Norm: ASVG §175 Abs2 Z5
Rechtssatz: Damit ein Fahrzeug als Arbeitsgerät im Sinne des § 175 Abs 2 Z 5 ASVG qualifiziert werden kann, muß es nicht nur wesentlich, sondern hauptsächlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Entscheidungstexte 10 ObS 110/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 10 ObS 110/90 Veröff: SSV-NF 4/64 10 ObS 145/... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein Umweg zum Auftanken des Fahrzeuges ist jedoch im allgemeinen nicht als versichert anzusehen und zwar auch dann, wenn auf dem kürzesten Weg von und zu der Arbeitsstätte eine Tankstelle nicht vorhanden ist. Entscheidungstexte 10 ObS 110/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 10 ObS 110/90 Veröff: SSV-NF 4/64 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Versicherte soll auch bei häuslichen und anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewinnung (zB Schlägerung von Bäumen) und Verarbeitung (zB Zerkleinern von geschlägertem Holz) von Produkten, die ihm vom Dienstgeber als Sachbezüge gewährt werden, unter Unfallversicherungsschutz stehen, weil es sich bei solchen Tätigkeiten um Ausstrahlungen der die Versicherung begründenden Beschäftigung handelt. Dienst... mehr lesen...
Norm: ASVG §49 Abs1ASVG §175 Abs2 Z4
Rechtssatz: Eine Zuwendung des Dienstgebers im Sinne des § 49 Abs 3 Z 11 ASVG führt nur dazu, daß diese Zuwendung nicht als Entgelt im Sinne der Abs 1 und 2 dieser Gesetzesstelle gilt und sich daher auf die Beiträge zur Pflichtversicherung auf Grund des Arbeitsverdienstes (allgemeine Beitragsgrundlage) nicht auswirkt. Diese im Abschnitt V des Ersten Teiles des ASVG angeordnete Nichtzurechnung von Geldbezügen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens ist nicht dem Gesatz gemäß ausgeführt, weil hiezu Feststellungsmängel behauptet werden, die auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung der Sache zurückzuführen wären. Die entsprechenden Ausführungen gehören daher zur Rechtsrüge (EFSlg 34.501; JBl 1982, 311 ua) und werden deshalb mit dieser behandelt. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Siegfried K***, der Ehegatte der Klägerin Elisabeth K*** und eheliche Vater der Klägerin Nicol K***, war seit 1.4.1986 bei den Ö*** B*** (F*** W***) als Forstarbeiter beschäftigt (und deshalb ua in der Unfallversicherung auf Grund des ASVG versichert). Auf sein Ansuchen vom 4.5.1988 bewilligte ihm sein Dienstgeber am 31.5.1988 den verbilligten Einkauf von 25 fm Rundholz am Stock im Sinne der von der Generaldirektion der Ö*** B*** im Einvernehmen mit dem B*** F... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Versicherte soll auch bei häuslichen und anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewinnung (zB Schlägerung von Bäumen) und Verarbeitung (zB Zerkleinern von geschlägertem Holz) von Produkten, die ihm vom Dienstgeber als Sachbezüge gewährt werden, unter Unfallversicherungsschutz stehen, weil es sich bei solchen Tätigkeiten um Ausstrahlungen der die Versicherung begründenden Beschäftigung handelt. Dienst... mehr lesen...
