Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Nahrungsaufnahme während der Ruhezeit steht jedenfalls nicht unter Unfallversicherungsschutz. Entscheidungstexte 10 ObS 73/93 Entscheidungstext OGH 27.04.1993 10 ObS 73/93 Veröff: DRdA 1994,262 (Ritzberger-Moser) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Auf Dienstreisen steht die Nahrungsaufnahme selbst nur dann unter Unfall-Versicherungsschutz, wenn betriebliche Umstände über das normale Maß hinaus so stark sind, dass sie eine wesentliche Bedingung für die Essenseinnahme sind, wie etwa besonderer Zeitdruck, Erhaltung der Arbeitsfähigkeit eines Kraftfahrers oder dursterregende Beschäftigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z5
Rechtssatz: In erster Linie ist erforderlich, daß die fraglichen Gerätschaften zur Verrichtung der versicherten Tätigkeiten gebraucht werden. Dabei genügt es nicht, daß im Verhältnis zur gesamten Verwendung der auf betriebliche Nutzung entfallende Anteil überhaupt als erheblich in Erscheinung tritt; vielmehr ist grundsätzlich erforderlich, daß das Gerät seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit in dem U... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wird der Weg zur Arbeitsstätte oder Ausbildungsstätte nicht von der Wohnung aus angetreten, so besteht Unfallversicherungsschutz, wenn objektive
Gründe: vorliegen, die den Versicherten veranlassen, seine Wohnfunktion an einem anderen Ort als der "ständigen" Wohnung auszuüben. Diese sind jedenfalls dann beachtlich, wenn ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung besteht (hier: wegen ausnahmswei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist als Arbeiterin in einem Betrieb in 1230 Wien, G*****-Gasse beschäftigt. Sie wohnt in 1220 Wien, A*****gasse. Von Montag bis Freitag legt sie den Weg zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte mit einem firmeneigenen Bus zurück. Am 23.2.1991, einem Samstag, an dem sie Überstunden leisten sollte, hätte sie diesen Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen müssen, wofür sie 1 1/4 bis 1 1/2 Stunden gebraucht hätte. Deshalb übernachtete sie vom 22... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wird der Weg zur Arbeitsstätte oder Ausbildungsstätte nicht von der Wohnung aus angetreten, so besteht Unfallversicherungsschutz, wenn objektive
Gründe: vorliegen, die den Versicherten veranlassen, seine Wohnfunktion an einem anderen Ort als der "ständigen" Wohnung auszuüben. Diese sind jedenfalls dann beachtlich, wenn ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung besteht (hier: wegen ausnahmswei... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Liegen die Wohnung des Versicherten und seine Arbeitsstätte im selben Gebäude, so ist ein Arbeitsweg im Sinne des § 175 Abs 2 Z1 ASVG begrifflich nicht möglich. Unter diesen Umständen steht der Weg den der Versicherte innerhalb derselben Gemeinde von der Wohnung seiner Mutter, die er mehrmals wöchentlich betreut, zur Arbeitsstätte zurücklegt jedenfalls nicht unter Unfallversicherungsschutz. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Gemäß § 175 Abs 2 Z 1 ASVG sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich auf einem mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte ereignen. Der Ausgangspunkt bzw Endpunkt des Weges zur bzw von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte wird ni... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Liegen die Wohnung des Versicherten und seine Arbeitsstätte im selben Gebäude, so ist ein Arbeitsweg im Sinne des § 175 Abs 2 Z1 ASVG begrifflich nicht möglich. Unter diesen Umständen steht der Weg den der Versicherte innerhalb derselben Gemeinde von der Wohnung seiner Mutter, die er mehrmals wöchentlich betreut, zur Arbeitsstätte zurücklegt jedenfalls nicht unter Unfallversicherungsschutz. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 12.Jänner 1974 geborene Sohn des Klägers, Markus, war Schüler an der Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt in St.Florian bei Linz. Am 4.März 1991 fuhr er nach Unterrichtsschluß um 12,20 Uhr von der Schule nicht nach Hause, sondern zu seiner in Kristein bei Enns wohnhaften Großmutter, um dort, wie öfters vor Schularbeiten oder Tests, von seinen drei Geschwistern ungestört seine schulischen Vorbereitungsarbeiten verrichten zu können. Am Nachmit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: In der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sind gemäß § 4 Abs 1 Z 1 ASVG - die dort bezeichneten Ausnahmen kommen hier nicht in Frage - ua die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigten Dienstnehmer versichert. Die Pflichtversicherung der Dienstnehmer beginnt gemäß § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist die Witwe, die Zweit- und die Drittklägerin sind die mj. Kinder des am 5. November 1990 bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Versicherten Helmut S*****. Mit den Bescheiden vom 13. Februar 1991 lehnte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Ansprüche der Klägerinnen auf Bestattungskostenteilersatz, Witwenrente und Waisenrenten mit der
