RS Vwgh 1994/11/22 94/11/0221

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2;

Rechtssatz

Der eingetretene Verlust der Vetrauenswürdigkeit hat zwingend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen iSd § 57a Abs 2 KFG zur Folge. Für eine "formlose Androhung des Widerrufs im Wiederholungsfall" bietet das Gesetz keine Handhabe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110221.X05

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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