Norm: ASVG §49 Abs1ASVG §175 Abs2 Z4
Rechtssatz: Eine Zuwendung des Dienstgebers im Sinne des § 49 Abs 3 Z 11 ASVG führt nur dazu, daß diese Zuwendung nicht als Entgelt im Sinne der Abs 1 und 2 dieser Gesetzesstelle gilt und sich daher auf die Beiträge zur Pflichtversicherung auf Grund des Arbeitsverdienstes (allgemeine Beitragsgrundlage) nicht auswirkt. Diese im Abschnitt V des Ersten Teiles des ASVG angeordnete Nichtzurechnung von Geldbezügen... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8B?KUVG §90 Abs2 Z7
Rechtssatz: Unter Unfallversicherungsschutz stehen nur der erste Weg zum Kreditinstitut um über das unbar überwiesene Entgelt zu verfügen, sowie allenfalls vorangegangene, erfolglose Wege, die in dieser Absicht unternommen wurden, sofern der Versicherte der begründeten Ansicht sein konnte, das Entgelt sei bereits auf sein Konto überwiesen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auf einem längeren Weg zur oder von der Arbeitsstätte (Ausbildungsstätte) besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der an sich kürzeste Arbeitsweg unter Bedachtnahme auf das benützte private oder öffentliche Verkehrsmittel entweder überhaupt nicht (zB wegen einer Verkehrssperre) oder nur unter vor allem für die Verkehrssicherheit wesentlich ungünstigeren Bedingungen (zB Witterungsverhältnisse, Straßenverhäl... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein innerer Zusammenhang besteht nicht nur dann, wenn die versicherte Beschäftigung der einzige Grund des Weges ist. Dient dieser Weg zur oder von der Arbeitsstätte (Ausbildungsstätte) sowohl der versicherten Tätigkeit als auch eigenwirtschaftlichen Interessen, dann hängt der Versicherungsschutz während des Weges davon ab, ob sich der Weg eindeutig in den verschiedenen Zwecken dienende Abschnitte teilen lässt... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Grundsätzlich ist nur der direkte Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach § 175 Abs 2 Z 1 ASVG versichert. Das wird in der Regel die streckenmäßig oder zeitlich kürzeste Verbindung zwischen dem Ausgangspunkt und dem Zielpunkt des Arbeitsweges sein, wobei der Versicherte zwischen diesbezüglich im wesentlichen gleichen Verbindungen frei wählen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8B-KUVG §90 Abs2 Z7
Rechtssatz: Nur der erste Weg zum Kreditinstitut, der die - wenn auch nur teilweise - Behebung des Entgeltes zum Gegenstand hat, steht unter Versicherungsschutz, da der Arbeitnehmer in der Lage ist, nach der Überweisung sein Entgelt jeweils zur Gänze zu beheben. Die übrigen Geldbehebungen in mehreren Teilbeträgen und Behebungen von einem Sparbuch stehen mit dem Lohnempfang in keinem ursächlichen Zusamme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist im Zentralgebäude der österreichischen Volksbanken AG beschäftigt. Dieses befindet sich in einem Häuserblock, der an die Maria Theresienstraße, Peregringasse und Kolingasse angrenzt. Die Klägerin betrat und verließ ihre Arbeitsstätte regelmäßig durch den Eingang bzw. Ausgang in der Kolingasse. In dem Häuserblock befindet sich auch eine Filiale der Volksbanken AG, bei der die Klägerin sowohl über ein Gehaltskonto als auch über ein Sparbuch verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 26.1.1987 lehnte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf Leistungen gemäß § 173 ASVG aus Anlaß seines Unfalls vom 22.5.1986 ab. Der Unfall habe sich auf dem nicht versicherten Weg zwischen der C***-Versicherung und der Zweitwohnung des Klägers ereignet. Die dagegegen erhobene Klage stützte sich im wesentlichen darauf, daß sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignet habe. Ihr Begehren ist nach Präzisierung auf eine Versehrt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 11.Mai 1988 lehnte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf Entschädigung aus Anlaß des Unfalles vom 15. Juni 1987 mangels der Voraussetzungen des § 175 Abs. 2 Z 1 ASVG ab. Die dagegen rechtzeitig erhobene Klage stützte sich nach Ergänzung darauf, daß sich der Unfall ereignet habe, als der Kläger, dem auf der Fahrt von seinem ständigen Aufenthaltsort in Deutschkreutz zu seiner Arbeitsstätte in Wien aufgefallen sei, daß er Geldbörse, S... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8B?KUVG §90 Abs2 Z7
Rechtssatz: Unter Unfallversicherungsschutz stehen nur der erste Weg zum Kreditinstitut um über das unbar überwiesene Entgelt zu verfügen, sowie allenfalls vorangegangene, erfolglose Wege, die in dieser Absicht unternommen wurden, sofern der Versicherte der begründeten Ansicht sein konnte, das Entgelt sei bereits auf sein Konto überwiesen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auf einem längeren Weg zur oder von der Arbeitsstätte (Ausbildungsstätte) besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der an sich kürzeste Arbeitsweg unter Bedachtnahme auf das benützte private oder öffentliche Verkehrsmittel entweder überhaupt nicht (zB wegen einer Verkehrssperre) oder nur unter vor allem für die Verkehrssicherheit wesentlich ungünstigeren Bedingungen (zB Witterungsverhältnisse, Straßenverhäl... