Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bASVG §236 Abs4bVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung eines Parteiantrages auf Aufhebung einer Bestimmung des ASVG betreffend die Berücksichtigung von bestimmten Ersatzzeiten für eine abschlagsfreie Pension nach langer Versicherungsdauer
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (vgl VfSlg 18885/2009 zum weite... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, "die Wortfolge 'für jeden Arbeitnehmer' in §27 Abs1 LSD-BG, BGBl Nr 44/2016, in eventu die Wortfolge 'von € 500,00 bis € 5.000,00, im Wiederholungsfall von € 1.000,00 bis € 10.000,00' in der Fassung BGBl I Nr 44/2016, in eventu §27 LSD-BG, BGBl Nr 44/2016, zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben". II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bB-VG Art18 Abs1ArbVG §9 Abs4VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung eines Parteiantrages auf Aufhebung einer Bestimmung des ArbVG betreffend die Lösung einer Kollektivvertragskollision im Falle von mehrfach kollektivvertragsangehörigen Arbeitgebern
Rechtssatz: Mit §9 Abs4 ArbVG hat der Gesetzgeber in einer dem Bestimmtheitsgebot des... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 lita, Art140 Abs1bLohn- und Sozialdumping-BekämpfungsG §27VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Gerichtsantrages auf Aufhebung von Strafbestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes betreffend Vereitelungshandlungen im Zusammenhang mit Lohnkontrollen mangels Präjudizialität; keine Anwendung der Bestimmung nach zwischenzeitlicher Novellierung ... mehr lesen...
1. Die Antragstellerin ist Partei eines beim Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg zur Zahl *** geführten Zivilverfahrens. Sie erhob gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg vom *** Rekurs an das Landesgericht Salzburg. Mit Beschluss vom ***, ***, unterbrach das Landesgericht Salzburg das Rekursverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den im Rekurs enthaltenen (neuerlichen) Ablehnungsantrag betreffend die Erstrichterin. 2. Gegen diesen Unterbrechun... mehr lesen...
Begründung: 1. Die antragstellende Partei ist Nebenintervenientin auf Seiten der beklagten Partei in einem vor dem Handelsgericht Wien geführten Zivilverfahren. In diesem Verfahren stellte die klagende Partei einen Antrag auf einstweilige Verfügung gemäß §394 EO. 2. Mit Schriftsatz vom 16. Februar 2021 erklärte die antragstellende Partei, im Provisorialverfahren auf Seiten der beklagten Partei beizutreten. Mit Beschluss vom 28. Juni 2021 wies das Handelsgericht Wien die Nebeninterve... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdZPO §477 Abs1VfGG §7 Abs2, §62a
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags betreffend den Nichtigkeitsgrund der Teilnahme eines abgelehnten Richters an der Entscheidung nach der ZPO; Unterbrechung des Verfahrens über einen Rekurs durch das Landesgericht ist keine in erster Instanz entschiedene Rechtssache
Rechtssatz: Die Antragstellerin ist Pa... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litc, Art140 Abs1aEO §382MarkenschutzG 1970 §56ZPO §17, §18, §19VfGG §7 Abs2, §62a Abs1 Z9
Leitsatz: Zurückweisung eines aus Anlass eines Provisorialverfahrens gestellten Parteiantrags
Rechtssatz: Gemäß Art140 Abs1a B-VG iVm §62a Abs1 Z9 VfGG ist die Stellung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG "im Verfahren betreffend einstweilige Verfügun... mehr lesen...
I. Antrag 1. Mit den zu G88/2021 ua, G118/2021 ua, G162/2021 ua und G192/2021 ua protokollierten, auf Art139 Abs1 Z3 und Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Anträgen begehren die Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge "a. die Wortfolge 'und über das Unternehmen darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein' in Punkt 3.1.3. FK... mehr lesen...
Index: 31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Norm: B-VG Art17B-VG Art89 Abs2B-VG Art139 Abs1 Z3B-VG Art140 Abs1 Z1 litcJN §1BG zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) §3 Abs3COVID-19-WohlverhaltensG §3FixkostentzuschussrichtlinieLockdown-UmsatzersatzrichtlinieUmsatzausfallbonusVVfGG §7 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung diverser gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Bestimmungen betreffend – im Rahmen der Priv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Nachdem die Vollversammlung der Gemeindegutsagrargemeinschaft Neustift am 29. April 2019 ua ihren Substanzverwalter zum Ersatzmitglied des Ausschusses gewählt hatte, beantragten die Gemeinde Neustift im Stubaital, die genannte Agrargemeinschaft und der Gewählte die Feststellung, dass der Letztgenannte noch Substanzverwalter dieser Agrargemeinschaft sei. Zudem beantragte die genannte Gemeinde ua die Feststellungen, sie sei weder zur Kundmachung, dass das Amt de... mehr lesen...
I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG begehrt der am 16. Dezember 1955 geborene Antragsteller, der seit 1. Jänner 2019 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer mit Abschlägen von 10,2 % wegen seines Pensionsantrittes 24 Monate vor dem Erreichen des Regelpensionsalters bezieht, §236 Abs4b ASVG als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angefochtene Bestimmung ist hervorgehoben): §223 und §236 ASVG, BGB... mehr lesen...
