Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist der Rechtsrüge der Klägerin, die das Vorliegen eines Arbeitsunfalles geltend macht, entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Eine analoge Anwendung des § 175 Abs 2 Z 7 ASVG kommt schon aus den in der Entscheidung SSV-NF 4/67 näher dargestellten Gründen nicht in Betracht. Die in der Revisi... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z10
Rechtssatz: Die am 01.01.1992 in Kraft getretene Regelung des § 175 Abs 2 Z 10 ist auf Grund der Übergangsbestimmung des § 547 Abs 6 ASVG auf einen vor Inkrafttreten dieser Novelle eingetretenen Versicherungsfall nur anzuwenden, wenn der Versicherte am 01.12.1991 auf Grund dieses Unfalles völlig erwerbsunfähig gewesen wäre. Die Rückwirkung des Versicherungsschutzes in solchen Fällen ist nach dem erkennbaren Gesetzeszwec... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Satz1B-KUVG idF 27.B-KUVGNov §90 Abs2 Z2 Fall1
Rechtssatz: Die vor dem Verlassen der Arbeitsstätte verlangte Verständigung hat in erster Linie den Zweck, den Versicherungsträger durch eine auf diese Weise genau im vorhinein festgelegte Wegstrecke vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme zu schützen. Arbeitsrechtlich würde es ausreichen, die Notwendigkeit eines Arztbesuches und dessen Dauer ganz allgemein darzutun, ohne daß es... mehr lesen...
Norm: ASVG idF vor der 50.ASVGNov §175 Abs2 Z2ASVG idF 50.ASVGNov §175 Abs2 Z2B-KUVG idF 21.B-KUVGNov §90 Abs2 Z2 Fall1
Rechtssatz: Der notwendige Zusammenhang des Arztweges mit der betrieblichen Tätigkeit wird auf zweierlei Weise zum Ausdruck gebracht; einerseits muß der Weg "von der Arbeitsstätte oder Ausbildungsstätte" aus angetreten werden, andererseits muß die ärztliche Untersuchungsstelle "vor dem Verlassen dieser Stätte dort bekanntgegeb... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten ALLGEMEINEN UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT vom 1. 10. 1990 wurde der Anspruch der Klägerin auf Leistungen gemäß § 173 ASVG aus Anlaß ihres Unfalls vom 14. 3. 1990 mit der
Begründung: abgelehnt, daß es sich nicht um einen Arbeitsunfall handle. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrte die Klägerin den Zuspruch einer Versehrtenrente in gesetzlicher Höhe ab Wegfall des unfallbedingten Krankengeldes bzw. spätestens ab Beginn der 27. Woche nach dem Unfa... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Satz1B-KUVG idF 27.B-KUVGNov §90 Abs2 Z2 Fall1
Rechtssatz: Die vor dem Verlassen der Arbeitsstätte verlangte Verständigung hat in erster Linie den Zweck, den Versicherungsträger durch eine auf diese Weise genau im vorhinein festgelegte Wegstrecke vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme zu schützen. Arbeitsrechtlich würde es ausreichen, die Notwendigkeit eines Arztbesuches und dessen Dauer ganz allgemein darzutun, ohne daß es... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Für den Betriebsweg und Arbeitsweg müssen die gleichen Grundsätze gelten. Die wegen einer privaten Besorgung notwendige - räumliche - Unterbrechung des Weges beginnt erst (und damit geht der Versicherungsschutz erst verloren), wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat. Es muss dabei dem Versicherten überlassen werden, in welchem Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes er s... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Anfang 1990 als Bedienerin beschäftigt. Ihre Arbeitszeit dauerte von 5 Uhr bis 10 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr. In der Zeit zwischen 10 Uhr und 15 Uhr konnte sie nach Hause gehen und machte von dieser Möglichkeit auch regelmäßig Gebrauch. Um ihre Arbeitsstätte zu erreichen, ging die Klägerin normalerweise von ihrer in der Schönbrunnerstraße gelegenen Wohnung in dieser Straße stadteinwärts zu einer Autobushaltestelle. Am 1.2.1990 verließ sie ihre Wohnu... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Für den Betriebsweg und Arbeitsweg müssen die gleichen Grundsätze gelten. Die wegen einer privaten Besorgung notwendige - räumliche - Unterbrechung des Weges beginnt erst (und damit geht der Versicherungsschutz erst verloren), wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat. Es muss dabei dem Versicherten überlassen werden, in welchem Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes er s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Richard Bauer und Oskar Harter (beide Arbeitgeber) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Annemarie W*****, vertreten durch Dr.Josef Hippacher, Rechtsanwalt in Lienz, wi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Bauer als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Josef Fellner (AG) und Kurt Wuchterl (AN) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Waltraud B*****, vertreten durch Dr.Wolfgang Wiedner, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Pa... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2ASVG §175 Abs3B-KUVG §90 Abs1B-KUVG §90 Abs2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat durch die ausdrückliche Aufzählung versicherungsgeschützter Tätigkeiten in Abs 2 und 3 des § 175 ASVG zu erkennen gegeben, daß er diese Tätigkeiten nicht als Betriebstätigkeiten im Sinne des § 175 Abs 1 ASVG verstanden haben will. Entscheidungstexte 10 ObS 141/91 Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt eine Landwirtschaft. Die Tochter des Klägers lebt mit ihrem Mann, den sie am 20.10.1984 geheiratet hat, seit 1982 am Hof des Klägers und seiner Gattin. Der Schwiegersohn des Klägers und die Tochter mußten weder Wohn- noch Verpflegskosten an den Kläger zahlen und beide waren auch nach der Verehelichung in ihrer Freizeit im Betrieb des Klägers tätig. Der Wert der von ihnen erbrachten Arbeiten lag über dem Wert der ihnen gewährten freien Station... mehr lesen...
