Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800,- vor. Begründend führte die Behörde aus, dass XXXX und XXXX im Zuge einer Kontrolle am XXXX um 11:54 Uhr und 11:56 Uhr von Kontrollorganen der Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse arbeitend im Auftrag der Beschwerdeführerin angetroffen worden seien und zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1a. Mit Bescheid, GZ XXXX, XXXX vom 14.12.2015 sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse (im folgenden kurz GKK) aus, dass die XXXX KG (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 33 Abs. 1, 1 a und 2 und § 113 Abs 1 und 2 ASVG idgF wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen einen Betragszuschlag von Euro 1.300,00 zu entrichten habe. Begründend wurde ausgeführt, dass am 24.11.2015 um 10:10 Uhr e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1a. Mit Bescheid, GZ XXXX, XXXX vom 14.12.2015 sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse (im folgenden kurz GKK) aus, dass die XXXX KG (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 33 Abs. 1, 1 a und 2 und § 113 Abs 1 und 2 ASVG idgF wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen einen Betragszuschlag von Euro 1.300,00 zu entrichten habe. Begründend wurde ausgeführt, dass am 24.11.2015 um 10:10 Uhr e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat Mag XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 17.07.2018, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Begründ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer Kontrolle durch das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt, Finanzpolizei Team 27, am 28.03.2017 an der Adresse 2 XXXX W XXXX , XXXX (in Folge als Reithof bezeichnet), wurden Frau D XXXX S XXXX , VSNR XXXX (in Folge als DN1 bezeichnet), und Herrn D XXXX W XXXX , VSNR XXXX (in Folge als DN2 bezeichnet), bei Tätigkeiten im Reithof betreten und festgestellt, dass die Anmeldung zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt ers... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.08.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vor. Begründend wurde angeführt, dass ein Dienstnehmer der BF durch die Finanzpolizei betreten worden sei und für diesen keine Anmeldung vor Arbeitsbeginn erstattet worden sei. Da die BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 22.11.2013 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von Frau XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 23.07.2018 wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 21.06.2018 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 05.02.2018, Zl. XXXX, wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 400,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer die DienstnehmerinXXXX (im Folgenden: NL) nicht vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung gemeldet habe. NL sei im Zuge einer Kontrolle beim Verkauf von Kunstkeramik auf einem Weihnachtsmarkt an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit vier Bescheiden der Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Kasse) vom 12.03.2013 wurden die ungarischen Staatsangehörigen XXXX , XXXX , XXXX und XXXX für den Zeitraum von 08.05.2012 bis 09.05.2012 rückwirkend als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezogen und der Beschwerdeführer zur Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von je... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 18.09.2018 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG verpflichtet, wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 120,00 zu entrichten. Begründend führte die BGKK im Wesentlichen aus, dass die (vollständigen) Anmeldungen für drei näher bezeichnete Dienstnehmer nicht fristgere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Finanzpolizei wurde am 21.08.2013 festgestellt, dass für vier Arbeitnehmer, die auf einer Baustelle der GXXXX RXXXX SXXXX XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) arbeitend angetroffen wurden, die Anmeldungen gemäß § 33 Abs. 1 ASVG nicht vor dem Arbeitsantritt erfolgt sind. 2. Mit Bescheid vom 21.08.2014 erließ die belangte Behörde einen Bescheid, mit welchem der Beschwerdeführerin für die vier ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit unbekämpft gebliebenem Bescheid der Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) vom 03.01.2018 wurde XXXX , VSNR XXXX , rückwirkend für den Zeitraum von 01.08.2016 bis 29.09.2016 als Dienstnehmerin der Beschwerdeführerin in die Pflichtversicherung nach dem ASVG einbezogen und der Beschwerdeführerin Sozialversicherungsbeiträge samt Beiträgen nach dem BMSVG in Höhe von € 23,68 zur Nachentrichtung vorgeschrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.06.2018, Zl. II-Gla-Her-18, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.800,- vor. Begründend führte die Behörde aus, dass bei einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes vier DienstnehmerInnen der BF arbeitend angetroffen worden se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid, datiert mit 15.05.2018, Zl. VA/ED- XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX und Herr XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.03.2018, GZ: VA/ED-FP0500/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 17.05.2018 um 21:00 Uhr fand im Betrieb des Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) in 1060 Wien eine gemeinsame Kontrolle von Prüforganen der WGKK mit Organen der Bundespolizei statt. Bei dieser Kontrolle konnten die Bediensteten Herrn XXXX im Lokal des Beschwerdeführers beim Bedienen der Gäste antreffen und feststellen, dass zu diesem Zeitpunkt eine Anmeldung zur Pflichtversicherung nicht vorlag. Im weiteren Verlauf wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 06.07.2018 um 22:10 Uhr fand im Betrieb des Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) in 1060 Wien eine gemeinsame Kontrolle von Prüforganen der WGKK mit Organen der statt. Bei dieser Kontrolle konnten die Bediensteten die serbische Staatsangehörige Frau XXXX im Lokal des Beschwerdeführers beim Bedienen der Gäste antreffen und feststellen, dass zu diesem Zeitpunkt eine Anmeldung zur Pflichtversicherung nicht vorlag. Letztmal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 18.08.2017 wurde XXXX, (in Folge: Beschwerdeführer oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX, VSNR: XXXX und XXXX, VSNR: XXXX, zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 09.02.2017 wurde dem XXXX , XXXX , XXXX , (in Folge: Beschwerdeführer/BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX , und XXXX , VSNR: XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG n... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Nach einer abgabenrechtlichen Prüfung durch Organe der Finanzpolizei am 26.5.2011 von Herrn XXXX (in der Folge MP) erfolgte nach Aufnahme einer Niederschrift eine Mitteilung an die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde). In dieser Niederschrift gab der MP unter anderem an, für das mit Tiefkühlprodukte handelnde Unternehmen von XXXX (nunmehr XXXX , in der Folge BF), auf selbständiger Basis seit 1.4.2011 auf Probe Vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 10.11.2017 wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 12.08.21017 um 19:40 Uhr festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung der r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.07.2017, Zl. 13-2017-BW-MS1Z2-000A8, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 120,- wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die Anmeldungen für die Dienstnehmer XXXX, SVNr. XXXX, XXXX, SVNr. XXXX und XXXX, SV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 10.07.2018 wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 08.06.2018 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von Herrn XXXX, VSNR XXXX, (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 26.01.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer, Herrn R. S. (im Folgenden kurz: "BF"), aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von € 1.800 vorgeschrieben werde, zumal er - wie anlässlich einer Kontr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 24.07.2018, Zl. XXXX , der XXXX KEG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 400,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. 2. Geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 24.07.2018, Zl. XXXX, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG in der Höhe von EUR 400,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe als Dienstgeber die Anmeldungen für XXXXzur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet. Dies sei im Rahmen der am 25.02.2018 erfolgt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.300,-- vorgeschrieben, da anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 09.02.2011 festgestellt worden war, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von XXXX (in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 25.08.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 3.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX und XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. Begründen... mehr lesen...