RS Vwgh 1994/11/22 94/11/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/02 91/11/0026 1

Stammrechtssatz

Zwar kann unter besonderen Umständen bereits die Erstellung eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Gewerbetreibenden erschüttern

(Hinweis E 19.9.1984, 83/11/0167, VwSlg 11527 A/1984 und 22.10.1986, 85/11/0113). Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn der Gewerbetreibende den Mangel bei einer gewissenhaften Überprüfung aller relevanten Faktoren zumindest hätte erkennen müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110221.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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