Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ÖGK verpflichtete die BF als Dienstgeberin zur Entrichtung eines Beitragszuschlags in der Höhe von EUR 1.000. Dem lag zugrunde, dass die Finanzpolizei eine namentlich genannte Person beim Arbeiten betreten habe, welche nicht vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet gewesen sei. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die BF Beschwerde und führte aus, dass es sich um eine spontane k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 26.09.2023, GZ: XXXX , hat die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde), über die XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,00 verhängt. 1. Mit Bescheid vom 26.09.2023, GZ: römisch 40 , hat die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) vom 22.08.2023 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin verpflichtet, einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.000,00 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 23.02.2023 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei festgestellt worden sei, dass für die Versicherte XXXX (im Folgenden: SK), VSNR XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.03.2024, AZ 13/7426933_BZ BE, sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (im Folgenden: Belangte Behörde) aus, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin), als Dienstgeberin verpflichtet ist, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.200,-- zu entrichten. 1. Mit Bescheid vom 06.03.2024, AZ 13/7426933_BZ BE, sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landess... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 19.12.2023 sprach die belangte Behörde aus, dass die nunmehr beschwerdeführende Partei (im Folgenden mitunter kurz „bP"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin gemäß § 113 ASVG verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,00 zu entrichten. Der beigelegte Strafantrag der Finanzpolizei vom 01.09.2023 stelle einen integrierenden Bestandteil des Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 29.02.2024 wurde der Beschwerdeführerin gem. § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 und 3 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, da für XXXX , VSNR XXXX , XXXX VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX keine Anmeldung zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 29... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Am 14.06.2023 wurden durch Organe der Abgabenbehörden des Bundes (Finanzpolizei Team 20) im Lokal „ XXXX “ in XXXX , eine Kontrolle durchgeführt. 1.1. Am 14.06.2023 wurden durch Organe der Abgabenbehörden des Bundes (Finanzpolizei Team 20) im Lokal „ römisch XXXX “ in römisch XXXX , eine Kontrolle durchgeführt. Im Zuge dieser Kontrolle wurden XXXX , (in Folge als mbP1 bezeichnet) und XXXX , (in Folge al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 05.06.2023, GZ: XXXX , der XXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 26.03.2023 erfolgten Kontrolle durch Prüforgane der Finanzpolizei Tea... mehr lesen...