1 Der Revisionswerber, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 2. April 2017 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er im Wesentlichen damit begründete, in Nigeria wegen homosexueller Handlungen verfolgt zu werden. 2 Mit Bescheid vom 27. September 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag ab (Spruchpunkte I. und II.), erteilte dem Revisionswerber keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung,... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Fachbeamter des Verwaltungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Im Hinblick auf seine Funktion als Personalvertreter wurde er gemäß § 35 Abs. 5 Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2014 im Ausmaß von 20 Wochenstunden und ab 1. Juli 2015 zur Gänze vom Dienst freigestellt. Vor seiner Freistellung gebührte ihm als länger als ein Jahr im Erhebungs- und Vollstreckungsdienst tätigen und... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/19/0238 B 18. Oktober 2017 RS 3 Stammrechtssatz Eine Revision, die inhaltlich eine Trennung der
Gründe: für die Zulässigkeit der Revision im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG und der Revisionsgründe nicht erkennen lässt, erweist sich als nicht gesetzmäß... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: BFA-VG 2014 §9 Abs2;B-VG Art133 Abs4;MRK Art8;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/18/0123
Rechtssatz: Der als grundsätzlich formulierten Rechtsfrage hinsichtlich der Bedeutung des Vorliegens ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 13. März 2015 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 37a FSG i.V.m. § 14 Abs. 8 FSG schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe von EUR 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage und elf Stunden) verhängt. Die dagegen erhobene Beschwerde des Revisionswerbers wurde vom Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 27. April 2016 mit einer hier nicht relevanten Maßgabe abgewiesen. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erk... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauRallg;B-VG Art133 Abs4;ROG OÖ 1994 §30 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dass es für nicht herkömmliche Produktionsformen einer eigenen Widmung bedarf, ergibt sich aus der eindeutigen Rechtslage des § 30 OÖ ROG 1994, nach dessen Abs. 3 ausdrücklic... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauRallg;B-VG Art133 Abs4;ROG OÖ 1994 §30 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Notwendigkeit von bestimmten verfahrensgegenständlichen Bauwerken und Anlagen (§ 30 Abs. 5 OÖ ROG 1994) ist auf den jeweiligen konkreten Betrieb bezogen. Es han... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der revisionswerbenden Gesellschaft (Revisionswerberin) gegen die Mitteilung des Zollamtes Innsbruck über die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung als unbegründet ab. Es stellte fest, dass mit einer "Fallback-Anmeldung" Pulver für ein Gel mit der Warennummer 3307 90 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN), zum freien Verkehr abgefertigt worden sei.... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 19. Dezember 2017 wurde (u.a.) ein Antrag der Revisionswerberin vom 4. April 2016 auf Erteilung einer Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in Enns (im „Gesundheitszentrum Enns“) wegen der Priorität zweier weiterer Konzessionsgesuche im Beschwerdeverfahren abgewiesen. Aufgrund eines dieser weiteren Anträge erteilte das Verwaltungsgericht unter einem der Mitbeteiligten die Konzession für eine neu zu ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 5. April 2016 wurde die Mitbeteiligte der Verletzung der Mitwirkungspflicht durch Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 5 iVm § 50 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich das Straferkenntnis auf und stellte das Verwaltungsstra... mehr lesen...
1 Der 1980 geborene Revisionswerber ist serbischer Staatsangehöriger und gelangte bereits als Kind nach Österreich, wo ihm in der Folge auch Aufenthaltstitel erteilt wurden. 2 Er wurde bereits ab 1994 straffällig und deswegen bis 2002 mehrfach zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Insbesondere im Hinblick auf eine Verurteilung wegen eines am 11. April 2002 begangenen Raubes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von viereinhalb Jahren befand sich der Revisio... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: BFA-VG 2014 §9 Abs4;B-VG Art133 Abs4;FrPolG 2005 §69 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 9 Abs. 4 BFA-VG 20014 kommt im Aufhebungsverfahren nach § 69 Abs. 2 FrPolG 2005 nicht zum Tragen (vgl. VwGH 30.6.2016, Ra 2016/21/0050). Daher kommt es nicht darauf an, wann der Fremde nach Österreich einrei... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein 1964 geborener serbischer Staatsangehöriger, reiste Anfang März 2000 mit einem Visum nach Österreich ein und verblieb hier auch nach Ablauf von dessen Gültigkeit. Zur Verhinderung seiner Abschiebung stellte er während der Anhaltung in Schubhaft einen Asylantrag, der erstinstanzlich im Juli 2000 abgewiesen wurde. Das diesbezügliche Berufungsverfahren wurde - nach dessen vorübergehender Einstellung - mit dem im Februar 2008 ergangenen abweisenden Bescheid... mehr lesen...
