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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2;Rechtssatz
Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von KFZ ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem "einmaligen Fehlverhalten" keine Rede sein. Angesichts dieses schwerwiegenden Verhaltens ist die nach § 57a Abs 2 KFG erforderliche Vertrauenswürdigkeit zu verneinen. Daran ändert auch ein behauptetes Fehlen von Beanstandungen vor der Erstellung dieser Gutachten und nach Einleitung des Verwaltungsverfahren nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110221.X04Im RIS seit
19.03.2001