Entscheidungen zu § 113 Abs. 1 ASVG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 241-251 von 251

TE Bvwg Erkenntnis 2018/1/22 W201 2010884-1

Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 04.06.2013 fand auf der Baustelle des Liegenschaftsbesitzers XXXX (in weiterer Folge; Beschwerdeführer) eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei statt. Bei dieser Kontrolle stellten die Bediensteten fest, dass zwei rumänische Staatsangehörige auf einem Gerüst Fassadenarbeiten durchführten, ohne dass die Anmeldungen zur Pflichtversicherung vor Arbeitsbeginn erstattet worden seien. 2. Am 22.01.2014 erließ die Niederösterreichische Geb... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.01.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/1/16 W198 2133678-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 30.06.2016, Zl. XXXX , Dr. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ni... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.01.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/28 W209 2005465-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.11.2013 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass im Ra... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.12.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/29 W198 2136732-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 08.07.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) im Spruchpunkt I. in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben. Im Spruchpunkt II. hat die BGKK dem Beschwerdeführer in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 iVm § 33 Abs. 1 und... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/23 W209 2153462-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.12.2016 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 2.800,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die Kasse aus, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/7 W209 2156144-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 16.03.2017 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte die Kasse aus, dass im Rahmen einer am 18.01.2017... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/30 G312 2008688-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 23.05.2014 wurde ausgesprochen, dass die XXXX (Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1, la und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldungen der beschäftigten und betretenen Personen XXXX, VSNR: XXXX, und XXXX, VSNR: XXXX, einen Beitragszuschlag von Euro 1.800,00 Euro zu entrichten. 2. Dagegen erhob die... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/25 W209 2142760-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.09.2016, GZ: VA/ED-FP-0156/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte sie aus, das... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/19 W209 2139904-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.09.2016, VA/ED-FP-0206/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte sie aus, dass im... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/17 W209 2138123-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.09.2016, VA/ED-FP-0210/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte sie aus, dass im Rahmen einer am 20.06.2016 durchgef... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 17.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/4/21 W228 2004581-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 25.10.2013, Zeichen: XXXX im Spruchpunkt I. Frau XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG iVm § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Im Spruchpunkt II. hat die BGKK der Beschwerdeführerin in Anwend... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.04.2017

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