1 1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 30. März 2018 wurde die Ermächtigung des Revisionswerbers zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 mangels Vertrauenswürdigkeit widerrufen. Die aufschiebende Wirkung wurde unter einem gemäß § 64 Abs. 2 AVG wegen Gefahr in Verzug ausgeschlossen. 2 Die belangte Behörde führte begründend aus, im Zuge einer am 4. Oktober 2017 durchgeführten Revision gemäß § 57a Abs. 2a KFG 1967 iVm § 15 Prüf- und Begu... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/11/0059 B 27. Juni 2016 VwSlg 19390 A/2016 RS 3 Stammrechtssatz Das VwG hat bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 einen strengen Maßstab anzulegen (Hinweis B vom 29. Jänner 2016, Ra 2016/11/0009, mit Verweis auf das E vom 18. Dezember 1985, Zl. 85/11/0077). ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0061 E 17. Dezember 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Gewerbetreibender dann als vertrauenswürdig im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 anzusehen, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass er... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0221 E 22. November 1994 RS 5 Stammrechtssatz Der eingetretene Verlust der Vetrauenswürdigkeit hat zwingend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen iSd § 57a Abs 2 KFG zur Folge. Für eine "formlose Androhung des Widerrufs im Wiederholungsfall" bietet das Gesetz keine Handhabe. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Der Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung der Ermächtigung nicht aus; wenn die Voraussetzungen hierfür (wieder) vorliegen, besteht vielmehr ein Anspruch auf Wiedererteilung (vgl. bereits VwGH 19.9.1984, 83/11/0167). Dafü... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid der belangten Behörde (damals Landeshauptmann von Niederösterreich) vom 11. November 1997 wurde dem Revisionswerber die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung bestimmt bezeichneter Fahrzeugklassen in einer näher genannten Begutachtungsstelle erteilt. 2 2.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 2018 wurde diese Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen "mit sofortiger Wirkung" widerrufen. Die belangte Behörde sprach zudem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §67d Abs1KFG 1967 §57a Abs2VwGVG 2014 §24 Abs1
Rechtssatz: Der VwGH hat (zur Rechtslage vor Einführung der VwG) wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass bei Erstellung einer Zukunftsprognose der Verschaffung eines - im Rahmen einer mündlichen Verhandlung gewonnenen - persönlichen Eindrucks von der betreffenden Person besondere Bedeutung zukommt (vgl. V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2VwGVG 2014 §24 Abs1
Rechtssatz: In Hinblick auf die vorzunehmende Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Revisionswerbers im Sinne des § 57a Abs. 2 zweiter Satz KFG 1967 war die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von diesem durch das VwG - im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - geboten (vgl. zur Notwendigkeit der Durchführung... mehr lesen...
1 1.1. Mit Bescheid vom 6. Dezember 2016 widerrief die Revisionswerberin die dem Mitbeteiligten mit Bescheid vom 26. März 2009 erteilte und mit zwei späteren Bescheiden erweiterte Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen in der Begutachtungsstelle in S. 2 1.2. Über die dagegen erhobene Beschwerde des Mitbeteiligten änderte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit dem angefochtenen, nach Durchführung von mündlichen Verhandlungen ergangenen Erkenntni... mehr lesen...
1 Mit aktenkundigem Bescheid der belangten Behörde vom 2. Mai 2017 wurde die dem Revisionswerber mit Bescheid vom 14. Jänner 2010 erteilte Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 widerrufen. Begründet wurde dies zusammengefasst mit zahlreichen Verfehlungen des Revisionswerbers im Rahmen der Begutachtungstätigkeit wie die Ausstellung unrichtiger Gutachten im Zeitraum Juni 2016 bis März 2017, mehrfache Fehleintragungen und wiederholte... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/11/0059 B 27. Juni 2016 VwSlg 19390 A/2016 RS 3 Stammrechtssatz Das VwG hat bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 einen strengen Maßstab anzulegen (Hinweis B vom 29. Jänner 2016, Ra 2016/11/0009, mit Verweis auf das E vom 18. Dezember 1985, Zl. 85/11/0077). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4KFG 1967 §57a Abs2VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2015/11/0016 B 8. September 2016 RS 4 Stammrechtssatz Bei einer Entscheidung hinsichtlich der Erteilung einer Ermächtigung nach § 57a Abs. 2 KFG 1967 handelt es sich um das Ergebnis einer Beurteilung des Gesamtverhaltens des Betroffe... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Dezember 1990 wurde der beschwerdeführenden Partei die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung näher bezeichneter Fahrzeugarten gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 erteilt. Darin heißt es (auszugsweise) wie folgt (Schreibweise wie im Original): "BESCHEID Der Landeshauptmann von Tirol erteilt (der beschwerdeführenden Partei) gemäß § 57 a Abs. 2 KFG 1967 i. V.m. § 28a KDV 1967 die Ermächtigung, in der Prüfstelle in (.... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2 idF 2004/I/175; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0061 E 17. Dezember 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Gewerbetreibender dann als vertrauenswürdig im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 anzusehen, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehör... