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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Widerruf einer nach § 57a Abs. 2 KFG 1967 erteilten Ermächtigung darf nur dann ausgesprochen werden, wenn eine Vertrauensunwürdigkeit des Betreffenden im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides (noch) gegeben ist (Hinweis E 19. September 1984, VwSlg 11527 A/1984). (Hier: Die belBeh hat zwar den angefochtenen Bescheid auf die Annahme gestützt, es mangle der beschwerdeführenden Partei an Vertrauenswürdigkeit, der Bescheidbegründung ist aber nicht zu entnehmen, aus welchen Erwägungen die Behörde trotz Verstreichens eines Zeitraumes von mehr als 17 Monaten zwischen der Durchführung der Revision und der Erlassung des angefochtenen Bescheides, in dem die beschwerdeführende Partei mangels Aberkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung an der Ausübung ihrer Prüfungs- und Begutachtungstätigkeit nicht gehindert war, von einer weiterhin vorliegenden Vertrauensunwürdigkeit der beschwerdeführenden Partei ausgegangen ist.)
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005110193.X02Im RIS seit
21.04.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008