Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Ein Umweg zum Auftanken des Fahrzeuges ist jedoch im allgemeinen nicht als versichert anzusehen und zwar auch dann, wenn auf dem kürzesten Weg von und zu der Arbeitsstätte eine Tankstelle nicht vorhanden ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084852Dokumentnummer
JJR_19900424_OGH0002_010OBS00110_9000000_001