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein innerer Zusammenhang besteht nicht nur dann, wenn die versicherte Beschäftigung der einzige Grund des Weges ist. Dient dieser Weg zur oder von der Arbeitsstätte (Ausbildungsstätte) sowohl der versicherten Tätigkeit als auch eigenwirtschaftlichen Interessen, dann hängt der Versicherungsschutz während des Weges davon ab, ob sich der Weg eindeutig in den verschiedenen Zwecken dienende Abschnitte teilen lässt... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Grundsätzlich ist nur der direkte Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach § 175 Abs 2 Z 1 ASVG versichert. Das wird in der Regel die streckenmäßig oder zeitlich kürzeste Verbindung zwischen dem Ausgangspunkt und dem Zielpunkt des Arbeitsweges sein, wobei der Versicherte zwischen diesbezüglich im wesentlichen gleichen Verbindungen frei wählen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8B-KUVG §90 Abs2 Z7
Rechtssatz: Nur der erste Weg zum Kreditinstitut, der die - wenn auch nur teilweise - Behebung des Entgeltes zum Gegenstand hat, steht unter Versicherungsschutz, da der Arbeitnehmer in der Lage ist, nach der Überweisung sein Entgelt jeweils zur Gänze zu beheben. Die übrigen Geldbehebungen in mehreren Teilbeträgen und Behebungen von einem Sparbuch stehen mit dem Lohnempfang in keinem ursächlichen Zusamme... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2
Rechtssatz: Wird unmittelbar vor dem Antritt eines geschützten Weges eine Reparatur des Beförderungsmittels erforderlich, so steht diese Tätigkeit unter Unfallversicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn das Anschieben des zur Fahrt benützten Kraftfahrzeuges notwendig ist, das wegen außergewöhnlich niedriger Außentemperaturen nicht anspringt und beim für die Fahrt erforderlichen Wegräumen von Schnee. (hier: Unfall bei Schneeräu... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 3.Jänner 1989 lehnte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf Leistungen gemäß § 173 ASVG aus Anlaß des Unfalles vom 24.November 1987 mit der
Begründung: ab, daß kein Arbeitsunfall nach den §§ 175 und 176 ASVG vorliege. Der Unfall habe sich in keinem örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung als Angestellter der S*** K***, sondern bei der Schneeräumung im Wohnsitzbereich und damit bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hält die
Begründung: des angefochtenen Urteils für richtig (§ 48 ASGG). Der Ausspruch über die Kosten des Revisionsverfahrens beruht auf § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG. Anmerkung E19141 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:010OBS00210.89.1107.000 Dokumentnummer JJT_19891107_OGH0002_010OBS00210_8900... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2
Rechtssatz: Dem Versicherten steht die Art der Zurücklegung des Weges, insbesondere die Wahl des Verkehrsmittels frei. Entscheidungstexte 10 ObS 155/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 10 ObS 155/89 Veröff: SSV-NF 3/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084814 D... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2ASVG §176B-KUVG §90 Abs2
Rechtssatz: Eine Unterbrechung eines geschützten Weges und damit eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes für die Dauer der Unterbrechung ist dann anzunehmen, wenn im Zug des Weges eigenwirtschaftliche Angelegenheiten verrichtet werden; solche Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Entscheidungstexte 10 ObS 163/89 Entsche... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2B-KUVG §90
Rechtssatz: Bei einer Unterbrechung des Weges vom Ort der Tätigkeit lebt der Versicherungsschutz nur in Ausnahmsfällen dann nicht auf, wenn aus Dauer und Art der Unterbrechung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhanges zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg vom Ort der Tätigkeit geschlossen werden kann. Entscheidungstexte 10 ObS 163/89 Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6. Juni 1928 geborene Franz S*** führte mit dem Standort Rössing 2 bei Ramsau einen Gastronomiebetrieb mit Wildpark und ein Mietwagenunternehmen. Am 10. November 1984 ersuchte Franz S***, der zufolge einer Sehbehinderung - sein Sehvermögen war auf 1/4 eingeschränkt - keinen PKW lenken konnte, Josef G***, ihn nach Malta in Kärnten zu einem Tierpark zu fahren, wo er Tiere insbesondere ein Hirschkalb zu kaufen beabsichtigte. Sie brachen in Begleitung von z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24.Dezember 1921 geborene Kläger übergab im Jahre 1982 seine von ihm bis dahin als Nebenerwerbsbetrieb geführte Landwirtschaft an seine Ziehtochter Theresia W***. Er behielt zusammen mit seiner Ehefrau nur das Wohnrecht im Hause. Die Landwirtschaft wird auf Rechnung und Gefahr der Ziehtochter geführt. Diese geht sonst keiner Beschäftigung nach. Der Kläger und seine Frau leben mit der Familie der Ziehtochter im gemeinsamen Haushalt. Der Kläger bezieht au... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein Unfall, den ein Versicherter auf einem Weg zur Behandlung einer bei einem Arbeitsunfall erlittenen Verletzung während eines Krankenstandes erleidet, ist vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallsversicherung nicht umfaßt. Entscheidungstexte 10 ObS 262/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 10 ObS 262/88 Veröff: SZ 61/225... mehr lesen...