Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.07.2018, Zl. XXXX , sprach die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) aus, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Dienstgeber (Bevollmächtigter, meldepflichtige Person oder Stelle) ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 3.300,00 vorgeschrieben werde. Begründend führte die WGKK im Wesentlichen aus, im Zuge einer Überprüfung sei in XXXX , XXXX , am 03.08.2017, um 13:52 Uhr, durch Prüforgane... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 11.08.2016, Zl. VA/ED-FP-0170/2016, wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.300,-- gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG vorgeschrieben, weil im Rahmen der am 30.04.2016 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei festgestellt wurde, dass die Anmeldungen für drei Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sind. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der belangten Behörde vom 19.07.2016, Zl. VA-VR 18377869/16-Ed, wurde dem Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG nach §§ 33, 34, 35, 59, 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 400,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zuge einer Überprüfung durch Organe der belangten Behörde am 16.06.2016 um 13:30 Uhr an der Adresse in 1100 Wien, XXXX, festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 27.03.2018, Zl. VA/ED-FP-0112/2018, der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 11.10.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "SGKK") aus, dass seitens des nunmehrigen Beschwerdeführers, XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF"), auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] vom 20.06.2016, FA-GZ 054/10452/9/4716, eingeleitet, wonach anlässlich einer Kontrolle am 05.04.2016 im Lokal XXXX [im Folgenden: Lokal], dessen Betreiber der Beschwerdeführer ist, Frau XXXX [CH] im Service im Bereich der Schank angetroffen wurde (Aktenzahl des übermittelten V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 31.03.2016, Zl. VA/ED-FP-0049/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG Beitragszuschläge in Höhe von EUR 1.800,00 vor, da die Anmeldungen für XXXX, geb.XXXX (im Folgenden MB1), und XXXX, geb. XXXX (im Folgenden MB2), zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 22.08.2017, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid, datiert mit 19.10.2017, Zl. VA/ED- XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.07.2017 stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK oder belangte Behörde), GZ XXXX einen Beitragszuschlag gemäß § 33 Abs. 1 und 2 und § 113 Abs. 1 Z1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) idgF in Höhe von Euro 1300.- fest. Begründend wurde ausgeführt, dass am XXXX.06.2017 um 17:35 Uhr in der XXXX eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei XXXX nach dem Ausländerbeschäftigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.02.2016, Zl. VA/ED-S-0100/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 160,- wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen vor. Begründend führte die Behörde aus, der BF habe als Dienstgeber Anmeldungen für die Dienstnehmer XXXX , SVNr. XXXX , XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: XXXXGKK) fest, dass XXXX (im Folgenden: OH) aufgrund seiner Tätigkeit als Fluglehrer für die Beschwerdeführerin in den angeführten Zeiträumen als Dienstnehmer der Vollversicherung und der Arbeitslosenversicherung unterlegen habe. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom XXXX sprach die XXXXGKK aus, dass die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin verpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2017 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 400 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass im Rahmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vor, da die Anmeldung für XXXX (im Folgenden: DM), XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sei. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am XXXX erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei festgestellt worden sei,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.05.2017, GZ: VA/ED-FP-0098/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX KG (im Folgenden die Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.300,- vor. Begründend führte die Behörde aus, dass für XXXX, XXXX und XXXX keine Anmeldungen zur Pflichtversicherung vor Arbeitsantritt erstattet worden seien. Die genannten Personen seien im Zuge einer Kontrolle am XXXX durch die Wiener Gebietskrankenkasse arbeitend angetroffen worden. Die Anme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.12.2017, Zl. XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX, VSNR XXXX und XXXX, VSNR XXXX, zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstatt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit nicht rechtskräftiger Beschwerdevorentscheidung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge: NÖGKK) vom 26.07.2017, Zl. XXXX wurde festgestellt, dass die XXXX GmbH, wegen nicht vor Arbeitsantritt erstatteter Anmeldung von 6 näher genannten Dienstnehmern gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 3.800 vorgeschrieben wurde. Gegen diesen Bescheid h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 07.02.2017, um 13:30 Uhr, führten Beamte der Landespolizeidirektion Wien, Abteilung Fremdenpolizei, in 1020 Wien eine Kontrolle des LKW Ford Transit, Kennzeichen XXXX durch. Als Lenker des Fahrzeuges kontrollierten die Beamten lt Amtsvermerk Herrn XXXX (in weiterer Folge: Mitbeteiligter). Bei der Kontrolle gab der Mitbeteiligte gegenüber den Beamten an, dass er "schwarz" für Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) arbeite. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 18.02.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 08.01.2014, Zl. VA/ED-STB-0017/2013, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.800,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 09.12.2013 erfolgten Betretung durch Organe der NÖGKK auf der Baustelle in XXXX , festgestellt worden sei, dass für die Versicherten X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.04.2014 übermittelte die Finanzpolizei Team 27, für das Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) einen Antrag betreffend XXXX (in der Folge BF) samt Anlagen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. In dem beigelegten Antrag vom 16.04.2014 an das Magistrat-MA1 in Wiener Neustadt betreffend eine Übertretung des ASVG durch die BF wurde aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 04.06.2013 fand auf der Baustelle des Liegenschaftsbesitzers XXXX (in weiterer Folge; Beschwerdeführer) eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei statt. Bei dieser Kontrolle stellten die Bediensteten fest, dass zwei rumänische Staatsangehörige auf einem Gerüst Fassadenarbeiten durchführten, ohne dass die Anmeldungen zur Pflichtversicherung vor Arbeitsbeginn erstattet worden seien. 2. Am 22.01.2014 erließ die Niederösterreichische Geb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 30.06.2016, Zl. XXXX , Dr. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.11.2013 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass im Ra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 08.07.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) im Spruchpunkt I. in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben. Im Spruchpunkt II. hat die BGKK dem Beschwerdeführer in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 iVm § 33 Abs. 1 und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.12.2016 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 2.800,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die Kasse aus, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 16.03.2017 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte die Kasse aus, dass im Rahmen einer am 18.01.2017... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 23.05.2014 wurde ausgesprochen, dass die XXXX (Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1, la und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldungen der beschäftigten und betretenen Personen XXXX, VSNR: XXXX, und XXXX, VSNR: XXXX, einen Beitragszuschlag von Euro 1.800,00 Euro zu entrichten. 2. Dagegen erhob die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.09.2016, GZ: VA/ED-FP-0156/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte sie aus, das... mehr lesen...