RS Vwgh 2002/12/17 2001/11/0061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2002
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2;

Rechtssatz

Soweit die belangte Behörde in die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 ergänzend die dem Straferkenntnis vom 12. Jänner 1998 zugrundeliegende Verwaltungsübertretung (die im Entscheidungszeitpunkt bereits knapp vier Jahre zurücklag; der Beschwerdeführer wurde bestraft, weil er als Beifahrer nicht angegurtet war und ein Kind unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm auf dem Schoß ohne Rückhalteeinrichtung befördert hat) einbezieht, ist für den Verwaltungsgerichtshof nicht ersichtlich, inwieweit durch das zu Grunde liegende Fehlverhalten die spezifische Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 erschüttert werden sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110061.X04

Im RIS seit

14.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten