Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs1;Rechtssatz
Das Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung stellt alleine keine bestimmte Tatsache dar, die als solche zum Anlaß für eine neuerliche Entziehungsmaßnahme genommen werden kann (Hinweis E 30.10.81, 81/02/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110177.X05Im RIS seit
19.03.2001