Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unfallversicherungsschutz kann auf dem Weg von einem anderen Ort als dem der Wohnung ("dritter Ort") zum Ort der Tätigkeit nur dann bestehen, wenn der Aufenthalt an dem "dritten Ort" mindestens zwei Stunden andauerte. Veröff: SGb 1999,81 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1998:RS0111391 Im RIS seit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 5.7.1967 geborene Klägerin fährt täglich von ihrer Wohnung in Sarleinsbach zu ihrer Arbeitsstätte in Marchtrenk. Sie legt diese Wegstrecke von 57 km, für die sie pro Richtung rund eine Stunde benötigt, mit ihrem privaten PKW zweimal am Tag zurück. Eine zumutbare Möglichkeit, die Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen, besteht nicht. Die Klägerin benützt ihren PKW unter der Woche praktisch ausschließlich für die Fahrten zwisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist freiberuflich tätiger Arzt und gemäß § 2 FSVG unfallversichert. Seine Ordination befindet sich in einem Bungalow, der ca 25 m von seinem Wohnhaus entfernt ist. Dazwischen liegt eine Grünfläche, um die eine Zufahrtstraße herumführt, die die beiden Häuser miteinander verbindet. In das Wohnhaus ist eine Doppelgarage integriert, von der im Inneren eine Tür in das Stiegenhaus führt. Der Weg durch die Garage ist, von der Straße kommend, der kürzest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Rechtliche Beurteilung Nach Ansicht der Revisionswerberin sei das Überqueren der Straße zum Unfallzeitpunkt in keinem Zusammenhang mit dem regelmäßig sonst benützten, nach § 175 Abs 2 Z 1 ASVG g... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Zu berücksichtigen ist, daß auch das Alter bei Beurteilung des Stellenwertes von Gefahrenmomenten nicht vernachlässigt werden kann und bei Erwachsenen ein strengerer Maßstab als bei Jugendlichen anzulegen ist. Entscheidungstexte 10 ObS 281/97i Entscheidungstext OGH 15.10.1997 10 ObS 281/97i European... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Der Zweck der sinngemäßen Anwendung des § 175 Abs 2 Z 7 ASVG auf Schüler und Studenten besteht darin, sie vor jenen Gefahren zu schützen, die sich für sie ergeben, wenn sie lebensnotwendige persönliche Bedürfnisse nicht zu Hause befriedigen können, sondern dies in einer ungewohnten Umgebung tun müssen (SSV-NF 7/118 = SZ 66/155 = EvBl 1994/35). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 50. ASVGNov §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: § 175 Abs 2 Z 2 ASVG idF 50. ASVGNov verlangt ausdrücklich die Verständigung des Dienstgebers (selbst oder eines Vorgesetzten) und läßt eine bloße Nachricht im Betrieb beziehungsweise am Dienstort schlechthin ("dort bekanntgegebenen") nicht mehr genügen. Dieses Tatbestandsmerkmal kann durch eine betriebliche Übung nicht verändert werden. Da es sich bei dieser Dienstgebermeldung um eine unab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 16.2.1966 geborene Klägerin war am 20.9.1993 in der Abteilung "manuelle Datenerfassung" im Statistischen Zentralamt in Wien beschäftigt. Diese Abteilung umfaßte etwa 80 Dienstnehmerinnen, darunter vier Supervisorinnen, die als unmittelbare Vorgesetzte der Klägerin zu qualifizieren sind und denen auch die unmittelbare Dienstaufsicht über die Klägerin zukam. Leiter der Abteilung war damals Hofrat DI H*****. Meldungen betreffend Absenzen vom Dienst - aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 17.1.1943 geborene Klägerin war als Bankanstellte beschäftigt. Bereits 1993 wurden bei ihr Arthrosen in beiden oberen Extremitäten festgestellt; sie hatte damals Schwellungen der Fingergrundgelenke auf der rechten Seite und im rechten Handgelenk, später auch in beiden Ellbogen und Schultern. Im Jahr 1994 stellte sie wegen dieser Gelenksbeschwerden einen Antrag auf Bewilligung eines Kuraufenthaltes bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 48 ASGG). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 175 Abs 1 ASVG si... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Zu berücksichtigen ist, daß auch das Alter bei Beurteilung des Stellenwertes von Gefahrenmomenten nicht vernachlässigt werden kann und bei Erwachsenen ein strengerer Maßstab als bei Jugendlichen anzulegen ist. Entscheidungstexte 10 ObS 281/97i Entscheidungstext OGH 15.10.1997 10 ObS 281/97i European... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Der Zweck der sinngemäßen Anwendung des § 175 Abs 2 Z 7 ASVG auf Schüler und Studenten besteht darin, sie vor jenen Gefahren zu schützen, die sich für sie ergeben, wenn sie lebensnotwendige persönliche Bedürfnisse nicht zu Hause befriedigen können, sondern dies in einer ungewohnten Umgebung tun müssen (SSV-NF 7/118 = SZ 66/155 = EvBl 1994/35). