Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Die unrichtige Ausstellung positiver Gutachten beeinträchtigt die nach § 57a Abs 2 KFG erforderliche Vertrauenswürdigkeit in hohem Maß (Hinweis E 18.12.1985, 85/11/0077). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110221.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Vor dem Verwaltungsgerichtshof können mit Rücksicht auf die Bestimmung des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG, wonach gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde erheben kann, "wer durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet, nach Erschöpfung des Instanzenzuges", nur letztinstanzliche Bescheide bekämpft werden. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. Juni 1994 widerrief der Landeshauptmann von Tirol (in erster Instanz) gemäß § 57a Abs. 2 K... mehr lesen...
Rechtssatz: § 123 Abs 1 letzter Satz KFG idF BGBl 1992/452 wurde mit E VfGH 24.6.1993, G 37/93 ua, mit Wirksamkeit vom 30.6.1994 als verfassungswidrig aufgehoben. Somit ist gemäß Art 103 Abs 4 zweiter Halbsatz B-VG gegen einen Bescheid des LH, mit dem die Ermächtigung zur Durchführung wiederkehrender Begutachtungen gemäß § 57a Abs 2 KFG widerrufen wird, die Berufung an den BMöWV zulässig, weshalb einer Beschwerde gegen den Bescheid des LH die Prozeßvoraussetzung der Erschöpfung des Instanz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 2. September 1985 erteilte und mit Bescheid dieser Behörde vom 22. Mai 1989 erweiterte Ermächtigung gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit widerrufen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des In... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;AVG §58 Abs2;KFG 1967 §57a Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Behauptet der gemäß § 57a Abs 2 KFG zur Begutachtung ermächtigte Gewerbetreibende, die inkriminierten Mängel seien ohne Zerlegungsarbeiten nicht offensichtlich erkennbar gewesen, hat die belangte Behörde dazu - trotz der zwischen der Begutachtun... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Zwar kann unter besonderen Umständen bereits die Erstellung eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Gewerbetreibenden erschüttern (Hinweis E 19.9.1984, 83/11/0167, VwSlg 11527 A/1984 und 22.10.1986, 85/11/0113). Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn der Gewerbetreibende den Mangel bei einer gewissenhaften Über... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Widerruf der Ermächtigung nach § 57a Abs 2 KFG 1967 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Widerruf der dem Beschwerdeführer erteilten Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen nach § 57a Abs 2 KFG 1967 ausgesprochen. Der Grund für diese Maßnahme war die auf dr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2. Februar 1989 wurde die der Beschwerdeführerin gemäß § 57 Abs. 4 KFG 1967 erteilte Ermächtigung zur Abgabe von Gutachten für die wiederkehrende Überprüfung von Lastkraftwagen (bis 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht, ohne Druckluftbremse) widerrufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: De... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Das Gutachten nach § 57a Abs 2 KFG ist durch das geeignete Personal selbst, wenn auch allenfalls unter Mitwirkung anderer im Betrieb beschäftigter Personen, zu erstellen. Damit - iZm den Vorschriften über die erforderlichen Einrichtungen - ist die qualitative Gleichwertigkeit mit einem Sachverständigengutachten gewährleistet. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Die Unterfertigung von Blankogutachten durch das geeignete Personal und die mögliche folgende Verwendung durch anderes Personal der Gewerbetreibenden widerspricht dem Zweck der Bestimmung des § 57a Abs 2 KFG. Dies erschüttert die Vertrauenswürdigkeit der GmbH selbst, wenn die Unternehmensleitung, die von diesen Vorgängen keine Kenntnis hatte, ihrer... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GewO 1973 §370;GewO 1973 §39;KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Beim Widerruf der Ermächtigung handelt es sich nicht um eine gewerberechtliche Strafe, sondern um eine Maßnahme zum Schutz der öff Verkehrssicherheit. Deshalb sind die Vorschriften über die gewerberechtliche Verantwortlichkeit nicht heranzuziehen. Vielmehr ist die Vertrauenswürdigkeit der ermächtigte... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §55a;KFG 1967 §57a Abs1 lith idF 1988/375;KFG 1967 §57a Abs2;KFGNov 12te;
Rechtssatz: Durch die 12.KFGNov 1988/375, die in § 57a Abs 1 KFG als lit h ua LKWs, wenn ihr höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt, einfügte, erlischt nicht in Ansehung dieser Fahrzeuge die vor dieser Nov erteilte Ermächtigung nach § 57 Abs 4 KFG. Sie wurde vielmehr zu einer Er... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: An die Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil das beim Gewerbetreibenden eingeholte Gutachten die wesentliche Grundlage für die weitere Verwendung der KFZs im öff Verkehr ist. Daher kann nicht nur grob schuldhaftes Verhalten zum Verlust der Vertrauenswürdigkeit führen, sondern auch andere Umstände, sofern ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0077 E 11. Dezember 1985 VwSlg 11978 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein Gewerbetreibender ist iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 dann vertrauenswürdig, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörden könnten sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem Schutzz... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Bei der Verpflichtung zur Erstattung von Änderungsanzeigen nach § 57a Abs 2 vierter Satz KFG 1967 handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift. Jedenfalls einen einmaligen Verstoß gegen sie ist nicht von solchem Gewicht, dass allein deshalb schon der Ermächtigte iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 nicht mehr vertrauenswürdig ist. Europea... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57a Abs2;
Rechtssatz: Die Ausstellung eines unrichtigen positiven Gutachtens lässt in Verbindung mit einem Verstoß gegen die Verpflichtung nach § 57a Abs 2 4. Satz KFG jedenfalls den Schluss auf mangelnde Vertrauenswürdigkeit zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985110113.X02 Im RIS seit 0... mehr lesen...