Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit23/01 Insolvenzordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdIO §254 Abs1 Z4GOG 1896 §89d Abs2 VfGG §7 Abs2, §62a Abs1 Z8
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrages auf Aufhebung einer Bestimmung der Insolvenzordnung und des Gerichtsorganisationsgesetzes wegen genereller Ausnahme von der Möglichkeit der Stellung eines Parteiantrags auf Normenkontrolle bei Insolvenzverfahren; keine Anwendbar... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit22/02 Zivilprozessordnung23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdZPO §63 Abs2EO §14IO §2 Abs2, §59VfGG §7 Abs2, §62a Abs1 Z8
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrages auf Aufhebung von Bestimmungen der Insolvenzordnung, der Exekutionsordnung, der Zivilprozessordnung und des VfGG wegen der generellen Ausnahme von der Möglichkeit der Stellung eines Parteia... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bABGB §231 Abs2VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung eines Parteiantrages auf Aufhebung von §231 Abs2 ABGB betreffend die Leistung von Kindesunterhalt im Falle gemeinsamer Betreuung
Rechtssatz: §231 Abs2 ABGB verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Legalitätsprinzip, das Recht auf Achtung des Privat- u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG, begehren die Antragstellerinnen, der Verfassungsgerichtshof möge "1. feststellen, dass die Bestimmung des §754 (3) ABGB idF BGBl 1970/342 jedenfalls bereits in dem im Anlassfall relevanten Zeitpunkt, dem 09.11.1990, verfassungswidrig war – in eventu – 2. die Wortfolge 'tritt mit dem 1. Jänner 1991 in Kraft. Es' des ArtIII Z1 Erbrechtsänderungsgesetz 1989 BGBl 1989/656 aufheben, sodass dieser lautet: 'Dieses Bunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehren 14 Abgeordnete zum Burgenländischen Landtag, der Verfassungsgerichtshof möge §119 Abs3 Bgld JagdG 2017, LGBl 24/2017, idF LGBl 8/2021 als verfassungswidrig aufheben. 2. In eventu wird begehrt, Satz 1 sowie Satz 3 bis 6 in §119 Abs3 Bgld JagdG 2017, LGBl 24/2017, idF LGBl 8/2021, in eventu die Wortfolge "oder öffentliche Interessen" in Satz 1 sowie Satz 3 bis 6 in §119 Abs3 Bgld Ja... mehr lesen...
Index: L6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art15 Abs9B-VG Art18B-VG Art120b Abs1B-VG Art120c Abs3B-VG Art140 Abs1 Z3StGG Art2StGG Art5EMRK 1. ZP Art1Bgld JagdG 2017 §1, §119 Abs3, §171 Abs11ABGB §867VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Drittelantrags von Abgeordneten zum Burgenländischen Landtag gegen eine Bestimmung des Bgld JagdG 2017 betreffend die Notwendigkeit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litdABGB §753 Abs3Erbrechts-ÄnderungsG 1989VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch den Ausschluss unehelicher Kinder vom gesetzlichen Erbrecht zum Nachlass der Verwandten des (verstorbenen) Vaters gemäß einer (historischen) Bestimmung des ABGB; Schlechterstellung unehelicher Kinder gegenüber ehelichen Kindern nicht d... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess14/01 Verwaltungsorganisation
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bStPO §1 Abs2, §77 Abs1, §91 Abs2, §106 Abs1StaatsanwaltschaftsG §35cVfGG §7 Abs1
Leitsatz: Ablehnung eines Parteiantrags gegen näher bezeichnete Bestimmungen der StPO und des StaatsanwaltschaftsG betreffend das Vorverfahren bzw den Beginn des Ermittlungsverfahrens sowie die Akteneinsicht
Rechtssatz: Der VfGH ... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art9a Abs3B-VG Art140 Abs1 Z1 litaStGG Art2HeeresgebührenG 2001 §31 Abs2 Z2VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Beschränkung der Wohnkostenbeihilfe nach dem HeeresgebührenG auf Eigentümer, Miteigentümer oder Hauptmieter; Ausschluss von Heimbewohnern oder Personen in Wohngemeinschaften außerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums der Beihilfenr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge 1. Mit dem auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten, zu G201/2021 protokollierten Antrag begehrt das Bundesverwaltungsgericht, "die Zeichenfolge 'als Eigentümer oder Miteigentümer oder Hauptmieter' im ersten Halbsatz des §31 Abs2 Z2 des Heeresgebührengesetzes (HGG 2001), BGBl I Nr 31/2001, in der Fassung BGBl I Nr 102/2019 als verfassungswidrig aufzuheben". 