Begründung: ab, daß der zum Tod des Versicherten führende Unfall kein unter Versicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist die Witwe, die Zweit- und die Drittklägerin sind die mj. Kinder des am 5. November 1990 bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Versicherten Helmut S*****. Mit den Bescheiden vom 13. Februar 1991 lehnte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Ansprüche der Klägerinnen auf Bestattungskostenteilersatz, Witwenrente und Waisenrenten mit der
Begründung: ab, daß der zum Tod des Versicherten führende Unfall kein unter Versicher... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8
Rechtssatz: Das Besorgen eines Krankenscheins kann auch nicht dem Abholen des dem versicherten gebührenden Entgelts gleichgestellt werden, weil es sich dabei um den Austausch der Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis handelt. Es besteht daher auch kein Versicherungsschutz gemäß § 175 Abs 2 Z 8 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 71/92 Entscheidungstext OGH 26.05.... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs3ASVG §175 Abs2 Z2ASVG §361 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn das Besorgen des Krankenscheines der Geltendmachung des Leistungsanspruchs aus der Krankenversicherung dient, ist noch nicht gesagt, daß der hiefür zurückgelegte Weg dem Weg zur Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe gleichgestellt werden kann und muß; auf diesen ist vielmehr § 175 Abs 2 Z 2 ASVG auch nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit grundsätzlich sind dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen, es ist nicht schon deshalb bei ihrer Durchführung Versicherungsschutz anzuerkennen, weil sie zugleich der Erhaltung und der Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit auch den Interessen des Unternehmens dienen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde in der Zeit vom 1. bis 11.2.1991 von einem Vertragsarzt der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse wegen einer Grippe behandelt, wobei vereinbart wurde, daß sie den Krankenschein nach Abschluß der Behandlung vorlegt. Am 18.2.1991 kam sie zu Sturz und erlitt dabei einen Knöchelbruch, als sie an ihrer Arbeitsstätte während einer Arbeitspause zu der vom Arbeitgeber hiefür bestimmten Stelle ging, um einen Krankenschein zu beheben. Das Erstgeri... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8
Rechtssatz: Das Besorgen eines Krankenscheins kann auch nicht dem Abholen des dem versicherten gebührenden Entgelts gleichgestellt werden, weil es sich dabei um den Austausch der Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis handelt. Es besteht daher auch kein Versicherungsschutz gemäß § 175 Abs 2 Z 8 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 71/92 Entscheidungstext OGH 26.05.... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs3ASVG §175 Abs2 Z2ASVG §361 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn das Besorgen des Krankenscheines der Geltendmachung des Leistungsanspruchs aus der Krankenversicherung dient, ist noch nicht gesagt, daß der hiefür zurückgelegte Weg dem Weg zur Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe gleichgestellt werden kann und muß; auf diesen ist vielmehr § 175 Abs 2 Z 2 ASVG auch nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit grundsätzlich sind dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen, es ist nicht schon deshalb bei ihrer Durchführung Versicherungsschutz anzuerkennen, weil sie zugleich der Erhaltung und der Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit auch den Interessen des Unternehmens dienen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2B-KUVG §90 Abs2 Z6
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 90 Abs 2 Z 6 B-KUVG ist dahin auszulegen, daß bei Ausbildungsveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen einer Dienstreise oder Dienstzuteilung im Hinblick auf die Vermengung zwischen Dienstzeit, Arbeitspausen und Freizeit, Dienststätte und Unterkunft sowie eigentlicher Dienstleistung und Befriedigung persönlicher Bedürfnisse ein Kursteilnehmer unter diesen U... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 1.3.1991 sprach die beklagte Partei aus, daß der Vorfall vom 28.11.1990 nach § 90 B-KUVG nicht als Dienstunfall anerkannt werde und Leistungen nach §§ 88 ff leg cit nicht gewährt würden. Die Versicherte habe sich anläßlich eines im Pädagogischen Institut vom 28. bis 29.11.1990 abgehaltenen Seminars in der von der Dienstbehörde bereitgestellten Unterkunft, dem Studentenheim Sporthotel Hollabrunn aufgehalten. Am 28.11.1990 sei sie um etwa 19.00 Uhr nach de... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7B-KUVG §90 Abs2 Z6
Rechtssatz: Ein Unfall, den ein Kursteilnehmer an einer im Rahmen einer Dienstreise oder Dienstzuteilung durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen auf dem Weg vom Kurslokal oder seinem Unterkunftsraum zur in der Nähe dieser Ausgangspunkte beabsichtigten Befriedigung lebenswichtiger persönlicher Bedürfnisse, insbesondere zur Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten der Kursteilneh... mehr lesen...
