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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs. 2 KFG 1967 macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer Ermächtigung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sich sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufs des Begriffs "vertrauenswürdig" bedient, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde der selbe Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110061.X02Im RIS seit
14.04.2003Zuletzt aktualisiert am
17.10.2016