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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Der Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung der Ermächtigung nicht aus; wenn die Voraussetzungen hierfür (wieder) vorliegen, besteht vielmehr ein Anspruch auf Wiedererteilung (vgl. bereits VwGH 19.9.1984, 83/11/0167). Dafür, dass der Widerruf für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen sei, bietet das Gesetz hingegen keinerlei Anhaltspunkte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110172.L04Im RIS seit
16.06.2020Zuletzt aktualisiert am
16.06.2020