1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/02/0075 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/05/0286 B 12. Dezember 2017 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein konkretes Kontrollsystem eines bestimmten Unternehmens ausreichend wirksam gewesen is... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;B-VG Art133 Abs4;VStG §1 Abs2;VStG §17;VStG §39 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WettenG Wr 2016 §24 Abs1;WettenG Wr 2016 §24 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 24 Abs. 2 Wr WettenG 2016 kann der Verfall auch als selbständiger Verfall "unabhängig ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Revisionen, die sich wegen Ni... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 14. März 2017 wurde der Revisionswerber gemäß § 24 Abs. 4 FSG zur amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert. In der Begründung: wurde ausgeführt, aufgrund des Fahrverhaltens des Revisionswerbers am 16. Jänner 2017 bestünden begründete Bedenken gegen seine gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges. Zunächst habe der Revisionswerber am Abend des genannten Tages, mit seinem Kraftfahrzeug an einer näher be... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Mongolei, stellte am 11. Jänner 2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies diesen Antrag mit Bescheid vom 27. September 2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, erklärt... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 20. Jänner 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 13. März 2017 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 ab. Es erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte, eine armenische Staatsangehörige, stellte in Österreich am 23. November 2012 einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesasylamt gab diesem Antrag keine Folge und wies die Mitbeteiligte nach Armenien aus. Die dagegen von der Mitbeteiligten erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 6. Februar 2014, Asyl und subsidiären Schutz betreffend, als unbegründet ab. Im Übrigen verwies es gemäß § 75 Abs. 20 Asylgesetz 2005 (A... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revision... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Masseverwalter im Insolvenzverfahren des M.K., welches mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 30. September 2014 eröffnet worden war. 2 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht eine Beschwerde des Revisionswerbers vom 19. Jänner 2015 gegen einen Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 20. Oktober 2005, mit welchem M.K. zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der K. GmbH als deren Geschäftsführer herangez... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Bundesverwaltungsgericht einen Bescheid der revisionswerbenden Präsidentin vom 24. August 2017 auf Grund einer Beschwerde des Mitbeteiligten ersatzlos auf und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Mit dem aufgehobenen Bescheid waren dem Mitbeteiligten eine Pauschalgebühr gemäß TP 4 lit. a GGG und eine Einhebungsgebühr nach § 6a Abs. 1 GEG vorgeschrieben worden. 3 Die gegen das Erkenntnis... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 11. Juni 2013 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Mödling (belangte Behörde) der Revisionswerberin unter Vorschreibung von Auflagen die gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasse-Heizkraftwerkes mit einer Gesamt-Brennstoffwärmeleistung von 47, 4 MW in V. 2 In der Begründung: verwies die belangte Behörde hinsichtlich der Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)-Pflicht des Vorhabens auf den UVP-Feststellu... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. X/1 und X/2, jeweils KG F. Die mitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. Y, KG F. Der über die genannten Grundstücke verlaufende Weg wird als F-Weg bzw. A-Weg bezeichnet. 2 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Mittersill vom 11. Juli 2013 wurde aufgrund des im April 2013 amtswegig eingeleiteten Verfahrens gemäß § 40 Salzburger Landesstraßengesetz (in der Folge: LStG) über die Zulässigk... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwGVG 2014 §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/12/0071 E 27. April 2017 RS 1 Stammrechtssatz Die einzelfallbezogene Anwendung des § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG 2014 berührt unter Berücksichtigung der vom VwGH vorgegebenen Auslegung dieser Bestimmung dann keine grun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/06/0031 B 29. April 2015 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage der Rechtmäßigkeit von generellen Rechtsvorschriften (wie hier einer Verordnung) stellt keine vom Verwaltungsgerichtshof zu lösende Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG dar (... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 20. August 2015 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) mit acht Glücksspielgeräten im Tatzeitraum vom 6. Juni 2014 bis 6. November 2014 für schuldig erkannt; über ihn wurden Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 1.000,-- (sowie jeweils eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Tirol nach Durchführung ein... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 24. August 2016 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) wegen des unternehmerischen Zugänglichmachens von sieben Glücksspielgeräten im Tatzeitraum vom 4. Februar 2015 bis 5. Februar 2015 für schuldig erkannt; es wurden über ihn sieben Geldstrafen von jeweils EUR 3.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenn... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 20. Juli 2015 wurde die Erstrevisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin der zweitrevisionswerbenden Partei der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) mit vier Glücksspielgeräten zumindest am 24. November 2014 für schuldig erkannt; es wurden über sie vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 3.000,-- samt Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Weiters wurde die... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die von der (damaligen) Sachwalterin des Revisionswerbers eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 4. Oktober 2017 (betreffend Vorschreibung eines Kostenersatzes gemäß § 28 Z 1 Stmk. Sozialhilfegesetz) zurückgewiesen. Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, die Beschwerde sei nach Abgabe eines Rechtsmittelverzichts durch die Sachwalterin erhoben worden und daher gemäß § 7 Abs. 2 VwGVG unzulässig. 2 Nac... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 15. Februar 2017 verfügte die Landespolizeidirektion Oberösterreich die Einziehung dreier beschlagnahmter Glücksspielgeräte zur Verhinderung weiterer Übertretungen des § 52 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) gemäß § 54 Abs. 1 GSpG. 2 Dagegen erhob die mitbeteiligte Partei Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) und brachte zusammengefasst vor, es mangle aufgrund Unterlassung jedweder Ermittlungstätigkeit an Feststellungen zum technisc... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der mitbeteiligten Partei die Errichtung einer Sende- und Richtfunkanlage auf einem näher genannten Grundstück im Landschaftsschutzgebiet 35 (südweststeirisches Hügelland; Verordnung LGBl. Nr. 12/2001) gemäß § 8 Abs. 3 iVm § 27 Abs. 3 Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017, LGBl. Nr. 71 (StNSchG 2017) unter der Auflage bewilligt, dass die Gesamthöhe der Anlage 30m nicht übersteigt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntni... mehr lesen...
1 Zu 1.): Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 9. Juni 2016 wurde gemäß § 366 Abs. 1 Z 2 iVm § 74 Abs. 2 GewO 1994 über die Revisionswerberin als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Gewerbeinhaberin eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,00 verhängt (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage). Dieser Bestrafung lag der Vorwurf zugrunde, die Revisionswerberin habe es zu vertreten, dass in der Zeit von 9. März 2016 bis 13. März 2016 an einem näher bezeichneten Standort eine g... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...