Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 09.10.2018, BZ XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde schrieb der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Absatz 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Absatz 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,-- vor, weil die Anmeldung für eine namentlich genannte Person zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Absatz 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Der Beschwerdeführer erhob dagegen rechtzeitig die zulässige Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.05.2017, GZ: VA/ED-FP-0473/2018, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse und im Folgenden: belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX OG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil die Beschwerdeführerin es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals Wiener Gebietskrankenkasse) (in Folge: ÖGK-W oder belangte Behörde) vom 23.12.2019 wurde der Beschwerdeführerin gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmerin XXXX , VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.01.2018, GZ: VA/ED-FP-0529/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK bzw. die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX (im Folgenden als Betretener 1 bezeichnet), XXXX (im Folgenden als Betretener 2 bezeichnet) und XXXX (im Folgenden als Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2018, GZ: VA/ED-FP-0432/2018, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde bzw. NÖGKK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden als Betretener bezeichnet) vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, vormals Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 30.08.2019, Zl. XXXX, Herrn J XXXX S XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für C XXXX K XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 08.05.2018, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde schrieb der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.800,00 vor. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde. In der Folge erließ die belangte Behörde eine Beschwerdevorentscheidung mit der sie die Beschwerde als unbegründet abwies. Die Beschwerdeführerin stellte fristgerecht einen Vorlageantrag. 2. Mit Erkenntnis vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in Folge: belangte Behörde) vom 24.01.2019 wurde Herrn H XXXX L XXXX , (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer J XXXX B XXXX , VSNR XXXX , Herrn F XXXX HXXXX , VSNR XXXX , und Herrn S XXXX P XXXX , VSNR XXXX , (in Folge DN), zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 29.01.2019, Zl. XXXX, stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) gegenüber der Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) fest, dass diese es verabsäumt habe,XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1), XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Zweitmitbeteiligter oder kurz: MB2) und XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Drittmitbeteiligte oder kurz: MB3) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Gegenstand dieses Verfahrens bildet die Beschwerde gegen den Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), vom 12.04.2016, Kto.Nr.: XXXX , Zl XXXX , mit welchem ausgesprochen wurde, dass der Beschwerdeführer EUR 2.300,00 umgehend an die GKK zu entrichten habe aufgrund der Meldepflichtverletzung hinsichtlich dreier Dienstnehmer, XXXX , XXXX und XXXX , welche am 27.02.2016 von der Finanzpolizei beim Bauvorhaben des Beschwerdeführers arbeitend betreten wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Gegenstand dieses Verfahrens bildet die Beschwerde gegen den Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), vom 12.04.2016, Kto.Nr.: XXXX , Zl XXXX , mit welchem ausgesprochen wurde, dass der Beschwerdeführer EUR 1.300,00 umgehend an die GKK zu entrichten habe, aufgrund der Meldepflichtverletzung hinsichtlich eines Dienstnehmers, XXXX , welcher am 21.01.2016 arbeitend von der Finanzpolizei beim Bauvorhaben des Beschwerdeführers betreten worden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 29.12.2016, Zl. VA/ED-FP-0393/2016, der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 25.11.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass von den nunmehrigen Beschwerdeführern (im Folgenden kurz: "BF") aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 33, 35 Abs 1, 111 Abs 1, 111a sowie 113 ASV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 20.05.2018 in XXXX , durchgeführten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 02.05.2019, Zeichen: XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid derXXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.08.2018, ZI. XXXX wurde Herrn XXXX, geboren am XXXX(im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG wegen nicht fristgerechter Anmeldung des Herrn XXXX(im Folgenden NB), SVNR: XXXX ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der BF durch seinen Rechtsvertreter fristgerech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ, XXXX vom 14.11.2018 schrieb die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) iVm §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 und 113 Abs 1 Z1 und Abs. 2 ASVG idgF der XXXX GmbH, (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 2.800,00 vor, da die Genannte es verabsäumte vier namentlich genannte Personen, vor deren Arbeitsbeginn am 04.07.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 01.06.2017 wurde XXXX , (in Folge: Beschwerdeführer oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 4.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 1), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 2), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 3), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 04.12.2018, Zl. XXXX , Herrn A XXXX M XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für A XXXX A XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die Anmeldung für eine namentlich genannte Dienstnehmerin nicht fristgerecht vorgelegt worden sei. Arbeitsbeginn sei der XXXX gewesen, aber die vollständige Anmeldung sei erst am XXXX erfolgt. 2. Gegen diesen Bescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 26.06.2018, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 400,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Begründend wurde ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 06.11.2018 wurde der XXXX , (in Folge: Beschwerdeführerin oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX VSNR: XXXX (in Folge DN 1) und XXXX , VSNR: XXXX , (in Folge DN 2), zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 07.12.2017 wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX , XXXX , VSNR: XXXX und XXXX VSNR: XXXX (in Folge auch "DN") zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.02.2019 wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) wegen der fehlenden Anmeldung des XXXX (im Folgenden: Erstbeteiligter) verpflichtet, einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 ASVG binnen 15 Tagen nach Zustellung des Bescheides zu bezahlen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 29.05.2018 wurde XXXX , (in Folge: Beschwerdeführer oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für den Dienstnehmer XXXX (in Folge DN), VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (in Folge: WGKK oder belangte Behörde) vom 05.07.2018 wurde die Beschwerdeführerin (in Folge auch BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 400,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmerin XXXX (in Folge DN), VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 17.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die BGKK hat mit Bescheid vom 11.07.2017, Zl. XXXX , im Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr XXXX ; VSNR XXXX , rückwirkend für seine Beschäftigung am 11.02.2015 und am 12.02.2015 als Dienstnehmer des Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezogen werde. Im Spruchpunkt II. wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs. 2 ASVG Sozialversicherungsbeiträge in Hö... mehr lesen...