1 1. Mit Bescheid vom 10. Juli 2015 wies die belangte Behörde den Antrag der Revisionswerberin vom 31. März 2015 "um Einstufung", dass ein näher bezeichnetes halbautomatisches Gewehr (Heckler & Koch G36 Rifle, Kal. .22lr) nicht als Kriegsmaterial anzusehen sei, ab, da es sich gemäß § 44 des Waffengesetzes (WaffG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 1, § 5 und § 18 WaffG sowie § 1 Abschnitt I Z 1 lit. a der Verordnung der Bundesregierung betreffend Kriegsmaterial - Kriegsmaterialve... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 28. März 2017 wies die belangte Behörde den Einspruch des Mitbeteiligten gegen den Rückstandsausweis des A.Ö. Bezirkskrankenhauses Lienz, der Krankenanstalt des Revisionswerbers, vom 11. November 2016 über einen offenen Betrag in näher bezeichneter Höhe an Sonderklassegebühren für einen stationären Aufenthalt des Mitbeteiligten in dieser Krankenanstalt ab. Als Rechtsgrundlagen waren §§ 41, 41a, 42 und 43 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes (Tir KAG) angegeb... mehr lesen...
1 1. Mit Mandatsbescheid vom 15. November 2016 entzog die belangte Behörde die Lenkberechtigung des Revisionswerbers für die Dauer von acht Monaten. Unter einem ordnete sie - soweit im Folgenden von Interesse - die Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme sowie eine amtsärztliche Untersuchung an. Die belangte Behörde legte dem Mandatsbescheid zugrunde, dass der Revisionswerber am 12. November 2016 eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 begangen habe. D... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. d.o.o. mit näher bezeichnetem Sitz in Slowenien und somit als zur Vertretung nach außen berufene Person dieser als Arbeitgeberin fungierenden Gesellschaft zu verantworten, dass sie, wie anlässlich einer Kontrolle am 27. April 2016 festgestellt ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 7. September 2017, Ra 2017/08/0065, verwiesen. 2 Mit Bescheid vom 1. März 2017 sprach das revisionswerbende Arbeitsmarktservice (im Folgenden: AMS) aus, dass der Mitbeteiligte den Anspruch auf Notstandshilfe vom 8. Februar bis 4. April 2017 gemäß § 38 iVm § 10 AlVG verliere. Eine Nachsicht werde nicht erteilt. Der Mitbeteiligte habe am 19. Jänner 2017 eine Beschäftigung als Büroangestellter zugewiesen bekommen. Er habe den ... mehr lesen...
1 Aufgrund von Anträgen des Revisionswerbers stellte die Tiroler Landesregierung mit Bescheid vom 12. November 2014 fest, dass es sich bei den mit den Weisungen der Bezirkshauptfrau Dr. X der Bezirkshauptmannschaft Y (BH) vom 1. Februar 2014, 5. Mai 2014 und 15. Mai 2014 verfügten Änderungen des Aufgabenbereichs des Revisionswerbers nicht um qualifizierte, sondern um "einfache" Verwendungsänderungen handle. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 2015 wurde der mitbeteiligten Partei der Erlag einer Sicherheitsleistung gemäß § 7m Abs. 3 AVRAG in Höhe von EUR 12.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution aufgetragen, da aufgrund einer am 2. Oktober 2015 durchgeführten Kontrolle der begründete Verdacht bestehe, dass die in Slowenien ansässige Vertragspartnerin der mitbeteiligten Partei §7i Abs. 4 Z 1 iVm § 7d Abs. 1 AVRAG verletzt habe. 2 Mit der dagegen erhobe... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde im Instanzenzug über die von der Revisionswerberin zu leistende Kammerumlage für das Jahr 2014 abgesprochen und die ordentliche Revision gegen dieses Erkenntnis für unzulässig erklärt. 2 In der dagegen gerichteten außerordentlichen Revision wird zu deren Zulässigkeit vorgebracht, es handle sich bei der Vorschreibung der belangten Behörde entgegen dem Erkenntnis VwGH 22.6.2010, 2006/11/0108, um keinen Bescheid, da sie am Ende der Begrü... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 2. September 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er an, dass ihn eine Gruppe unbekannter Personen mit dem Diebstahl von Wahlurnen beauftragt hätte. Dafür hätten sie ihm eine Belohnung versprochen. Nach einer Bedenkzeit habe er die Mittäterschaft am Diebstahl der Wahlurne verweigert, weshalb ihn die Gruppe verfolge und mit der Ermordung gedroht habe. Bei einer Rückkehr würden ihn die Le... