RS Vwgh 1992/6/30 91/11/0177

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Das Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung stellt alleine keine bestimmte Tatsache dar, die als solche zum Anlaß für eine neuerliche Entziehungsmaßnahme genommen werden kann (Hinweis E 30.10.81, 81/02/0117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110177.X05

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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