Begründung: Der am 29.4.1937 geborene Kläger ist hauptberuflich Straßenwärter und erzielt aus dieser Tätigkeit ein Einkommen von 10.000 S bis 13.000 S netto monatlich. Sein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb hat ein Ausmaß von 5,2241 ha. Der Einheitswert beträgt 17.000 S. Der Kläger hat am 23.1.1990 9 Rinder gehalten; weiteres Nutzvieh wurde nicht gehalten. Der Sohn des Klägers hat selbst einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ausmaß von ca 5 ha mit einem Einheitswert... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §176 Abs1 Z7
Rechtssatz: Auf einem Weg zum und vom Ort einer Pflichtenausübung eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr besteht dann kein Unfallversicherungsschutz, wenn die Zurücklegung des Weges keine wesentliche Ursache des Unfalles ist, sondern sich der Unfall nur gelegentlich der Zurücklegung des Weges eignet. Das Feuerwehrmitglied genießt auf solchen Wegen keinen weitergehenden Versicherungsschutz als bei de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 9. August 1989 lehnte die beklagte Partei einen Anspruch des Klägers auf Entschädigung aus Anlaß des Ereignisses vom 20. September 1987 ab, weil die Voraussetzungen des § 176 Abs. 1 Z 7 ASVG nicht vorlägen. Die dagegen - nach den gemäß § 509 Abs. 3 ZPO durch einen ersuchten Richter des Erstgerichtes unter Zuziehung der Parteien durchgeführten Erhebungen und Beweisaufnahmen rechtzeitig - erhobene auf "Bezahlung einer Entschädigung aus Anlaß des... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §176 Abs1 Z7
Rechtssatz: Auf einem Weg zum und vom Ort einer Pflichtenausübung eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr besteht dann kein Unfallversicherungsschutz, wenn die Zurücklegung des Weges keine wesentliche Ursache des Unfalles ist, sondern sich der Unfall nur gelegentlich der Zurücklegung des Weges eignet. Das Feuerwehrmitglied genießt auf solchen Wegen keinen weitergehenden Versicherungsschutz als bei de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eltern des Klägers sind gemeinsam Eigentümer eines 20 ha großen landwirtschaftlichen Betriebes mit einem Einheitswert von 88.000 S. Der Hof besteht aus einem alten Wirtschafts- und Wohngebäude (Haus M***** Nr 26), einem 1966 erbauten neuen Wirtschafts- und Wohngebäude (Haus M***** Nr 66) und einem Schuppen. Alle Gebäude sind um einen asphaltierten Hof gruppiert. In dem landwirtschaftlichen Betrieb wird Ackerbau und Viehzucht betrieben; der Viehstand beträgt ... mehr lesen...
