Norm
ASVG §175 Abs2 Z2 Satz1Rechtssatz
Die vor dem Verlassen der Arbeitsstätte verlangte Verständigung hat in erster Linie den Zweck, den Versicherungsträger durch eine auf diese Weise genau im vorhinein festgelegte Wegstrecke vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme zu schützen. Arbeitsrechtlich würde es ausreichen, die Notwendigkeit eines Arztbesuches und dessen Dauer ganz allgemein darzutun, ohne daß es auf den Ort der ärztlichen Untersuchung oder Behandlung und damit auf die zurückzulegende Wegstrecke ankommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084971Dokumentnummer
JJR_19911217_OGH0002_010OBS00271_9100000_002