Begründung: Am 23.4.1990 verletzte sich die Klägerin durch einen Sturz auf der Treppe eines Hotels in Bad Ischl. Mit Bescheid vom 4.12.1990 sprach die beklagte Partei aus, daß der Vorfall vom 23.4.1990 "gemäß § 90 B-KUVG nicht als Dienstunfall anerkannt" wird und "Leistungen gemäß §§ 88 ff B-KUVG nicht gewährt" werden. Die Klägerin habe sich zwar an diesem Tag als Seminarteilnehmerin dienstlich in Bad Ischl aufgehalten, der Unfall habe sich jedoch auf dem Weg von dem von der Diens... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7B-KUVG §90 Abs2 Z6
Rechtssatz: Ein Unfall, den ein Kursteilnehmer an einer im Rahmen einer Dienstreise oder Dienstzuteilung durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen auf dem Weg vom Kurslokal oder seinem Unterkunftsraum zur in der Nähe dieser Ausgangspunkte beabsichtigten Befriedigung lebenswichtiger persönlicher Bedürfnisse, insbesondere zur Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten der Kursteilneh... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Geltendmachung eigener Leistungsansprüche bei einem Sozialversicherungsträger oder in einem Prozeß vor einem Sozialgericht zählt zum eigenwirtschaftlichen nicht versicherten Lebensbereich des Beschäftigten (hier: Unfall des Beschäftigten auf dem Weg vom gerichtlich bestellten Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren wegen seiner Invaliditätspension). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG idF vor 50.ASVGNov §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Schutz des § 175 Abs 2 Z 2 ASVG erfaßt nur solche Arztwege, die mit der versicherten Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen; dies gilt auch für die in der zweiten Fallgruppe dieser Bestimmung genannten Untersuchungen. Entscheidungstexte 10 ObS 45/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 10 ObS 45/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Während eines von ihm gegen die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter beim Arbeits- und Sozialgericht Wien zu 5 Cgs 195/88 geführten Rechtsstreites wegen Invaliditätspension wurde dem Kläger aufgetragen, sich am 12. Juni 1989 um 16 Uhr bei einem ärztlichen Sachverständigen in 1080 Wien, Josefstädter Straße 7/15, zu einer vom Vorsitzenden angeordneten Untersuchung einzufinden. Der Kläger war damals bei einem Dienstgeber in der Shopping City Süd in Vösendorf b... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Geltendmachung eigener Leistungsansprüche bei einem Sozialversicherungsträger oder in einem Prozeß vor einem Sozialgericht zählt zum eigenwirtschaftlichen nicht versicherten Lebensbereich des Beschäftigten (hier: Unfall des Beschäftigten auf dem Weg vom gerichtlich bestellten Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren wegen seiner Invaliditätspension). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z10
Rechtssatz: Die am 01.01.1992 in Kraft getretene Regelung des § 175 Abs 2 Z 10 ist auf Grund der Übergangsbestimmung des § 547 Abs 6 ASVG auf einen vor Inkrafttreten dieser Novelle eingetretenen Versicherungsfall nur anzuwenden, wenn der Versicherte am 01.12.1991 auf Grund dieses Unfalles völlig erwerbsunfähig gewesen wäre. Die Rückwirkung des Versicherungsschutzes in solchen Fällen ist nach dem erkennbaren Gesetzeszwec... mehr lesen...