Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art117 Abs2B-VG Art119aNö GRWO 1994 §2Nö GdO 1973 §48Nö GdO 1973 §94
Leitsatz: Keine Verletzung der beschwerdeführenden Gemeinderäte im passiven
Wahlrecht durch die aufsichtsbehördliche Auflösung eines
Gemeinderates bereits vor der Konstituierung aufgrund der
rechtmäßigen Annahme der Besetzung von weniger als zwei Drittel der
Gemeinderatsmandate; keine Bedenk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 19. März 1995 fand die mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 18. Oktober 1994, LGBl. 0350/66-0, ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Haugschlag, Bezirk Gmünd, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von den Wählergruppen "Österreichische Volkspartei" (ÖVP), "Sozialdemokratische Partei Österreichs" (SPÖ), "Unabhängige Wahlgemeinschaft und Freiheitliche" (UWF) und "Mehr INformation Nützt Allen" (MINNA) eingebrachte, v... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26B-VG Art95B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaEMRK 1. ZP Art3StV Wien 1955 Art8Nö GRWO 1994 §21 Abs4 litbNö GRWO 1994 §32Nö GRWO 1994 §48VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keine
Verletzung der verfassungsgesetzlich verbürgten Freiheit der Wahlen
durch Vorgänge im Zusammenhang mit Verständigungsschr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 2. April 1995 fanden die von der Vorarlberger Landesregierung am 16. Jänner 1995 im LGBl. 1/1995 für alle Gemeinden des Landes ausgeschriebenen Wahlen in die Gemeindevertretung, darunter die Stadt Bludenz, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §16 des Vorarlberger Gemeindewahlgesetzes - GWG, LGBl. 31/1979 (idF 12/1984), abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zugrunde: - ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs2B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaVlbg Landesverfassung Art13 Abs2Vlbg GWG §5Vlbg GWG §30 ffVlbg GWG §57
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Wahl in die Gemeindevertretung;
materielle Derogation der Verfassungsbestimmung des Vlbg GWG
betreffend das Wahlalter für Wahlen in die Gemeindevertretungen durch
das spätere - das Wahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 19. März 1995 fand die mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 18. Oktober 1994, LGBl. 0350/66-0, ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf, Bezirk Wien-Umgebung, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von den Wählergruppen "Die Purkersdorfer Sozialdemokraten" (SPÖ), "Österreichische Volkspartei" (ÖVP), "Grüne-Liste B" (GRÜ-LIB), "Freiheitliche Partei Österreichs" (FPÖ) und "Liberales Forum" (LIF) eingebr... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaNö GRWO 1994 §47 Abs3Nö GRWO 1994 §48 Abs5Nö GRWO 1994 §49
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keine
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über gültige bzw ungültige
Stimmzettel und über die Bezeichnung eines Bewerbers durch den Wähler
in der Nö GRWO 1994; keine Verletzung des im B-VG statuierten
Unmit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Bezirkswahlbehörde Neusiedl am See vom 18. September 1992, ZII-G-12-1992, wurde der Berufung des Dr. G W gegen seine Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Gemeinde Neusiedl am See - zu den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 1992 - gemäß §25 Abs3 Gemeindewahlordnung 1992 - GWO, Bgld. LGBl. 1992/54, nicht Folge gegeben. 1.2.1. Über eine gegen diesen Bescheid ergriffene Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG entschied der Verfassungsg... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art117 Abs2Bgld GdWO 1992 §24Bgld GdWO 1992 §25 Abs3
Rechtssatz: Keine Verletzung im aktiven und passiven Wahlrecht zum Gemeinderat (Art117 Abs2 B-VG) bzw im Gleichheitsrecht durch Streichung aus dem Wählerverzeichnis infolge erschöpfender Beurteilung der Frage des Wohnsitzes des Beschwerdeführers (vgl. WI-1/93 ua, E v 01.12.93). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 5. Mai 1994 faßte der Nationalrat - in der 164. Sitzung seiner 18. Gesetzgebungsperiode - einen Gesetzesbeschluß folgenden Wortlauts (StProtNR 18. GP, 19112; 1600 BlgNR 18. GP, 16): "Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Auf Grund des Ergebnisses der Volksabstimmung wird kundgemacht: Artikel I Mit der Zustimmung des Bundesvolkes zu diesem Bundesverfassungsgesetz werden die bundesverfassungsg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/06 Direkte Demokratie
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art26B-VG Art26 Abs6B-VG Art43B-VG Art44 Abs3B-VG Art46B-VG Art95B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs3EMRK 1. ZP Art3VolksabstimmungsG 1972 §1 Abs1VolksabstimmungsG 1972 §6 Abs4VolksabstimmungsG 1972 §7 Abs1VolksabstimmungsG 1972 §14 Abs2VolksabstimmungsG 1972 §14 Abs3StV Wien 1955 Art4StV Wien 1955 Art8NeutralitätsGRundfunkG §2VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist auf Grund einer Anfechtung einer der wahlwerbenden Parteien bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in der Tiroler Gemeinde Unterperfuß vom 15. März 1992 u.a. ein Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahl in dieser Gemeinde anhängig. Bei der Behandlung dieser Wahlanfechtung entstanden beim Verfassungsgerichtshof Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der die Wahl des Bürgermeisters durch die Gesamthei... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs1B-VG Art117 Abs2B-VG Art117 Abs7B-VG Art118 Abs5B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätTir GdWO 1991 §1, §3, §7. ...
