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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/11/0221 E 22. November 1994 RS 5Stammrechtssatz
Der eingetretene Verlust der Vetrauenswürdigkeit hat zwingend
den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung
von Fahrzeugen iSd § 57a Abs 2 KFG zur Folge. Für eine
"formlose Androhung des Widerrufs im Wiederholungsfall" bietet
das Gesetz keine Handhabe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110172.L03Im RIS seit
16.06.2020Zuletzt aktualisiert am
16.06.2020