Norm: ASVG §175 Abs2 Z9
Rechtssatz: Die an einer Fahrgemeinschaft teilnehmenden Versicherten müssen nicht beim selben Dienstgeber beschäftigt sein, sondern es genügt, wenn nur jeder von ihnen in der Unfallversicherung versichert ist. Grundsätzlich besteht auch dann Unfallversicherungsschutz, wenn die Fahrgemeinschaft nur zur Bewältigung eines Weges zum Beispiel des Weges zur Arbeitsstätte oder nur des Heimweges in Anspruch genommen wird. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z9ASVG §176 Abs1 Z1
Rechtssatz: Beim Transport einer Mitarbeiterin durch ein Mitglied des Betriebsrates mit einem Kraftfahrzeug vom Ort der Abschiedsfeier eines Direktors zum Bahnhof handelt es sich nicht um eine Tätigkeit "als Mitglied des Betriebsrates" im Sinne des § 176 Abs 1 Z 1 ASVG. Anders als das Halten einer Abschiedsrede und Überreichen eines Geschenkes stellt der Transport einer Mitarbeiterin, die eigenwirtsch... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Erleidet ein Versicherter auf der Fahrt von Wien, wo er arbeitete und wohnte, in seinen bosnischen Heimatort, an dem er sich nur an zwei Wochenenden pro Monat - und damit bloß vorübergehend - bei seiner Mutter aufhielt, einen Unfall, so ereignete sich dieser Unfall nicht auf einem mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung zusammenhängenden Weg von der Arbeitsstätte zum ständigen Aufenthaltsort und i... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Durch die 29. ASVGNov sollte nur der nach wie vor auf die persönliche Behandlung des Versicherten beschränkte Schutzbereich durch die Erstreckung auch auf nicht akut aufgetretene Behandlungsfälle (durch Bezugnahme auf § 135 ASVG) erweitert werden. Entscheidungstexte 10 ObS 178/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 10 ObS 178/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein Arbeitsweg im Sinne des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG liegt (unter weiteren Einschränkungen - siehe dazu SSV-NF 6/144) jedenfalls nur dann vor, wenn er von einem Ort aus angetreten wird, an dem Wohnfunktionen ausgeübt wurden. Entscheidungstexte 10 ObS 178/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 10 ObS 178/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bringt ein Versicherter, wenn auch in einer vom Arbeitgeber zu diesem Zweck eingeräumten Arbeitspause, einen (mitversicherten) Angehörigen zu einer ärztlichen Behandlung, so handelt es sich dabei um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Entscheidungstexte 10 ObS 178/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Durch die 29. ASVGNov sollte nur der nach wie vor auf die persönliche Behandlung des Versicherten beschränkte Schutzbereich durch die Erstreckung auch auf nicht akut aufgetretene Behandlungsfälle (durch Bezugnahme auf § 135 ASVG) erweitert werden. Entscheidungstexte 10 ObS 178/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 10 ObS 178/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein Arbeitsweg im Sinne des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG liegt (unter weiteren Einschränkungen - siehe dazu SSV-NF 6/144) jedenfalls nur dann vor, wenn er von einem Ort aus angetreten wird, an dem Wohnfunktionen ausgeübt wurden. Entscheidungstexte 10 ObS 178/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 10 ObS 178/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bringt ein Versicherter, wenn auch in einer vom Arbeitgeber zu diesem Zweck eingeräumten Arbeitspause, einen (mitversicherten) Angehörigen zu einer ärztlichen Behandlung, so handelt es sich dabei um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Entscheidungstexte 10 ObS 178/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bringt ein Versicherter, wenn auch in einer vom Arbeitgeber zu diesem Zweck eingeräumten Arbeitspause, einen (mitversicherten) Angehörigen zu einer ärztlichen Behandlung, so handelt es sich dabei um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Entscheidungstexte 10 ObS 178/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Versicherungsschutz nach § 175 Abs 1 und § 175 Abs 2 Z 1 ASVG setzt voraus, daß das unfallbringende Verhalten entweder der Tätigkeit als solcher oder aber dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit sachlich zugerechnet werden kann: Zwischen dem Vorgehen des Versicherten und seiner Arbeitsleistung bzw der Zurücklegung des Weges von und nach dem Ort der Tätigkeit muß eine Beziehung bestehen, d... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Daß der Versicherte zur Durchführung einer Reparatur zwecks Behebung des auf dem unter Versicherungsschutz stehenden Wege eingetretenen Schadens unter Umständen noch einmal an seinem Wohnsitz zurückkehren muß, schließt den Versicherungsschutz nicht unbedingt aus. Entscheidungstexte 10 ObS 83/95 Entscheidungstext OGH 05.07.1995 10 ObS 83/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs4B-KUVG §90
