noch nicht bzw. nicht mehr eine Nichteignung wegen Alkoholabhängigkeit oder chronischem Alkoholismus bewirkt, bei dem aber in Verbindung mit der Neigung der betreffenden Person zum Alkoholmissbrauch die Möglichkeit der Verschlechterung ihres Gesund... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §69;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Um eine bloß bedingte Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 69 KFG 1967 annehmen zu können, bedarf es konkreter Sachverhaltsfeststellungen darüber, dass die geistige und körperliche Eignung zwar noch im ausreichenden Maß für eine bestimmte Zeit vorhanden ist, dass aber zumindest hinsic... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 7. Oktober 1997, Zl. 97/11/0038, verwiesen. Mit diesem wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21. Oktober 1996, mit welchem gemäß § 73 Abs. 1 (eigentlich: § 65 Abs. 2) KFG 1967 dem Beschwerdeführer eine auf die Dauer von fünf Jahren (bis zum 12. April 2001) befristete Lenkerberechtigung erteilt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften mit der wesentlichen Begründung: aufgehoben, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §66;KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Um eine bloß bedingte Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (im Sinne der §§ 65 Abs 2, 66 und 69 Abs 1 lit b KFG) annehmen zu können, bedarf es konkreter Sachverhaltsfeststellungen darüber , dass die geistige und körperliche Eignung des Betreffenden zwar noch in ausr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihr bis zur behördlichen Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 lita;KFG 1967 §69 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/04/21 96/11/0190 2 Stammrechtssatz Stellt die Grundlage der Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfunktionen des Bf die in einer Beilage zum verkehrspsychologischen Befund angegebenen, bei den... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 für die Dauer seiner gesundheitlichen Nichteigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen entzogen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 2. Oktober 1996, B 1225/96, die Behandlung der zunächst an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Ent... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 lita;KFG 1967 §69 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/04/21 96/11/0190 2 Stammrechtssatz Stellt die Grundlage der Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfunktionen des Bf die in einer Beilage zum verkehrspsychologischen Befund angegebenen, bei den ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31 Abs1;KFG 1967 §69 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1 Stammrechtssatz Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankheit ausgehenden Auswirkungen auf das Verhalten der Person im Straßenverkehr, sowie darüber, welche Entwicklung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A/125 cm3, B und F wegen mangelnder körperlicher und geistiger Eignung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der körperlichen und geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 lita;KFG 1967 §69 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Stellt die Grundlage der Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfunktionen des Bf die in einer Beilage zum verkehrspsychologischen Befund angegebenen, bei den einzelnen Tests erzielten Testwerte dar, wobei keinerlei Grenzwerte ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 mit 12 Monaten (gerechnet ab Eintritt der Rechtskraft des Bescheides) befristet. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; sie beantragt dessen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 7. Mai 1999 befristet. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Die Feststellung eines aktuellen Drogenmißbrauches (Haschisch), der eine Süchtigkeit indiziert, die - allenfalls auch erst in der Zukunft - das sichere Beherrschen von Kraftfahrzeugen und das Einhalten der für das Lenken geltenden Vors... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Zur Feststellung einer bloß bedingten Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bedarf es konkreter Feststellungen darüber, daß ua die körperliche Eignung zwar noch in ausreichendem Maße für eine bestimmte Zeit vorhanden ist, daß aber zumindest hinsichtlich einer der Komponenten dieser Eignung eine Beeinträ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Oktober 1996 wurde gemäß § 73 Abs. 1 (richtig wohl: § 65 Abs. 2) KFG 1967 die Gültigkeit der dem Beschwerdeführer erteilten Lenkerberechtigung zeitlich auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Tage der Erstattung des Gutachtens des Amtsarztes der Bundespolizeidirektion Graz, somit bis zum 12. April 2001 beschränkt. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/12 92/11/0140 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Befristung einer Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG ist das Vorliegen objektiver Anzeichen für das Bestehen einer die besagte Eignung nicht ausschließenden Krankheit, bei der ihrer Natur nach die Möglichkeit der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 10. November 1994 auf (Wieder-)Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B (nach einer im Jahre 1993 erfolgten Entziehung) gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefo... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110075.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg, Verkehrsamt, vom 16. Mai 1995 wurde die der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilte Lenkerberechtigung gemäß "§§ 64 (2) iVm 65 (2) u. 69 (1)b KFG 1967 idF" auf die Dauer von einem Jahr, "das ist bis zum 30.3.1996" befristet. Die Erstbehörde sprach weiters aus, daß die Befristung und die Auflagen im Führerschein gemäß § 71 Abs. 1 KFG 1967 eingetragen würden. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG werde einer einzubringenden Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/11/0318 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Befristung der Lenkerberechtigung muß der verkehrspsychologische Befund begründen, daß und weshalb mit einer zum Wegfall der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/22 93/11/0110 3 Stammrechtssatz Nimmt die Behörde das Nichterscheinen des Lenkerberechtigten zu einer amtsärztlichen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 mit 12. Dezember 1995, nämlich auf die Dauer eines halben Jahres, gerechnet ab Erstellung des Gutachtens der ärztlichen Amtssachverständigen der belangten Behörde (am 12. Juni 1995), befristet. Die belangte Behörde ging im wesentlichen davon aus, daß in Ansehung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995110358.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. März 1991 wurde die Lenkerberechtigung des (im Jahr 1929 geborenen) Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 auf zwei Jahre befristet. In der Folge wurde dem Beschwerdeführer wiederholt eine befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilt, zuletzt mit (mündlich verkündetem) Bescheid der Erstbehörde vom 8. Mai 1995 (befristet bis 8. Mai 1996). Als Grund für... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von 2 Jahren, gerechnet ab 12. Juni 1995, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Weiters wurde ihm gemäß § 75a Abs. 1 lit. a KFG 1967 das Lenken eines Motorfahrrades bis 12. Juni 1997 verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die v... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen mangelnder geistiger Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (Fehlen der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung) gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen. Die dagegen erhobene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde am 17. November 1994 zur Post gegeben. Nach der Aktenlage war dem Beschwerdeführer bereits mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 4. November 1995 befristet. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde hat... mehr lesen...