1 Die revisionswerbenden Parteien, ein Ehepaar, sind irakische Staatsangehörige und stellten am 25. September 2015 Anträge auf internationalen Schutz. 2 Im Rahmen der Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gaben die revisionswerbenden Parteien - befragt zu ihren Fluchtgründen - im Wesentlichen an, dass sie Schiiten seien und bis zu ihrer Ausreise in Bagdad (Sadr-City) gelebt hätten. Der Erstrevisionswerber habe beobachtet, wie eine terroristische Bande... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 26. April 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. In der Einvernahme vom 3. April 2017 gab er zu seinem Fluchtgrund befragt im Wesentlichen an, eine seiner Schwestern sei mit einem Mann verlobt worden, der für eine die afghanische Regierung unterstützende Miliz arbeite. Die Taliban seien gegen dieses Verlöbnis gewesen, hätten das Haus der Familie mehrmals aufgesucht, die Mutter bedroht und den Revisionswe... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 16. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag der Revisionswerberin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten und der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab (Spruchpunkte I und II), erteilte ihr keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005, erließ gegen sie... mehr lesen...
1 Der 1985 geborene Revisionswerber ist serbischer Staatsangehöriger und lebt nach eigenen Angaben "seit 2012" in Österreich. Ihm wurden Aufenthaltstitel erteilt, zuletzt eine bis zum 8. Dezember 2017 gültige "Rot-Weiß-Rot - Karte plus". 2 Am 4. Oktober 2012 hatte der Revisionswerber eine in Wien wohnhafte serbische Staatsangehörige geheiratet. Aus dieser Ehe entstammt ein 2013 geborener Sohn. Zwei weitere Kinder des Revisionswerbers - aus einer anderen Verbindung - leben in... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. August 2017, Ra 2017/09/0025, verwiesen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich wurde - in Bestätigung des Disziplinarerkenntnisses der Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer an Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen sowie an Berufsschulen beim Landesschulrat... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Beschwerde des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Pakistans, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 6. März 2017, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sowie des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, kein Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 17. März 2016 wies das Bundesverwaltungsgericht - im Säumnisbeschwerdeverfahren - einen Antrag der Revisionswerberin aus dem Jahr 2009 auf Verleihung der Lehrbefugnis für das Fach "Mikrobiologie mit besonderer Berücksichtigung der Didaktik der Mikrobiologie" gemäß § 103 Abs. 2 und 9 Universitätsgesetz 2002 - UG ab, wobei das Verwaltungsgericht die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zuließ. 2 Dem legte das Verwaltungsgeri... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der revisionswerbenden Amtspartei (Landesschulrat für Steiermark) vom 25. Jänner 2014 wurde festgestellt, dass der Mitbeteiligten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkend keine Vergütung von Dauermehrdienstleistungen mehr gebühre. Begründend wurde ausgeführt, für die Beurteilung der Zuordnung der Mitbeteiligten zu den in § 43 Abs. 1 Z 1 Landelehrerdienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984) vorgesehenen Kategorien von Landeslehrerpersonen sei jene Schule maßgebend, a... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wurde festgestellt, dass dem Revisionswerber gemäß § 41 Abs. 1, 2 und 3 Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) vom 1. Jänner 2015 an ein Ruhebezug von monatlich brutto EUR 4.299,36 - bestehend aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 3.363,19 und einer Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR 936,17 - gebührt. 2 Das Bundesverwaltungsgericht sprach weiters aus, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Dazu fü... mehr lesen...