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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art117 Abs2Rechtssatz
Tir. GemeindewahlO 1973; Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann i. Tir.; zum Begriff der Einteilung in "Wahlkreise" iS des Art117 Abs2 B-VG im Unterschied von der schlichten Zerlegung des Wahlgebietes in "Wahlsprengel" (iS der TGWO 1973);
Koppelungserklärung von Wahlvorschlägen iS des §31 von jeweils einem Viertel der Wahlwerber unterschrieben, und zwar von einigen Wahlwerbern in ihrer Eigenschaft als Zustellungsbevollmächtigte iS des dritten Satzes des §31 Abs1; Unterschriftserfordernisse des §31 Abs1 erfüllt; keine Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens; kein Kostenzuspruch, da ein Kostenersatz im Verfahren nach Art141 B-VG nur im - hier nicht in Betracht kommenden - §71a Abs5 VerfGG 1953 vorgesehen ist
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Wahlrecht aktives, Wahlvorschlag, Wahlkreise, VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:WI5.1986Dokumentnummer
JFR_10138794_86WI0005_01