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1 Halbsatz2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte durch § 175 Abs 2 Z 1 2. Halbsatz ASVG nur klarstellen, daß der ständige Aufenthaltsort als Ausgangspunkt und Endpunkt auch dann entscheidend sei, wenn dem Versicherten eine betriebsnahe Unterkunft zur Verfügung steht. Entscheidungstexte 10 ObS 225/97d Entscheidungstext OGH 09.09.1997 10 ObS 225/97d ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auch die Wartezeit auf ein öffentliches Verkehrsmittel auf einem Arbeitsweg ist grundsätzlich vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfaßt. Dies gilt aber nur dann, wenn sich der Versicherte in dem Wartebereich aufhält (Benützung eines Wartesaales, einer Bank auf dem für die Fahrt vorgesehenen Bahnsteig; Aufgehen und Abgehen auf diesem Bahnsteig etc). Verläßt er aber den Teil des Bahnho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gattin des Erstklägers und Mutter des Zweitklägers, die Versicherte Hayriye U***** war bei der Fa.M***** in L***** beschäftigt und war mit ihrer Familie in Wien wohnhaft, wobei sie für den Arbeitsweg von Wien nach L***** und zurück die Eisenbahn benützte. Am 4.7.1994 verließ sie um ca 14 Uhr 45 ihren Arbeitsplatz und begab sich in Begleitung von zwei Arbeitskolleginnen zur Bahnhaltestelle L*****, um nach Wien zurückzufahren. Diese Bahnhaltestelle ist nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist vielmehr zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Entgegen der Ansicht der Revisionswerber liegt hier ein der Entscheidung vom 14.11.1995, 10 ObS 209/95 (veröffentlicht SSV-NF 9/98) ähnlicher S... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1 Halbsatz2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte durch § 175 Abs 2 Z 1 2. Halbsatz ASVG nur klarstellen, daß der ständige Aufenthaltsort als Ausgangspunkt und Endpunkt auch dann entscheidend sei, wenn dem Versicherten eine betriebsnahe Unterkunft zur Verfügung steht. Entscheidungstexte 10 ObS 225/97d Entscheidungstext OGH 09.09.1997 10 ObS 225/97d ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auch die Wartezeit auf ein öffentliches Verkehrsmittel auf einem Arbeitsweg ist grundsätzlich vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfaßt. Dies gilt aber nur dann, wenn sich der Versicherte in dem Wartebereich aufhält (Benützung eines Wartesaales, einer Bank auf dem für die Fahrt vorgesehenen Bahnsteig; Aufgehen und Abgehen auf diesem Bahnsteig etc). Verläßt er aber den Teil des Bahnho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach der Unfall des Klägers nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Auf Grund der Feststellungen der Tatsacheninstanzen (Dienstschluß nach 16.30 Uhr, Bankbesuch vor 17.30 Uhr, Eintreffen in der nahegelegenen Gaststätte nach 17.3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO ist nicht gegeben. Vielmehr reicht es grundsätzlich aus, auf die zutreffenden Rechtsausführungen der zweiten Instanz zu verweisen (§ 48 ASGG). Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO ist nicht gegeben. Vielmehr reic... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Hat der Versicherte die zum Unfall führende Heimfahrt von der Ordination des Arztes einzig und allein zur Vermeidung einer Wartezeit angetreten, so ist sie jedenfalls ausschließlich durch private Interessen geprägt und kann unter keinen Umständen als Arzt(rück)weg (Rückfahrt unmittelbar nach Abschluß einer Untersuchung) qualifiziert werden. Damit kann sie auch nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Hat der Versicherte die zum Unfall führende Heimfahrt von der Ordination des Arztes einzig und allein zur Vermeidung einer Wartezeit angetreten, so ist sie jedenfalls ausschließlich durch private Interessen geprägt und kann unter keinen Umständen als Arzt(rück)weg (Rückfahrt unmittelbar nach Abschluß einer Untersuchung) qualifiziert werden. Damit kann sie auch nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unterbricht die Versicherte den Weg zur Arbeitsstätte, um vor Arbeitsantritt in einer nahegelegenen Apotheke Kopfschmerztabletten gegen unerwartet aufgetretene Kopfschmerzen zu erwerben und so ihre Arbeitsfähigkeit zu sichern, so unterliegt sie auf diesem Weg dem Unfallversicherungsschutz. Veröff: NZS 1997,483 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unterbricht die Versicherte den Weg zur Arbeitsstätte, um vor Arbeitsantritt in einer nahegelegenen Apotheke Kopfschmerztabletten gegen unerwartet aufgetretene Kopfschmerzen zu erwerben und so ihre Arbeitsfähigkeit zu sichern, so unterliegt sie auf diesem Weg dem Unfallversicherungsschutz. Veröff: NZS 1997,483 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8
Rechtssatz: Anbringen bei einer Behörde (Finanzbehörde) zur Erwirkung einer günstigen steuerlichen Behandlung und einer Verminderung der Steuerpflicht dienen dagegen allein dem Interesse des Steuerpflichtigen und stehen mit betrieblichen Interessen nicht in Zusammenhang. Dieser Fall unterscheidet sich von den in § 175 Abs 2 Z 8 ASVG genannten Bankwegen so grundsätzlich, daß eine analoge Übertragung des Versicherungsschut... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8
Rechtssatz: Anbringen bei einer Behörde (Finanzbehörde) zur Erwirkung einer günstigen steuerlichen Behandlung und einer Verminderung der Steuerpflicht dienen dagegen allein dem Interesse des Steuerpflichtigen und stehen mit betrieblichen Interessen nicht in Zusammenhang. Dieser Fall unterscheidet sich von den in § 175 Abs 2 Z 8 ASVG genannten Bankwegen so grundsätzlich, daß eine analoge Übertragung des Versicherungsschut... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Begriffe "lebenswichtig" und "lebensnotwendig" in § 175 Abs 2 Z 7 ASVG haben denselben Inhalt. Unter "lebenswichtigen persönlichen Bedürfnissen" - und demgemäß auch unter "lebensnotwendigen" Bedürfnissen - können nur solche verstanden werden, deren Befriedigung keinen größeren Aufschub duldet. Im Vordergrund steht dabei die Einnahme von Mahlzeiten, die Verrichtung der Notdurft und dergleichen. ... mehr lesen...