Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Fall1ASVG §175 Abs2 Z2 Fall2B-KUVG §90 Abs2 Z2 Fall2
Rechtssatz: Geschützt ist der Weg von der Arbeitsstätte oder der Wohnung zu einer ärztlichen Untersuchungsstelle und zurück zur Arbeitsstätte oder Wohnung, sofern es sich um eine gesetzlich gebotene bzw eine vom Träger der Sozialversicherung oder vom Dienstgeber angeordnete Untersuchung handelt, die anderen Zwecken als der Durchführung einer ärztlichen Behandlung dient... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 3. November 1981 bei einem Mopedunfall, der als Dienstunfall anerkannt wurde, Verletzungen insbesonders im Halsbereich. Wegen der Folgen dieses Unfalles wurde dem Kläger mit Vergleich zu 23 C 24/83 des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Steiermark in Graz vom 25. April 1984 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente ab 3. Februar 1982 zuerkannt. Am 29. Jänner 1982 unterzog sich der Kläger einer vom Dienstgeber angeor... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein Unfall, den ein Versicherter auf einem Weg zur Behandlung einer bei einem Arbeitsunfall erlittenen Verletzung während eines Krankenstandes erleidet, ist vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallsversicherung nicht umfaßt. Entscheidungstexte 10 ObS 262/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 10 ObS 262/88 Veröff: SZ 61/225... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Fall1ASVG §175 Abs2 Z2 Fall2B-KUVG §90 Abs2 Z2 Fall2
Rechtssatz: Geschützt ist der Weg von der Arbeitsstätte oder der Wohnung zu einer ärztlichen Untersuchungsstelle und zurück zur Arbeitsstätte oder Wohnung, sofern es sich um eine gesetzlich gebotene bzw eine vom Träger der Sozialversicherung oder vom Dienstgeber angeordnete Untersuchung handelt, die anderen Zwecken als der Durchführung einer ärztlichen Behandlung dient... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein Weg, der sowohl der versicherten Tätigkeit, wie auch Interessen diente die außerhalb der versicherten Tätigkeit lagen, steht in kausalem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, wenn diese zwar nur eine von mehreren jedoch eine wesentliche Bedingung des Weges darstellte (gemischter Weg). Entscheidungstexte 10 ObS 64/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger besitzt die Berechtigung zum Betrieb des Kfz-Mechanikerhandwerksgewerbes und des Gewerbes des Kleinhandels mit Kraftfahrzeugen und ist auch als Sachverständiger für Kraftfahrzeugwesen tätig. Am 31. Oktober 1985 fuhr der Kläger im Auftrag der Nordstein-Versicherung nach Eibiswald, um dort als Sachverständiger den Schaden an einem Kraftfahrzeug zu beurteilen. Auf dieser Fahrt ereignete sich ein Unfall, bei dem der Kläger Verletzungen erlitt. Der Kläger begehrt... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein Weg, der sowohl der versicherten Tätigkeit, wie auch Interessen diente die außerhalb der versicherten Tätigkeit lagen, steht in kausalem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, wenn diese zwar nur eine von mehreren jedoch eine wesentliche Bedingung des Weges darstellte (gemischter Weg). Entscheidungstexte 10 ObS 64/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 25.Februar 1939 geborene Klägerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, kam mit ihrem Ehegatten im August 1939 nach Österreich, wo sie bis Ende 1983 132 ASVG-Beitragsmonate erwarb. Abgesehen von jeweils ein bis zwei Wintermonate dauernden Unterbrechungen der Arbeitsfähigkeit (vor dem hier zu beurteilenden Unfall zuletzt im Jänner und Februar 1974) hielt sie sich mit ihrem Ehegatten während dieser Jahre ständig in Österreich auf. Die Ehegatten bewohnten ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Satz1B-KUVG §90 Abs2 Z2 Fall1
Rechtssatz: Versicherungsschutz auf dem Weg von der ärztlichen Untersuchungsstelle zum Betrieb besteht gemäß § 175 Abs 2 Z 2 erster Satz ASVG auch dann, wenn nach vorheriger Bekanntgabe im Betrieb die ärztliche Untersuchungsstelle am Morgen direkt von der Wohnung aus aufgesucht wird. Entscheidungstexte 10 ObS 76/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1.Jänner 1938 geborene jugoslawische Staatsangehörige Jure Z*** verunglückte am 1.August 1977 auf dem Bahnhofgelände in Wörgl (Tirol) tödlich. Am 30.Mai 1986 machte seine Witwe, die Klägerin, bei der beklagten Partei ihre "Unfallrentenansprüche" geltend. Mit Bescheid vom 13.Jänner 1987 lehnte die beklagte Partei die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aus Anlaß des tödlichen Unfalls, von dem Jure Z*** am 