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf VwGH 14.12.2015, 2013/16/0234 bis 0235, verwiesen, wo der Verwaltungsgerichtshof die nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 Zollkodex (ZK) von zehn Warenanmeldungen des Mitbeteiligten betreffend Aprikosenpüreekonzentrat unter einer näher genannten Warennummer mit der wesentlichen Begründung: aufhob, dass aus den getroffenen Feststellungen und auf Grund des vorgelegten Akteninhalts nicht von einem Irrtum des beschwerdef... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Partei vom 3. Jänner 2018 wurden der mitbeteiligten Partei insgesamt vier Übertretungen der StVO zur Last gelegt und über die mitbeteiligte Partei in den Spruchpunkten 1. bis 4. Geldbzw. Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Der dagegen erhobenen Beschwerde der mitbeteiligten Partei gab das Verwaltungsgericht in Spruchpunkt A.3. des angefochtenen Erkenntnisses insofern statt, als das bekämpfte Straferkenntnis im Umfang der Spruchpunkte 2.,3... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger des Iran, stellte am 20. Dezember 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er im Wesentlichen an, er sei zum Christentum konvertiert und in diesem Zusammenhang verfolgt worden. 2 Mit Bescheid vom 4. September 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers hinsichtlich Asyls und subsidiären Schutzes ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen G... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine nigerianische Staatsangehörige, stellte am 19. Oktober 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 15. September 2017 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 (Spruchpunkt I) sowie auf Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II) abgewiesen. Es wurde ihr ein Aufenthaltstitel nicht erteilt, weiters gegen sie eine Rückkehrents... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, stellte am 15. März 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies den Antrag des Revisionswerbers mit Bescheid vom 9. Mai 2015 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab. Die Behörde erteilte dem Revisionswerber keinen Auf... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, stellte am 23. Juni 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 12. Jänner 2016 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung und ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revision... mehr lesen...
1.1. Mit Erkenntnis vom 19. September 2017 wies das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 26. April 2017 betreffend die Erteilung eines Aufenthaltstitels als unbegründet ab. Weiters sprach das Verwaltungsgericht aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei. 1.2. Mit Beschluss vom 31. Oktober 2017 bewilligte das Verwaltungsgericht der Antragstellerin die Ve... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisione... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wurde die Beschwerde des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Afghanistans, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 9. Juni 2015, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach §§ 55 und 57 AsylG 2005 nicht erteilt, eine... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Revisionszulässigkeitsgründe sind in der Revision gesondert darzustellen (s. § 28 Abs. 3 VwGG). Vermengt die Revision die Zulässigkeitsbegründung mit den Revisionsgründen, wird sie damit den Anforderungen an eine gesonderte Darstellung der Zulässigkeitsgründe... mehr lesen...
1 Mit dem erstangefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber als nach außen zur Vertretung Berufener der B. GmbH schuldig erkannt, diese Gesellschaft habe von 26. bis 28. Jänner 2016 als inländische Beschäftigerin vier namentlich genannte polnische Arbeitskräfte im Rahmen der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung beschäftigt, ohne die Unterlagen über die Anmeldung der überlassenen Arbeitskräfte zur Sozialversicherung (Dokument A 1) sowie über die Meldung der Überlass... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 6. Mai 1982 erkannte der Landeshauptmann von Niederösterreich (im Folgenden: LH) gemäß §§ 74 Abs. 1 lit. b, 75 und 99 Abs. 1 lit. h WRG 1959 die Bildung der „Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des Donau-Oder-Kanales IV“ unter gleichzeitiger Beiziehung mehrerer näher genannter widerstrebender Eigentümer an und genehmigte zudem die vorgelegte Satzung der genannten Wassergenossenschaft. 2 Gemäß § 4 Abs. 1 der genannten Satzung sind Mitglie... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...