2. Mit dem auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten, zu G333/2021 protokollierten Antrag begehrt das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E1299/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der Beschwerdeführer in dem zu E1299/2021 protokollierten Fall steht seit 4. Mai 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde ursprünglich im Exekutivdienst (Verwendungsgruppe E2b) verwendet. Am 11. August 2015 wurde der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litbStGG Art2GehG 1956 §2, §75 Abs1, §80BDG 1979 §38, §39, §143VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch eine Bestimmung des GehaltsG 1956 betreffend den Ausschluss einer ruhegenussfähigen Verwendungszulage für Beamte des Exekutivdienstes im Falle der höherwertigen besoldungsgruppenübergreifenden dauernden Verwendung; Wertungswiderspruch zum ... mehr lesen...
Begründung: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehren die Antragstellerinnen, der Verfassungsgerichtshof möge, "1) §62a Abs1 Z8 VfGG, Ausnahme des Antragsrechts gem. Art140 B-VG in Insolvenzsachen, in seiner Gesamtheit, […] 2) §14 Abs1 EO in eventu §14 EO in seiner Gesamtheit, da dieser nicht ausreichend definiert gefasst und faktisch totes Recht ist, […] 3) §6 Abs1 IO in eventu §6 IO, Zuständigkeit des Masseverwalters in Angelegenhei... mehr lesen...
I. Anträge 1. Mit den zu G362/2021, G368/2021 und G15/2022 protokollierten, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Anträgen begehren die Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge "[d]ie Wortfolgen bzw Worte (in der Reihenfolge wie im Gesetzestext) 'die während der Schuljahre 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 oder 2018/2019 erstmals' [...] 'ein' [...] 'aufgenommen werden' [...] 'bei der ersten in den Schuljahren 2015/2016 bis 2018/2019 (Übergangszeitraum) erfolgenden Anstellung'... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Antragsvorbringen 1. Mit Beschluss vom 28. Jänner 2022, 25 S 6/22b-13, gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz dem für die antragstellende Partei bestellten Insolvenzverwalter vier näher benannte Verbände sowie die Finanzprokuratur als Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren (§88 IO) bei. 2. Aus Anlass eines Rekurses gegen diesen Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz stellt die antragstellende Partei einen Parteiantrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litd ... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdEO §14 Abs1IO §6 Abs1, §59, §78 Abs2, §78 Abs3, §123b Abs2, §167, §259 Abs4VfGG §7 Abs2, §62a Abs1 Z8
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrages mangels Präjudizialität der angefochtenen Bestimmungen des VfGG, der EO und der IO
Rechtssatz: In seiner Entscheidung wies das LGZRS Graz den Antrag der Antragstellerinnen auf Unterbrechu... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLandesvertragslehrpersonenG 1966 §2VertragsbedienstetenG 1948 §37VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung des Hauptantrages und der ersten Eventualanträge auf Aufhebung von Bestimmungen des LandesvertragslehrerpersonenG und des VBG betreffend Bestimmungen über das neue Dienst- und Besoldungsschema und die Ausnahmen vom Anwendungsbereich mangels Beseitigung der Verfassungswidrigkeit im Fal... mehr lesen...
1. Mit Verfügung vom 19. Jänner 2022, zugestellt am 24. Jänner 2022, ersuchte der Verfassungsgerichtshof das antragstellende Gericht um Bekanntgabe, ob die beim Verfassungsgerichtshof zu den Zlen G 374/2021 und G376/2021 sowie G1-2/2022 protokollierten Anträge im Hinblick auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 6. Dezember 2021, G275/2021 ua, aufrechterhalten werden. 2. Mit am 31. Jänner 2022 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Schriftsatz vom 25. Jänner 2022 teilte das ant... mehr lesen...
