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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2;Rechtssatz
Der eingetretene Verlust der Vetrauenswürdigkeit hat zwingend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen iSd § 57a Abs 2 KFG zur Folge. Für eine "formlose Androhung des Widerrufs im Wiederholungsfall" bietet das Gesetz keine Handhabe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110221.X05Im RIS seit
19.03.2001