Index: L6650 Flurverfassung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AnlassfallTir FlVLG 1996 §36b Abs3, §36b Abs4VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "sowie mit dem Eintritt eines Unvereinbarkeitsgrundes nach Abs4" in §36b Abs3 und des §36b Abs4 erster Satz Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 idF LGBl 70/2014 mit E v 2... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcASVG §236 Abs4bVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des ASVG mangels Legitimation; kein Wegfall der belastenden Rechtswirkung bei Aufhebung der bekämpften
Norm: betreffend die Verminderung der Pension bei vorzeitigem Pensionsantritt
Rechtssatz: Gemäß §236 Abs4b ASVG ist ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG, begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge "[…] II. die Wortfolge 'nach einem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex' in §788 ABGB in der aktuell geltenden Fassung vom 01.01.2017, kundgemacht im BGBl I Nr 87/2015 am 30.07.2015, als verfassungswidrig [aufheben]; in eventu III. die Wortfolge 'Dieser Wert ist sodann auf den Todeszeitpunkt nach einem von der Statistik Austria ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 Z1 litd StGG Art2 ABGB §788 VfGG §7 Abs1, §62 Abs1 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge Mit ihren auf Art140a iVm Art140 Abs1 Z1 litd B-VG sowie auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Anträgen begehren die beiden antragstellenden Gesellschaften aus Anlass ihrer Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 24. April 2020, Z 54 Cg 107/18s-28, zum einen die Feststellung, dass das Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation, der Organisation der Vereinten Nationen f... mehr lesen...
Index: 19/20 Amtssitzabkommen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsvertragB-VG Art42 Abs5B-VG Art50 Abs1B-VG Art140 Abs1 Z1 litdB-VG Art140aStGG Art2StGG Art6Nuklearwaffenverbotsabkommen Österreich, Vereinte Nationen, Internationale Atomenergie-Organisation, UNIDO und CTBTO Art3BG betr Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem BundesvermögenBundesfinanzG 2015 Art11BundeshaushaltsG 2013 §76AEUV Art107 Abs1UWG §1VfGG §7 Abs1, §62a Abs1, §66 ... mehr lesen...
I. Antragsvorbringen 1. Mit vorliegendem, auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge "§24 Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (in der Folge: NSchG)", in eventu "§24 Abs1 NSchG", in eventu "§24 Abs1 litd NSchG", als verfassungswidrig aufheben. 2. Hinsichtlich seiner Antragslegitimation bringt der Antragsteller vor, die angefochtene Rechtsvorschrift betreffe ihn aktuell und unmittelbar in seiner Rechtsposition. Ein zumutbarer anderer ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt und Anlassverfahren 1. Der am 31. Mai 1955 geborene Einschreiter beantragte am 9. Jänner 2017 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer zum Stichtag 1. Juni 2017. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (in der Folge: PVA) vom 7. Juni 2017 wurde die beantragte Pension – unter Berücksichtigung von Abschlägen von 12,6 % – iHv € 3.162,93 ab dem genannten Stichtag anerkannt. 2. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 ersuchte der Antragstell... mehr lesen...
1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat soh... mehr lesen...
I. Anträge Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Anträgen begehrt das Bundesverwaltungsgericht jeweils, §34 Abs3 erster und dritter Satz und Abs4 sowie die Wortfolge "§34 Abs3" in §77 Abs1 Z2 Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 – ZDG), BGBl 679 (WV), idF BGBl I Nr 163/2013 als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angefochtenen Bestimmungen sind hervorgehoben): 1. §§34 und 77 Abs1 ZD... mehr lesen...
I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG, begehrt der Antragsteller, "§195 Abs2 StPO in der geltenden Fassung", "in eventu in dieser Bestellung den Satz 1 sowie Satz 3, in eventu die Wortfolgen 'binnen 14 Tagen' […], 'nach Zustellung' […], 'und die zur Beurteilung seiner fristgemäßen Einbringung notwendigen Angaben zu enthalten'", als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage §195 Abs2 Strafprozeßordnung 1975 – StPO 1975, BGBl 631/1975, idF BGBl I 26/2016 lautet: "Antrag auf Fortfü... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Verwaltungsgericht Wien, §4 Abs2 Bundesgesetzes vom 16. Juli 1971, betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetzes 1971 – BStG 1971), BGBl 286, idF BGBl I 154/2004, in eventu das Wort "Jedenfalls" und die Wortfolge "Rampenverlegungen, die Errichtung von zusätzlichen Einzelrampen bei bestehenden Knoten oder Anschlussstellen" in §4 Abs2 BStG 1971, BGBl 286, idF BGBl I 154/2004 sowie die Wortfolge "Abs... mehr lesen...
I. Antrag Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Anträgen begehrt die Antragstellerin, "§8 StAG in seiner Gesamtheit […]" sowie "§35 StAG […] Abs1", in eventu "§35 StAG in seiner Gesamtheit […]", als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die maßgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. März 1986 über die staatsanwaltschaftlichen Behörden (Staatsanwaltschaftsgesetz – StAG), BGBl 164/1986, idF BGBl I 96/2015 lauten: "Berichte der Staatsanwaltschaften ... mehr lesen...
Index: L5500 Baumschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcNaturschutzG Sbg 1999 §24VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Bestimmung des §24 Salzburger NaturschutzG 1999 betreffend den Schutz von Lebensräumen
Rechtssatz: Voraussetzung der Antragslegitimation ist, dass die angefochtene Vorschrift selbst unmittelbar in die Rechtssphäre de... mehr lesen...