Leitsatz: Aufhebung der die Direktwahl des Bürgermeisters durch die Gesamtheit
der Wahlberechtigten der Gemeinde regelnden Bestimmungen der Tir GdWO
1991 wegen Verletzung des parlamentarisch-demokratischen Systems der
Gemeindeselbstverwaltung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Einzelbescheiden der Bezirkswahlbehörde Neusiedl am See vom 18. September 1992, ZII-G-12-1992, wurde den von Dipl.-Ing. Mag. G und H D, A, G, K und K A, R B, C D, E D, G und R L, L H, N, A und F F, H und W F, H L, Mag. G M, A und M P, J S, B S, W S, B W sowie A und H W erhobenen Berufungen gegen nicht stattgebende Entscheidungen der Gemeindewahlbehörde Neusiedl am See über Einsprüche wegen Nichtaufnahme in das Wählerverzeichnis dieser Gemeinde für d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art117 Abs2Bgld GdWO 1992 §6Bgld GdWO 1992 §12Bgld GdWO 1992 §24Bgld GdWO 1992 §25 Abs3
Leitsatz: Rechtmäßige Zusammensetzung einer Gemeindewahlbehörde bei
Entscheidungen betreffend die Verweigerung der Eintragung in das
Wählerverzeichnis; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor
dem gesetzlichen Richter; Verletzung im Recht auf Teilnahme an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 14. August 1991 begehrten F und R M mit Einspruch bei der Gemeindewahlbehörde St. Leonhard bei Freistadt (politischer Bezirk Freistadt, Oberösterreich) ihre Aufnahme in das dort aufliegende Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 6. Oktober 1991 (und zwar ersichtlich als nur zur Teilnahme an der Gemeinderatswahl berechtigt (§6 Abs3 Wahlzusammenlegungsgesetz 1991 - Gemeinden, LGBl. 62/1991)) gemäß §16 O.ö. Gemeindewahlordnung 1967, LGBl. 24 idF LG... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2Oö GdWO 1991 §11Oö GdWO 1991 §13Oö GdWO 1991 §14
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht zum
Gemeinderat durch Verweigerung der Eintragung in das
Wählerverzeichnis; mangelhaftes Ermittlungsverfahren und mangelhafte
Begründung: des angefochtenen Bescheides hinsichtlich der Frage des
Vorliegens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1.1. Das Ehepaar V und G K sowie seine beiden Kinder B K und T K waren in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bad Gleichenberg/Bundesland Steiermark für die Gemeinderatswahl 1990 eingetragen und sowohl in Bad Gleichenberg als auch in Trautmannsdorf/Bundesland Steiermark polizeilich gemeldet. In den Wohnsitzerhebungsblättern, die sich auf die Wählerevidenz nach dem Wählerevidenzgesetz 1973 beziehen, gaben sie am 5. Feber 1990 an, bisher in Bad Gleichenberg... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs2Stmk GdWO 1960 §21 Abs2Stmk GdWO 1960 §22 Abs4JN §66
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Einschränkung des aktiven Wahlrechts auf
eine (Wohnsitz-)Gemeinde in einer Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: §21 Abs2 und §22 Abs4 Satz 1 der Stmk GdWO 1960, LGBl. Nr. 6, werden als verfassungswidrig aufgehoben. Der Begriff des "ord... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Rechnitz/Burgenland sprach in der Sitzung vom 23. August 1990 dem aus seiner Mitte zum Bürgermeister gewählten Gemeinderatsmitglied J S mehrheitlich das Mißtrauen aus. 1.2.1. Dagegen wendete sich J S mit seiner auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, in der er die Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten behauptet und die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Ak... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art117 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungBgld GemeindeO §28Bgld GdWO 1982 §55 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Abwahl eines Bürgermeisters
mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; kein Verstoß gegen das
verfassungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 25. März 1990 fand die mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 3. Oktober 1989, LGBl. 0350/54-1, ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf, Bezirk Gänserndorf, statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) eingebrachte, von der Gemeindewahlbehörde überprüfte und gem... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaNö GdWO 1974 §11 Abs2Nö GdWO 1974 §37Nö GdWO 1974 §46Nö GdWO 1974 §47
Leitsatz: Anfechtung der Wahl einer Gemeindevertretung; keine Stattgabe; keine
Rechtswidrigkeit der Verwendung vorgedruckter, nicht eigenhändig
ausgefüllter, nicht alle Kandidaten angebender Stimmzettel; keine
Verletzung des Grundsatzes der persönlichen Ausübung ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller begehrt unter Berufung auf Art140 B-VG ausdrücklich die Aufhebung der Absätze 1, 2 und 4 des §23 Salzburger Gemeindeordnung 1976, LGBl. 56/1976 idF LGBl. 11/1978, 43/1979, 20/1984, 78/1985 und 106/1986, - obzwar er im Antragsvorbringen unter der Überschrift "Beschwerdeumfang" noch den "§23 zur Gänze" bezeichnet - wegen Verfassungswidrigkeit. Diese Bestimmungen sehen vor, daß Mitglieder einer Gemeindevertretung, auf welche einer der im Abs1... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art117 Abs2B-VG Art117 Abs4B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragSbg GdO 1976 §23
Leitsatz: Individualantrag auf Aufhebung des §23 Sbg. GemeindeO 1976
betreffend die Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern; kein
Eingriff in die Rechtssphäre eines Gemeinderatsmitgliedes -
insbesondere nicht in das aus dem passiven Wahlrecht erfließende
Recht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 15. September 1987 begehrte M F mit Einspruch bei der Wahlbehörde der Gemeinde Podersdorf am See, politischer Bezirk Neusiedl am See, Burgenland, die Streichung des Dr. M D-B aus dem dort aufliegenden Wählerverzeichnis für die Wahl des Gemeinderates vom 25. Oktober 1987 gemäß §18 Bgld. Gemeindewahlordnung 1982 (GemWO), LGBl. 27/1982 idF LGBl. 43/1987. 1.1.2. Die Gemeindewahlbehörde Podersdorf am See gab diesem Einspruch mit Beschl... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs2Bgld GdWO 1982 §15
Leitsatz: Streichung aus dem Wählerverzeichnis; grob mangelhaftes und
ergänzungsbedürftiges Ermittlungsverfahren zur maßgebenden Frage des
ordentlichen Wohnsitzes - Verletzung im Wahlrecht zum Gemeinderat
Rechtssatz: Das in Art117 Abs2 iVm Art26 Abs1, 95 Abs1 B-VG verfassungsgesetzlich gewährleistete ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 16. März 1986 fanden die - von der Landesregierung mit Kundmachung vom 19. November 1985 (LGBl. 73/1985) ausgeschriebenen - allgemeinen Wahlen der Gemeinderäte im Bundesland Tir., darunter die Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann in Tir. (politischer Bezirk Kitzbühel), statt. 1.1.2.1. Der Wahl zum Gemeinderat dieser Marktgemeinde lagen die von folgenden Wählergruppen (wahlwerbenden Parteien) eingebrachten, gemäß §37 der Tir. Gemeinde... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1973 §8, §31VfGG §71a Abs5
Rechtssatz: Tir. GemeindewahlO 1973; Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann i. Tir.; zum Begriff der Einteilung in "Wahlkreise" iS des Art117 Abs2 B-VG im Unterschied von der schlichten Zerlegung des Wahlgebietes in "Wahlsprengel" (iS der TGWO 1973); Koppelungserklä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 21. September 1984 begehrte S G mit Einsprüchen beim Bürgermeister der Marktgemeinde St. Michael im Lungau (politischer Bezirk Tamsweg, Bundesland Sbg.) die Streichung des Dr. F P, der E P und des Dr. P P aus dem dort aufliegenden Wählerverzeichnis für die Wahl der Gemeindevertretung vom 14. Oktober 1984 gemäß §33 Abs1 Sbg. Gemeindewahlordnung 1974, LGBl. 72/1974, idF LGBl. 51/1984 (GWO). 1.1.2. Die Gemeindewahlbehörde St. Michael im Lungau gab die... mehr lesen...