Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 21.3.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin im Sinne von § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von ? 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit - an die Beschwerdeführerin Mag. XXXX , BKNR XXXX , adressierten - Bescheid vom 12.11.2019, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 07.05.2019, Zl. XXXX , der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Bevollmächtigte nach § 35 Abs. 3 ASVG des Herrn XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit - an den Beschwerdeführer XXXX adressierten - Bescheid vom 10.03.2020, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 und Abs. 3 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 300 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 25.09.2018, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Burgenländische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 06.11.2019 Zl. XXXX , der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , VSNR: XXXX , ab dem 13.11.2018 als Dienstnehmer für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.10.2016 wurde Frau XXXX ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die Herrn XXXX nicht vor Arbeitsantritt getätigt worden seien. Die Betretung durch die Finanzpolizei sei am 16.04.2016 erfolgt. 2. Dagegen hat Frau XXXX Beschwerde erhoben und vorgebracht, dass keine Meldepflicht verletzt worden sei, weil die Genannten nicht in der Autowerkstatt gearbeitet hätten, sondern ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.5.2016 wurde dem Beschwerdeführer (Bf) ein Beitragszuschlag in der Höhe von Euro 1800,- vorgeschrieben, weil er die Anmeldung für Frau Adina-Mihaela XXXX und Frau Magdalena XXXX nicht vor Arbeitsantritt erstattet habe, sie sollen als Dienstnehmerinnen zumindest am 18.4.2015 in seinem Betrieb beschäftigt gewesen sein. Dies sei bei der Betretung am 18.4.2015 durch die Finanzpolizei in XXXX , XXXX , so festgestellt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 09.10.2018, BZ XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde schrieb der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Absatz 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Absatz 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,-- vor, weil die Anmeldung für eine namentlich genannte Person zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Absatz 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Der Beschwerdeführer erhob dagegen rechtzeitig die zulässige Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.05.2017, GZ: VA/ED-FP-0473/2018, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse und im Folgenden: belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX OG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil die Beschwerdeführerin es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals Wiener Gebietskrankenkasse) (in Folge: ÖGK-W oder belangte Behörde) vom 23.12.2019 wurde der Beschwerdeführerin gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmerin XXXX , VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.01.2018, GZ: VA/ED-FP-0529/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK bzw. die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX (im Folgenden als Betretener 1 bezeichnet), XXXX (im Folgenden als Betretener 2 bezeichnet) und XXXX (im Folgenden als Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2018, GZ: VA/ED-FP-0432/2018, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde bzw. NÖGKK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden als Betretener bezeichnet) vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, vormals Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 30.08.2019, Zl. XXXX, Herrn J XXXX S XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für C XXXX K XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 08.05.2018, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde schrieb der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.800,00 vor. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde. In der Folge erließ die belangte Behörde eine Beschwerdevorentscheidung mit der sie die Beschwerde als unbegründet abwies. Die Beschwerdeführerin stellte fristgerecht einen Vorlageantrag. 2. Mit Erkenntnis vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in Folge: belangte Behörde) vom 24.01.2019 wurde Herrn H XXXX L XXXX , (in Folge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer J XXXX B XXXX , VSNR XXXX , Herrn F XXXX HXXXX , VSNR XXXX , und Herrn S XXXX P XXXX , VSNR XXXX , (in Folge DN), zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 29.01.2019, Zl. XXXX, stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) gegenüber der Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) fest, dass diese es verabsäumt habe,XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1), XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Zweitmitbeteiligter oder kurz: MB2) und XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Drittmitbeteiligte oder kurz: MB3) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Gegenstand dieses Verfahrens bildet die Beschwerde gegen den Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), vom 12.04.2016, Kto.Nr.: XXXX , Zl XXXX , mit welchem ausgesprochen wurde, dass der Beschwerdeführer EUR 2.300,00 umgehend an die GKK zu entrichten habe aufgrund der Meldepflichtverletzung hinsichtlich dreier Dienstnehmer, XXXX , XXXX und XXXX , welche am 27.02.2016 von der Finanzpolizei beim Bauvorhaben des Beschwerdeführers arbeitend betreten wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Gegenstand dieses Verfahrens bildet die Beschwerde gegen den Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), vom 12.04.2016, Kto.Nr.: XXXX , Zl XXXX , mit welchem ausgesprochen wurde, dass der Beschwerdeführer EUR 1.300,00 umgehend an die GKK zu entrichten habe, aufgrund der Meldepflichtverletzung hinsichtlich eines Dienstnehmers, XXXX , welcher am 21.01.2016 arbeitend von der Finanzpolizei beim Bauvorhaben des Beschwerdeführers betreten worden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 29.12.2016, Zl. VA/ED-FP-0393/2016, der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 25.11.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass von den nunmehrigen Beschwerdeführern (im Folgenden kurz: "BF") aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 33, 35 Abs 1, 111 Abs 1, 111a sowie 113 ASV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 20.05.2018 in XXXX , durchgeführten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 02.05.2019, Zeichen: XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid derXXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.08.2018, ZI. XXXX wurde Herrn XXXX, geboren am XXXX(im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG wegen nicht fristgerechter Anmeldung des Herrn XXXX(im Folgenden NB), SVNR: XXXX ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der BF durch seinen Rechtsvertreter fristgerech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ, XXXX vom 14.11.2018 schrieb die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) iVm §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 und 113 Abs 1 Z1 und Abs. 2 ASVG idgF der XXXX GmbH, (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 2.800,00 vor, da die Genannte es verabsäumte vier namentlich genannte Personen, vor deren Arbeitsbeginn am 04.07.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in Folge: NÖGKK oder belangte Behörde) vom 01.06.2017 wurde XXXX , (in Folge: Beschwerdeführer oder BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 4.300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 1), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 2), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge DN 3), XXXX , VSNR: XXXX (in Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 04.12.2018, Zl. XXXX , Herrn A XXXX M XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für A XXXX A XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs.... mehr lesen...