Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätestens am 21. Dezember 2015 illegal nach Österreich eingerei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z6 B-VG iVm Art148i B-VG sowie Art60 Abs2 Vorarlberger Landesverfassung gestützten Antrag begehrt der Landesvolksanwalt von Vorarlberg, die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Alberschwende vom 24. Februar 1976, mit der für die Straße 4865/3 ("Alte Landstraße") von der Abzweigung der L 205 bis zur alten Lingenauer Brücke ein Fahrverbot, ausgenommen Anrainer, erlassen wurde, als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rech... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art 18 Abs2B-VG Art139 Abs1 Z6B-VG Art148iB-VG Art 148fVlbg Landesverfassung Art60 Abs2StVO §43, §44 Abs1FahrverbotsV des Bürgermeisters der Gemeinde Alberschwende vom 24.02.1976VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Verordnung eines Vorarlberger Bürgermeisters betreffend ein Fahrverbot auf der "Alten Landstraße" mangels Durchführung eines Ermittlungsverfahrens vor Verordnungserlassu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VGB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91
Leitsatz: Widerspruch der Zuständigkeit eines Organs der Kärntner Jägerschaft zur bescheidmäßigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Jagdprüfungen zu den Grundsätzen der Selbstverwaltung; kein Vorliegen einer zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich geeigneten Angelegenheit;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, "a.) im §1 Abs5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 - LDHG 1995, in der Fassung dieses Absatzes nach der Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. Nr. 138/1995 (andere, hier nicht angefochtene Teile des zitierten ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VGB-VG Art18 Abs2B-VG Art21 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5
Leitsatz: Widerspruch der Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zurWahrnehmung der Diensthoheit im Namen der Landesregierung imSalzburger Lande... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Landesvolksanwalt von Vorarlberg stellt gemäß Art60 Abs2 der Vlbg. Landesverfassung, LGBl. Nr. 9/1999, in Verbindung mit Art148i B-VG den Antrag auf "Behebung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Rankweil in der Fassung der Kundmachung der Marktgemeinde Rankweil vom 30.09.2003 auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Rankweil vom 01.07.2003 und der Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung vom 25.09.2003, Zl ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs4B-VG Art148eB-VG Art148iVlbg Landesverfassung §60 Abs2Flächenwidmungsplan der Gemeinde Rankweil
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Landesvolksanwaltes auf Aufhebung
eines Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Widmung von Grundstücken
als Golfplatz infolge Umwidmung nach Antragstellung; Antrag des
Landesvolksanwaltes als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Aufgrund einer bei der Volksanwaltschaft am 6. Juli 2000 eingelangten Eingabe leitete diese gemäß Art148a Abs1 B-VG ein Verfahren zur Prüfung der Frage ein, ob die Abweisung einer Berufung gegen einen Strafbescheid einer Bezirkshauptmannschaft wegen Verletzung des Abfallwirtschaftsgesetzes durch den Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark (im folgenden: UVS) vom 8. Februar 2000 einen Mißstand in der Verwaltung darstelle und forderte mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art148aB-VG Art148iStmk L-VG §35
Leitsatz: Zurückweisung des über den konkreten Anlaßfall hinausgehenden sowie
undifferenzierten allgemeinen Antrags auf Feststellung der
Zuständigkeit der Volksanwaltschaft zur uneingeschränkten Kontrolle
des Vollzugsbereichs des UVS Steiermark; Unzulässigkeit einer
abstrakten Zuständigkeitsfeststellung; ke... mehr lesen...
Begründung: I. 1. a) Aufgrund einer bei der Volksanwaltschaft am 13. Juni 1995 eingelangten Eingabe leitete diese gemäß Art148a Abs1 B-VG ein Verfahren zur Prüfung der Frage ein, ob die Zurückweisung einer Berufung durch den Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark vom 6. April 1995 einen Mißstand in der Verwaltung darstelle, und forderte mit Schreiben vom 1. September 1995 den Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark zur Aktenvorlage auf. Nachdem der Unabhängigen Ve... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art148aB-VG Art148fB-VG Art148iStmk L-VG §35VfGG §36g
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der Zuständigkeit der
Volksanwaltschaft zur Kontrolle des UVS Steiermark mangels eines
konkreten Anlaßfalles; Anrufung des Verfassungsgerichtshofs zur
Schlichtung von abstrakten Meinungsverschiedenheiten über die
Auslegung der gesetzl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Landesvolksanwalt von Vorarlberg stellte gemäß Art139 B-VG iVm Art148 i Abs2 B-VG und Art58 Abs2 der Vorarlberger Landesverfassung LGBl. 30/1984 den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge a) feststellen, daß die Verordnung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Düns über Hand- und Zugdienste in der Gemeinde Düns vom 19. Dezember 1985 gesetzwidrig war, b) die Verordnung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Düns über die Hand- und Zugdienste der Gemein... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art148eB-VG Art148iEMRK Art4Verordnung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Düns über Hand- und Zugdienste der Gemeinde Düns vom 11.12.90Vlbg Landesverfassung Art58 Abs2Vlbg GemeindeO §91
Leitsatz: Antragsbefugnis des Landesvolksanwaltes nur hinsichtlich noch in
Geltung stehender Verordnungen; Aufhebung einer Verordnun... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Die Volksanwaltschaft stellte zum AZ K 1/90 mit Berufung auf Art148 f iVm Art148 i B-VG sowie §139 a Wr. Stadtverfassung den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge eine zwischen ihr "und der Wiener Landesregierung entstandene Meinungsverschiedenheit über die Auslegung der Bestimmung des Art148 b B-VG betreffend Gewährung der Akteneinsicht entscheiden und dabei befinden, daß das Protokoll über die Sitzung des Kuratoriums des Wiener Bodenbereitstellungs- und St... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art22B-VG Art126aB-VG Art148bB-VG Art148fB-VG Art148iWr Stadtverfassung §139a
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags der Volksanwaltschaft auf Entscheidung
einer Meinungsverschiedenheit zwischen der Volksanwaltschaft und der
Wiener Landesregierung über die Auslegung der Bestimmung des Art148b
B-VG betreffend Gewährung von Akteneinsicht mang... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Landesvolksanwalt von Vorarlberg beantragt gemäß Art58 Abs2 der Vorarlberger Landesverfassung, LGBl. Nr. 30/1984, "die als Verordnung zu qualifizierende Weisung der Vorarlberger Landesregierung vom 11.12.1984, AZ Ib-840-2, betreffend die Geschwindigkeitsherabsetzung für Freilandstraßen, gemäß Art139 B-VG mangels Zuständigkeit und mangels Kundmachung aufzuheben". Der imperative Teil des von der Vorarlberger Landesregierung unter dem Titel "Geschwindigkeit... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art148eB-VG Art148iVlbg Landesverfassung Art58 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung einer Anweisung einer
Landesregierung an bestimmte Bezirkshauptmannschaften betreffs die
Erlassung von Verordnungen (Tempolimit auf Freilandstraßen); kein
Verordnungscharakter einer solchen Anweisung;... mehr lesen...