Index: 34/01 Monopole
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litc, Art140 Abs1bGlücksspielG §1 Abs2, §2 Abs4, §3, §57 Abs1, §60 Abs36VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Glücksspielgesetzes betreffend "Poker"
Rechtssatz: Das Vorbringen im Antrag lässt die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litaABGB §276AußStrG §137VfGG §7 Abs2, §62 Abs4
Leitsatz: Einstellung eines vom Landesgericht St. Pölten beantragten Gesetzesprüfungsverfahrens infolge Zurückziehung des Antrags
Rechtssatz: Mit Schriftsatz vom 25.01.2022 teilte das antragstellende Gericht im Hinblick auf E v 06.12.2021, G275/2021 ua, mit, es halte die Anträge... mehr lesen...
Index: 23 INSOLVENZRECHT, EXEKUTIONSRECHT
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1aIO §88, §169, §257EO §14ZPO §63VfGG §7 Abs2, §35, §62a Abs1 Z8
Leitsatz: Unzulässigkeit eines aus Anlass eines Insolvenzverfahrens gestellten Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmung der IO, EO und des VfGG
Rechtssatz: Der Ausnahmetatbestand "Insolvenzverfahren" in §62a Abs1 Z8 VfGG ist - ebenso wie der Ausnahmetatbesta... mehr lesen...
1. Der Einschreiter stellt aus Anlass des Beschlusses des Landesgerichtes St. Pölten vom 12. Oktober 2021, Z 3 Cg 168/11s-252, beim Verfassungsgerichtshof einen selbstverfassten Parteiantrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG auf Aufhebung des §154 ZPO wegen Verfassungswidrigkeit. 2. Mit dem genannten Beschluss hat das Landesgericht St. Pölten die Zuerkennung einer einstweiligen Hemmung eines Rekurses des Einschreiters gegen eine Entscheidung des Landesgerichtes St. Pölten vom 24. September 2021 ... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer stellt aus Anlass des Beschlusses des Landesgerichtes St. Pölten vom 15. September 2021, Z 7 Nc 30/21g, beim Verfassungsgerichtshof einen selbstverfassten Parteiantrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG auf Aufhebung des §22 Abs2 JN wegen Verfassungswidrigkeit. Gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen auf Antrag einer Person, die als Partei einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiede... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdZPO §154, §524 Abs2VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung des §154 ZPO; Entscheidung des Landesgerichtes über die Zuerkennung einer einstweiligen Hemmung eines Rekurses ist keine in erster Instanz entschiedene Rechtssache
Rechtssatz: Mit Beschluss vom 12.10.2021, aus dessen Anlass der selbstverfasste Parteiantrag... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdJN §22 Abs2VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung des §22 JN; Entscheidung des Landesgerichtes über einen Rekurs ist keine in erster Instanz entschiedene Rechtssache
Rechtssatz: Der vorliegende Antrag auf Aufhebung des §22 Abs2 JN wurde aus Anlass eines Rekurses gegen einen Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten ... mehr lesen...
1. Der durch einen Rechtsanwalt vertretene Antragsteller begehrt in seinem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Individualantrag die Aufhebung des §4 Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes (K-GKG) oder der Wortfolge "wenn die Art und Menge der Abwässer deren unschädliche Beseitigung erfordert" als verfassungswidrig, in eventu als gesetzwidrig, "in eventu möge der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber auftragen, die Bestimmung des §8 K-GKG ausreichend klar zu formulieren, um den Eigentümern eine W... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bBauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG §33d, §33e, §33f, §33g, §33h, §33i, §33j, §33kVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung des Parteiantrags eines Arbeitgebers auf Aufhebung von Bestimmungen des Abschnitts VIb des Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG betreffend Sonderbestimmungen für Entsendungen und für die Beschäftigung zu einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österrei... mehr lesen...