RS OGH 1990/4/24 10ObS111/90

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Norm

ASVG §175 Abs2

Rechtssatz

Unterbricht der Versicherte den Weg zur oder von der Arbeitsstätte etwa, weil er im Zug eingeschlafen ist, so besteht während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz, wenn die Ermüdung nicht auf die Bahnfahrt oder andere betriebliche Gründe zurückzuführen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084816

Dokumentnummer

JJR_19900424_OGH0002_010OBS00111_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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