Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 04.05.2017 stellte die Finanzpolizei im Zuge einer Kontrolle auf einer Baustelle in XXXX , fest, dass drei Personen ( XXXX ) auf einem Gerüst stehend Putz von der Wand entfernten und nicht vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet wurden. 2. Am 31.08.2017 erließ die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, in weiterer Folge: belangte Behörde) den angefochtenen Bescheid, in dem f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid vom 15.10.2019 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) der beschwerdeführenden XXXX KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX und XXXX vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zuge einer am 24.04.2019 u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 16.10.2018, Zl. XXXX , Frau XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin), BKNR XXXX , gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800, -- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , SVNR XXXX , und XXXX , SVNR XXXX , zur Pflichtversicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.05.2019 der Österreichischen Gesundheitskasse (kurz ÖGK) wurde der XXXX GmbH (kurz BF) als Dienstgeberin ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.800 € zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründet wurde dies, dass im Zuge einer Betretung am 18.01.2018 eines von der BF betriebenen Maronistandes durch Prüforgane für XXXX keine Anmeldung vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die BF fristgerecht Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, vormals Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 28.11.2018, XXXX , Frau XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 2.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für drei slowakische Staatsbürger zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen für fünf namentlich genannte Personen vor. 2. In der Beschwerde machte die Beschwerdeführerin geltend, sie sei eine Einrichtung der Erwachsenenbildung und verfolge Ziele gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21.03.1973 über die Förderung der Erwachsenenbildung. Bis dato sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 22.05.2018, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 11.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die im Bescheid genannten 21 Personen zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 20.02.2017 wurde ausgesprochen, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin XXXX , XXXX , in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von ? 1.300,-- (Spruchpunkt I.) sowie in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.8.2019 verpflichtete die OÖGKK den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber, einen Beitragszuschlag in Höhe von ? 1.400 zu entrichten. Verwiesen wurde dabei auf die §§ 4, 33, 35, 113, 360 Abs 7 und 410 Abs 1 Z 5 ASVG. Begründend wurde ausgeführt, bei einer Überprüfung durch Organe der Abgabenbehörden des Bundes am 16.4.2019 um 08:37 Uhr sei festgestellt worden, dass die Dienstnehmer D. H. und S. I. beim B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 27.03.2018, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin), BKNR XXXX , gemäß § 113 Abs. 1 Z1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.300,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 27.08.2019, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.300 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , VSNR: XXXX , zumindest am 30.07.2018 als Diens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19.02.2019 wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für den Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX , (in Folge auch "DN") zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der BF fristgerecht B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.10.2019 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vor, weil die Beschwerdeführerin es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 03.02.2019 wurde der Beschwerdeführerin (inFolge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.400,- vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , und XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die BF fristgerecht Beschwerde und führte begründend imWese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer ist Gastwirt, er betreibt in XXXX , als Einzelunternehmer ein chinesisches Restaurant. 2. Am 06.12.2019 wurde der Betrieb des Beschwerdeführers einer Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl unterzogen. Im Gefolge wurden unter anderem ein nicht zur Sozialversicherung angemeldeter ungarischer Staatsangehöriger arbeitend bei Tätigkeit an der Schank betreten, f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 04.02.2020, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben. Im Rahmen der am 18.11.2019 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei Team 26/für das Finanzamt Lilienfeld-St. Pölten in XXXX , sei festgestellt worden, dass die Anmeldung zur Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 8.2.2017 um 08:25 Uhr fand eine Kontrolle der Finanzpolizei betreffend das Bauvorhaben S. in S. statt. Mit im Akt befindlichem Gedächtnisprotokoll vom 8.2.2017 hielt die Finanzpolizei den Ablauf der Kontrolle auszugsweise wie folgt fest: "Der Finanzpolizei wurde mitgeteilt, dass sich an diesem Tag zwei Eisenbiegerpartien auf der Baustelle befinden. Partieführer waren Hr. M. und Hr. A., beide von der Firma O. B. (Anmerkung des BVwG: der nun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde verpflichtete den Masseverwalter als Masseverwalter im Konkursverfahren der Beschwerdeführerin zur Entrichtung eines Beitragszuschlags in der Höhe von EUR 1.800,--. Zwei namentlich genannte Personen seien von der Finanzpolizei bei Fassader-Arbeiten für die Beschwerdeführerin angetroffen worden, ohne zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts bzw. der Kontrolle zur Pflichtversicherung angemeldet gewesen zu sein. 2. Der Masseverwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die damalige Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (im Folgenden: die belangte Behörde bzw. ÖGK-B) hat mit Bescheid vom 05.04.2017, Zl. II-Gla-Her-17, in Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr H.G. (im Folgenden: Betretener 1) rückwirkend für seine Beschäftigung am 16.03.2015 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die damalige Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (im Folgenden: die belangte Behörde bzw. ÖGK-B) hat mit Bescheid vom 05.04.2017, Zl. II-Gla-Her-17, in Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr H.G. (im Folgenden: Betretener 1) rückwirkend für seine Beschäftigung am 16.03.2015 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die damalige Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (im Folgenden: die belangte Behörde bzw. ÖGK-B) hat mit Bescheid vom 05.04.2017, Zl. II-Gla-Her-17, in Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr H.G. (im Folgenden: Betretener 1) rückwirkend für seine Beschäftigung am 16.03.2015 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit - an die Beschwerdeführerin XXXX 1230 Wien, adressierten - Bescheid vom 22.11.2019, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 400 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 21.3.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin im Sinne von § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von ? 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit - an die Beschwerdeführerin Mag. XXXX , BKNR XXXX , adressierten - Bescheid vom 12.11.2019, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 07.05.2019, Zl. XXXX , der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Bevollmächtigte nach § 35 Abs. 3 ASVG des Herrn XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit - an den Beschwerdeführer XXXX adressierten - Bescheid vom 10.03.2020, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 und Abs. 3 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 300 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 25.09.2018, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Burgenländische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 06.11.2019 Zl. XXXX , der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , VSNR: XXXX , ab dem 13.11.2018 als Dienstnehmer für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.10.2016 wurde Frau XXXX ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die Herrn XXXX nicht vor Arbeitsantritt getätigt worden seien. Die Betretung durch die Finanzpolizei sei am 16.04.2016 erfolgt. 2. Dagegen hat Frau XXXX Beschwerde erhoben und vorgebracht, dass keine Meldepflicht verletzt worden sei, weil die Genannten nicht in der Autowerkstatt gearbeitet hätten, sondern ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.5.2016 wurde dem Beschwerdeführer (Bf) ein Beitragszuschlag in der Höhe von Euro 1800,- vorgeschrieben, weil er die Anmeldung für Frau Adina-Mihaela XXXX und Frau Magdalena XXXX nicht vor Arbeitsantritt erstattet habe, sie sollen als Dienstnehmerinnen zumindest am 18.4.2015 in seinem Betrieb beschäftigt gewesen sein. Dies sei bei der Betretung am 18.4.2015 durch die Finanzpolizei in XXXX , XXXX , so festgestellt worden... mehr lesen...