Begründung: Johann L*** verschuldete am 26. Juli 1984 in alkoholisiertem Zustand als Lenker seines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Busses einen Verkehrsunfall, bei welchem fie Insassen dieses Fahrzeuges, unter ihnen der Kläger, Verletzungen erlitten. Der Kläger begehrte Schadenersatz von insgesamt S 173.862 (abgesehen von einigen kleineren Beträgen als Ersatz für Sachschäden handelt es sich um den Ersatz von Schäden, die auf die Körperverletzung zurückzuführen ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z3BSVG §3 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auf die nach § 3 Abs 1 Z 2 BSVG in der Unfallversicherung pflichtversicherten Angehörigen kann § 175 Abs 2 Z 3 ASVG in jenen Fällen nicht sinngemäß (analog) angewendet werden, in denen ein Dienstverhältnis zu demjenigen nicht besteht, der den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führt oder auf dessen Rechnung und Gefahr er geführt wird. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte festzustellen, daß sein Unfall vom 20.6.1986 ein Arbeitsunfall ist, und die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm für die Folgen dieses Unfalls die Kosten der Unfallsheilbehandlung zu ersetzen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wurden, und ihm ab 20.8.1986 eine vorläufige Versehrtenrente im "höchstmöglichen Ausmaß" zu gewähren. Er habe am 20.6.1986 im Auftrag seines Vaters, in dessen landwirtschaftlichem ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z3BSVG §3 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auf die nach § 3 Abs 1 Z 2 BSVG in der Unfallversicherung pflichtversicherten Angehörigen kann § 175 Abs 2 Z 3 ASVG in jenen Fällen nicht sinngemäß (analog) angewendet werden, in denen ein Dienstverhältnis zu demjenigen nicht besteht, der den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führt oder auf dessen Rechnung und Gefahr er geführt wird. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig (§ 48 ASGG). Ergänzt sei: Der Unfall ereignete sich während einer Unterbrechung des mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung zusammenhängenden Weges von der Arbeitsstätte zur Wohnung, und zwar während des Weges in eine Gaststätte zur Einnahme eines Nachtmahls, also während eines allein im privatwirtschaftlichen Interesse gewählten Umweges. Dahe... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z5
Rechtssatz: Damit ein Fahrzeug als Arbeitsgerät im Sinne des § 175 Abs 2 Z 5 ASVG qualifiziert werden kann, muß es nicht nur wesentlich, sondern hauptsächlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Entscheidungstexte 10 ObS 110/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 10 ObS 110/90 Veröff: SSV-NF 4/64 10 ObS 145/... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein Umweg zum Auftanken des Fahrzeuges ist jedoch im allgemeinen nicht als versichert anzusehen und zwar auch dann, wenn auf dem kürzesten Weg von und zu der Arbeitsstätte eine Tankstelle nicht vorhanden ist. Entscheidungstexte 10 ObS 110/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 10 ObS 110/90 Veröff: SSV-NF 4/64 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2
Rechtssatz: Unterbricht der Versicherte den Weg zur oder von der Arbeitsstätte etwa, weil er im Zug eingeschlafen ist, so besteht während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz, wenn die Ermüdung nicht auf die Bahnfahrt oder andere betriebliche
Gründe: zurückzuführen ist. Entscheidungstexte 10 ObS 111/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 10 ObS 111/90 Ve... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2
Rechtssatz: Der Weg nach dem Ort der Tätigkeit wird ua dann unterbrochen, wenn sich der Versicherte nicht mehr in diese Richtung fortbewegt, sondern zB am Straßenrand eine längere Unterhaltung führt oder eine andere private Verrichtung einschiebt. Es sind jedoch immer die Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten. Entscheidungstexte 10 ObS 111/90 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2
Rechtssatz: Auch während einer Dienstreise ist zwischen Betätigungen, die mit dem Beschäftigungsverhältnis rechtlich wesentlich zusammenhängen, und solchen Verrichtungen zu unterscheiden, die der privaten Sphäre des Reisenden angehören. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn sich der Reisende rein persönlichen, für die Betriebstätigkeit nicht mehr wesentlichen Belangen widmet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei ausgeführt, daß zwar die Beschaffung der Betriebsmittel für ein Kraftfahrzeug, das der Versicherte zur Erreichung des Arbeitsplatzes benützt, insbesondere also auch das Auftanken des Fahrzeuges, nicht generell ausschließlich dem eigenwirtschaftlichen Bereich zugerechnet w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 10.2.1987 lehnte die beklagte Partei einen Anspruch des Klägers auf Leistungen nach § 173 ASVG aus Anlaß seines am 12.6.1983 um 2,10 Uhr auf einem Rastplatz der A 2 (Südautobahn) im Gemeindegebiet von Leobersdorf erlittenen Unfalles ab, weil kein Arbeitsunfall iS der §§ 175, 176 ASVG vorliege. Das Erstgericht wies die dagegen rechtzeitig erhobene, auf Feststellung, daß es sich bei dem genannten Unfall um einen Arbeitsunfall iS der zitierten Ge... mehr lesen...