1.Aug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Chefbuchhalterin bei der I*** V*** in Wien. Ihr Vorgesetzter ist Vorstandsdirektor Dkfm. Karl F***, mit dem sie eng zusammenarbeitet. Die Klägerin leidet seit Jahren an Heuschnupfen. Wegen dieses Leidens wandte sie sich an ihren Hausarzt, der sie an einen Facharzt für HNO-Erkrankungen überwies. Eine Impfbehandlung brachte keine Besserung. Dkfm. F*** erkannte, daß die Arbeitsleistung der Klägerin durch diese Allergie eingeschränkt war und befür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. April 1944 geborene Kläger, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, der seit 1972 in Österreich, seit 1973 in Wien arbeitete und seit 1972 in Wien in Untermiete wohnte, hatte vom 7. bis 14. Juli 1979 arbeitsfrei, weil er vier Tage eingearbeitet hatte. Diese Zeit wollte der damals noch ledige Kläger in seinem nahe der jugoslawisch-griechischen Grenze liegenden, von Wien mehr als 1.000 Straßenkilometer entfernten Heimatort Bitola verbringen, wo seine Elt... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Satz1B-KUVG §90 Abs2 Z2 Fall1
Rechtssatz: Versicherungsschutz auf dem Weg von der ärztlichen Untersuchungsstelle zum Betrieb besteht gemäß § 175 Abs 2 Z 2 erster Satz ASVG auch dann, wenn nach vorheriger Bekanntgabe im Betrieb die ärztliche Untersuchungsstelle am Morgen direkt von der Wohnung aus aufgesucht wird. Entscheidungstexte 10 ObS 76/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ausgangspunkt oder Ziel des Weges muß die Arbeitsstätte sein; die Absicht, die Tätigkeit im Betrieb aufzunehmen oder nach ihrer Beendigung heimzukehren, muß die wesentliche Ursache für die Zurücklegung des Weges sein. Nach der Absicht des Gesetzgebers soll der Versicherte vor jenen Gefahren geschützt werden, die - außerhalb des Betriebes - mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers so eng verfloc... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Als "ständiger Aufenthalt" im Sinne des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG kommt nur ein Ort in Betracht, der obwohl eine tägliche Reise von und nach der Arbeitsstätte unwirtschaftlich und unzumutbar ist, noch als Mittelpunkt der privaten Lebensinteressen des Arbeitnehmers angesehen werden kann, weil er dem Zusammenleben der Familie und der Durchführung der sonst in der Wohnung erforderlichen Haushaltsverrichtungen dient u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger lebt und arbeitet seit 1973 in Österreich. Im Jahr 1979 zog seine Ehefrau mit den beiden gemeinsamen Kindern aus der Türkei nach Österreich und lebte in weiterer Folge mit dem Kläger in einer gemeinsamen Wohnung in Guntramsdorf. Ende 1984 bzw. Anfang 1985 kehrte die Ehefrau des Klägers mit den Kindern wieder in die Türkei zurück. Sie lebte in weiterer Folge mit dem Vater des Klägers und weiteren Familienangehörigen im Ort Karadirek in der Türkei. De... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ausgangspunkt oder Ziel des Weges muß die Arbeitsstätte sein; die Absicht, die Tätigkeit im Betrieb aufzunehmen oder nach ihrer Beendigung heimzukehren, muß die wesentliche Ursache für die Zurücklegung des Weges sein. Nach der Absicht des Gesetzgebers soll der Versicherte vor jenen Gefahren geschützt werden, die - außerhalb des Betriebes - mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers so eng verfloc... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Als "ständiger Aufenthalt" im Sinne des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG kommt nur ein Ort in Betracht, der obwohl eine tägliche Reise von und nach der Arbeitsstätte unwirtschaftlich und unzumutbar ist, noch als Mittelpunkt der privaten Lebensinteressen des Arbeitnehmers angesehen werden kann, weil er dem Zusammenleben der Familie und der Durchführung der sonst in der Wohnung erforderlichen Haushaltsverrichtungen dient u... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Steht dem Versicherten am Arbeitsort ein Quartier zur Verfügung, benützt er dieses jedoch nicht, sondern sucht seinen ständigen Aufenthaltsort auf, steht dieser Weg ohne Rücksicht auf das Motiv, das ihn hiezu veranlaßt (hier: Ersuchen von Arbeitskollegen), unter Versicherungsschutz. Entscheidungstexte 9 ObS 42/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z9B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auch wenn der Versicherte vom unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit abweicht, weil er mit Kollegen auf dem Weg zur Arbeitsstätte gemeinsam ein Fahrzeug benützt, bewirkt dies keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Entscheidungstexte 9 ObS 42/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 9 O... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z9