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §57a Abs2 idF 2004/I/175;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Widerruf einer nach § 57a Abs. 2 KFG 1967 erteilten Ermächtigung darf nur dann ausgesprochen werden, wenn eine Vertrauensunwürdigkeit des Betreffenden im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides (noch) gegeben ist (Hin... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. August 2000 wies der Landeshauptmann von Tirol den Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Mai 2000 auf Erteilung einer Ermächtigung zur Durchführung wiederkehrender Begutachtungen von Kraftfahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 ab. Die dagegen erhobene Berufung wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol mit Bescheid vom 8. Jänner 2001 (Beschlussdatum: 14. Dezember 2000) gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass Alkoholdelikte zu den schwersten Verstößen im Straßenverkehr zählen, die Tätigkeit der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a Abs. 2 KFG 1967 erfordert jedoch anders als etwa die Tätigkeit eines Fahrlehrers (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. September 1993, Zl. 93/11/0101) oder eines Taxilenkers (vgl. das hg. Erkenntnis vom 2... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Gewerbetreibender dann als vertrauenswürdig im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 anzusehen, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem Schutzzweck des... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Was die gerichtlichen Straftaten vom 22. Juni 1992 (geringfügige Sachbeschädigung) und vom 3. Dezember 1993 (Sachbeschädigung und Körperverletzung) betrifft, so sind diese auf Grund der seit den Vorfällen verstrichenen Zeit und insbesondere auch der Tatsache, dass der Beschwerdeführer seitdem strafgesetzlich nicht negativ in Erscheinung getreten is... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §36 lite;KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Mit Straferkenntnis aus dem Jahr 1995 (das genaue Datum der Übertretung ist aus dem angefochtenen Bescheid nicht ersichtlich) wurde der Beschwerdeführer gemäß § 36 lit. e KFG 1967 bestraft. Dieser Vorfall hat sich somit offensichtlich ca. fünfeinhalb Jahre vor Beschlussfassung über den angefochtenen Bescheid erei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Soweit die belangte Behörde in die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 ergänzend die dem Straferkenntnis vom 12. Jänner 1998 zugrundeliegende Verwaltungsübertretung (die im Entscheidungszeitpunkt bereits knapp vier Jahre zurücklag; der Beschwerdeführer wurde bestraft, weil er als Beifahrer n... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die vom Beschwerdeführer begangenen fünf Verwaltungsübertretungen und zwei gerichtlichen Straftaten auch nicht in ihrer Gesamtheit die Annahme rechtfertigen, die belangte Behörde könne sich nicht darauf verlassen, dass der Beschwerdeführer im Falle der Ermächtigung iSd § 57a Abs. 2 KFG 1967 die übertragene Verwaltungsaufgabe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs. 2 KFG 1967 macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer Ermächtigung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sich sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch h... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Soweit die belangte Behörde in die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 auch jenen Vorfall einbezieht, für den der Beschwerdeführer bestraft worden ist, weil er ein Fahrzeug in Betrieb genommen hat, ohne hiezu berechtigt zu sein, wobei er Schülerbeförderungen ohne die erforderliche Gewerbeber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die der beschwerdeführenden Partei erteilte Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit widerrufen. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die beschwerdeführende Partei Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend; sie beantragt die kostenpflichtige Aufheb... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Der Landeshauptmann hat die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von KFZ nach § 57a Abs 2 KFG unter anderem dann zu widerrufen, wenn aufgrund des Verhaltens des ermächtigten Gewerbetreibenden die Annahme berechtigt ist, die Kraftfahrbehörde könne sich nicht mehr darauf verlassen, daß er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe entsprechend d... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Der eingetretene Verlust der Vetrauenswürdigkeit hat zwingend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen iSd § 57a Abs 2 KFG zur Folge. Für eine "formlose Androhung des Widerrufs im Wiederholungsfall" bietet das Gesetz keine Handhabe. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/02 91/11/0026 1 Stammrechtssatz Zwar kann unter besonderen Umständen bereits die Erstellung eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Gewerbetreibenden erschüttern (Hinweis E 19.9.1984, 83/11/0167, VwSlg 11527 A/1984 und 22.10.1986, 85/11/0113). Dies kann jedoch nur dann der Fall sein... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von KFZ ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem "einmaligen Fehlverhalten" keine Rede sein. Angesichts dieses schwerwiegenden Verhaltens ist die nach § 57a Abs 2 KFG erforderliche ... mehr lesen...