RS Vwgh 2019/10/15 Ra 2018/11/0125

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Veröffentlicht am 15.10.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
VwGVG 2014 §24 Abs1

Rechtssatz

In Hinblick auf die vorzunehmende Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Revisionswerbers im Sinne des § 57a Abs. 2 zweiter Satz KFG 1967 war die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von diesem durch das VwG - im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - geboten (vgl. zur Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Falle des für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindrucks von der Person des jeweils Betroffenen VwGH 18.2.2015, Ra 2014/04/0035, und etwa VwGH 15.7.2019, Ra 2017/11/0240).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110125.L03

Im RIS seit

09.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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