Rechtssatz: Die Versicherten oder Betriebsangehörigen müssen sich nicht zu einer regelmäßigen Fahrgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Der Versicherungsschutz nach dieser Gesetzesstelle besteht auch für Ad-hoc-Fahrgemeinschaften. Entscheidungstexte 9 ObS 42/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 9 ObS 42/87 Veröff: SZ 61/35 = SSV-NF 2/18 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger arbeitete im März 1986 im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf einer Baustelle in Salzburg. Es war jedem Dienstnehmer überlassen, ob er von den jeweiligen Baustellen nach Hause fahren oder in der Nähe der Baustelle in einem gemieteten Zimmer nächtigen wollte. Der Kläger hatte ein Zimmer in Salzburg und fuhr in der Regel nur an den Wochenenden nach Hause. Seine Arbeitskollegen Manfred H*** und Werner S*** hatten mit dem Arbeitskollegen A*** eine Fahrgemeinsc... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1
Rechtssatz: Steht dem Versicherten am Arbeitsort ein Quartier zur Verfügung, benützt er dieses jedoch nicht, sondern sucht seinen ständigen Aufenthaltsort auf, steht dieser Weg ohne Rücksicht auf das Motiv, das ihn hiezu veranlaßt (hier: Ersuchen von Arbeitskollegen), unter Versicherungsschutz. Entscheidungstexte 9 ObS 42/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z9B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auch wenn der Versicherte vom unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit abweicht, weil er mit Kollegen auf dem Weg zur Arbeitsstätte gemeinsam ein Fahrzeug benützt, bewirkt dies keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Entscheidungstexte 9 ObS 42/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 9 O... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z9B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auch wenn der Versicherte vom unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit abweicht, weil er mit Kollegen auf dem Weg zur Arbeitsstätte gemeinsam ein Fahrzeug benützt, bewirkt dies keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Entscheidungstexte 9 ObS 42/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 9 O... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z9
Rechtssatz: Die Versicherten oder Betriebsangehörigen müssen sich nicht zu einer regelmäßigen Fahrgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Der Versicherungsschutz nach dieser Gesetzesstelle besteht auch für Ad-hoc-Fahrgemeinschaften. Entscheidungstexte 9 ObS 42/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 9 ObS 42/87 Veröff: SZ 61/35 = SSV-NF 2/18 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2ASVG §175 Abs2 Z7B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Versicherungsschutz beginnt bzw endet an der Außenfront des Wohnhauses, also in der Regel an dem ins Freie führenden Haustor (Haustür) oder Garagentor, nicht aber erst beziehungsweise schon an der nicht mit der Außenfront des Wohnhauses übereinstimmenden Grenze der Baufläche etwa zum öffentlichen Gut (typische Gefahr des Arbeitsweges, der wegen beschäftigungsbedingter Abwes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit am 29. Jänner 1987 zugestelltem Bescheid vom 27. Jänner 1987 lehnte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Entschädigung aus Anlaß des Unfalls vom 26. September 1986 mit der
Begründung: ab, daß es sich um keinen Arbeitsunfall gehandelt habe. In der dagegen am 18. Februar 1987 rechtzeitig an das Erstgericht zur Post gegebenen Klage behauptete die Klägerin, sie sei am 26. September 1986 auf dem Heimweg von der Arbeit auf den Stufen vor ihrer Haustü... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2ASVG §175 Abs2 Z7B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Versicherungsschutz beginnt bzw endet an der Außenfront des Wohnhauses, also in der Regel an dem ins Freie führenden Haustor (Haustür) oder Garagentor, nicht aber erst beziehungsweise schon an der nicht mit der Außenfront des Wohnhauses übereinstimmenden Grenze der Baufläche etwa zum öffentlichen Gut (typische Gefahr des Arbeitsweges, der wegen beschäftigungsbedingter Abwes... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z7
Rechtssatz: Gemischt genützte Räume (hier: eine Treppe) sind nur dann den Betriebsräumlichkeiten zuzuzählen, wenn sie im wesentlichen Umfang auch für betriebliche Zwecke genutzt werden. Entscheidungstexte 9 ObS 30/87 Entscheidungstext OGH 13.01.1988 9 ObS 30/87 Veröff: ZAS 1989/2 S 14 (Gitter) = SSV-NF 2/2 ... mehr lesen...