Rechtssatz: Bei der Feststellung einer sachlichen Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der versicherten Tätigkeit bzw dem unter Versicherungsschutz stehenden Weg geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht. Diese vom Gesetz verlangte Wertentscheidung kann - insbesondere in sogenann... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht ua bei der Erledigung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (§ 175 Abs 1 ASVG) und darüber hinaus bei Fahrten, die einerseits mit dieser Tätigkeit zusammenhängen und andererseits nach und von dem Ort der Tätigkeit führen (§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG). Entscheidungstexte 10 ObS 83... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Versicherungsschutz nach § 175 Abs 1 und § 175 Abs 2 Z 1 ASVG setzt voraus, daß das unfallbringende Verhalten entweder der Tätigkeit als solcher oder aber dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit sachlich zugerechnet werden kann: Zwischen dem Vorgehen des Versicherten und seiner Arbeitsleistung bzw der Zurücklegung des Weges von und nach dem Ort der Tätigkeit muß eine Beziehung bestehen, d... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Daß der Versicherte zur Durchführung einer Reparatur zwecks Behebung des auf dem unter Versicherungsschutz stehenden Wege eingetretenen Schadens unter Umständen noch einmal an seinem Wohnsitz zurückkehren muß, schließt den Versicherungsschutz nicht unbedingt aus. Entscheidungstexte 10 ObS 83/95 Entscheidungstext OGH 05.07.1995 10 ObS 83/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs4B-KUVG §90
Rechtssatz: Bei der Feststellung einer sachlichen Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der versicherten Tätigkeit bzw dem unter Versicherungsschutz stehenden Weg geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht. Diese vom Gesetz verlangte Wertentscheidung kann - insbesondere in sogenann... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht ua bei der Erledigung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (§ 175 Abs 1 ASVG) und darüber hinaus bei Fahrten, die einerseits mit dieser Tätigkeit zusammenhängen und andererseits nach und von dem Ort der Tätigkeit führen (§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG). Entscheidungstexte 10 ObS 83... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Werden die Wege nach dem Ort der Tätigkeit bedingt durch die familiären Verhältnisse gewöhnlich von unterschiedlichen Aufenthaltsorten aus angetreten, so sind diese Wege den üblichen Wegen von der Wohnung zur Arbeitsstätte gleichzusetzen. Veröff: NZS 1995,136 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0104615 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Werden die Wege nach dem Ort der Tätigkeit bedingt durch die familiären Verhältnisse gewöhnlich von unterschiedlichen Aufenthaltsorten aus angetreten, so sind diese Wege den üblichen Wegen von der Wohnung zur Arbeitsstätte gleichzusetzen. Veröff: NZS 1995,136 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0104623 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Werden die Wege nach dem Ort der Tätigkeit bedingt durch die familiären Verhältnisse gewöhnlich von unterschiedlichen Aufenthaltsorten aus angetreten, so sind diese Wege den üblichen Wegen von der Wohnung zur Arbeitsstätte gleichzusetzen. Veröff: NZS 1995,136 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0104623 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Werden die Wege nach dem Ort der Tätigkeit bedingt durch die familiären Verhältnisse gewöhnlich von unterschiedlichen Aufenthaltsorten aus angetreten, so sind diese Wege den üblichen Wegen von der Wohnung zur Arbeitsstätte gleichzusetzen. Veröff: NZS 1995,136 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0104615 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kein Versicherungsschutz hinsichtlich eines Unfalles auf einem zum Auftanken des Kraftfahrzeuges unternommenen "Abweg", wobei das Tanken nicht unvorhergesehen notwendig wurde, um dem restlichen Weg zur oder von der Arbeitsstätte zurückzulegen. Entscheidungstexte 10 ObS 223/94 Entscheidungstext OGH 27.09.1994 10 ObS 223/94 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z10
Rechtssatz: Der Weg zur Kinderbetreuung oder Schule muß ähnlich des Weges zur oder von der Arbeit erfolgen, (dh daß die Begleitperson dann weiter zu ihrer Arbeitsstätte (Ausbildungsstätte) geht oder fährt oder von dort kommt), um unter Versicherungsschutz zu stehen. Versicherte, deren Wohnung mit der Betriebsstätte identisch ist, sind auf Wegen zur oder von der Schule nicht geschützt. Hier: Daß die Versicherte ihren lan... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kein Versicherungsschutz hinsichtlich eines Unfalles auf einem zum Auftanken des Kraftfahrzeuges unternommenen "Abweg", wobei das Tanken nicht unvorhergesehen notwendig wurde, um dem restlichen Weg zur oder von der Arbeitsstätte zurückzulegen. Entscheidungstexte 10 ObS 223/94 Entscheidungstext OGH 27.09.1994 10 ObS 223/94 ... mehr lesen...