Norm
ASVG §175 Abs2Rechtssatz
Unterbricht der Versicherte den Weg zur oder von der Arbeitsstätte etwa, weil er im Zug eingeschlafen ist, so besteht während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz, wenn die Ermüdung nicht auf die Bahnfahrt oder andere betriebliche Gründe zurückzuführen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084816Dokumentnummer
JJR_19900424_OGH0002_010OBS00111_9000000_003