Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 10.11.2017 wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 12.08.21017 um 19:40 Uhr festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung der r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.07.2017, Zl. 13-2017-BW-MS1Z2-000A8, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 120,- wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen vor. Begründend führte die Behörde aus, dass die Anmeldungen für die Dienstnehmer XXXX, SVNr. XXXX, XXXX, SVNr. XXXX und XXXX, SV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 10.07.2018 wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 08.06.2018 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von Herrn XXXX, VSNR XXXX, (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 26.01.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer, Herrn R. S. (im Folgenden kurz: "BF"), aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von € 1.800 vorgeschrieben werde, zumal er - wie anlässlich einer Kontr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 24.07.2018, Zl. XXXX , der XXXX KEG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 400,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. 2. Geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 24.07.2018, Zl. XXXX, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG in der Höhe von EUR 400,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe als Dienstgeber die Anmeldungen für XXXXzur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet. Dies sei im Rahmen der am 25.02.2018 erfolgt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) wurde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.300,-- vorgeschrieben, da anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 09.02.2011 festgestellt worden war, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von XXXX (in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 25.08.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 3.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX und XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. Begründen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.07.2018, Zl. XXXX , sprach die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) aus, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Dienstgeber (Bevollmächtigter, meldepflichtige Person oder Stelle) ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 3.300,00 vorgeschrieben werde. Begründend führte die WGKK im Wesentlichen aus, im Zuge einer Überprüfung sei in XXXX , XXXX , am 03.08.2017, um 13:52 Uhr, durch Prüforgane... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 11.08.2016, Zl. VA/ED-FP-0170/2016, wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.300,-- gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG vorgeschrieben, weil im Rahmen der am 30.04.2016 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei festgestellt wurde, dass die Anmeldungen für drei Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sind. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der belangten Behörde vom 19.07.2016, Zl. VA-VR 18377869/16-Ed, wurde dem Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG nach §§ 33, 34, 35, 59, 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 400,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zuge einer Überprüfung durch Organe der belangten Behörde am 16.06.2016 um 13:30 Uhr an der Adresse in 1100 Wien, XXXX, festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 27.03.2018, Zl. VA/ED-FP-0112/2018, der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 11.10.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "SGKK") aus, dass seitens des nunmehrigen Beschwerdeführers, XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF"), auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] vom 20.06.2016, FA-GZ 054/10452/9/4716, eingeleitet, wonach anlässlich einer Kontrolle am 05.04.2016 im Lokal XXXX [im Folgenden: Lokal], dessen Betreiber der Beschwerdeführer ist, Frau XXXX [CH] im Service im Bereich der Schank angetroffen wurde (Aktenzahl des übermittelten V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 31.03.2016, Zl. VA/ED-FP-0049/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG Beitragszuschläge in Höhe von EUR 1.800,00 vor, da die Anmeldungen für XXXX, geb.XXXX (im Folgenden MB1), und XXXX, geb. XXXX (im Folgenden MB2), zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 22.08.2017, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid, datiert mit 19.10.2017, Zl. VA/ED- XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.07.2017 stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK oder belangte Behörde), GZ XXXX einen Beitragszuschlag gemäß § 33 Abs. 1 und 2 und § 113 Abs. 1 Z1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) idgF in Höhe von Euro 1300.- fest. Begründend wurde ausgeführt, dass am XXXX.06.2017 um 17:35 Uhr in der XXXX eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei XXXX nach dem Ausländerbeschäftigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.02.2016, Zl. VA/ED-S-0100/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 160,- wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen vor. Begründend führte die Behörde aus, der BF habe als Dienstgeber Anmeldungen für die Dienstnehmer XXXX , SVNr. XXXX , XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: XXXXGKK) fest, dass XXXX (im Folgenden: OH) aufgrund seiner Tätigkeit als Fluglehrer für die Beschwerdeführerin in den angeführten Zeiträumen als Dienstnehmer der Vollversicherung und der Arbeitslosenversicherung unterlegen habe. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom XXXX sprach die XXXXGKK aus, dass die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin verpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2017 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 400 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass im Rahmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vor, da die Anmeldung für XXXX (im Folgenden: DM), XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sei. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am XXXX erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei festgestellt worden sei,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.05.2017, GZ: VA/ED-FP-0098/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden XXXX KG (im Folgenden die Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, die Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.300,- vor. Begründend führte die Behörde aus, dass für XXXX, XXXX und XXXX keine Anmeldungen zur Pflichtversicherung vor Arbeitsantritt erstattet worden seien. Die genannten Personen seien im Zuge einer Kontrolle am XXXX durch die Wiener Gebietskrankenkasse arbeitend angetroffen worden. Die Anme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.12.2017, Zl. XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX, VSNR XXXX und XXXX, VSNR XXXX, zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstatt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit nicht rechtskräftiger Beschwerdevorentscheidung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge: NÖGKK) vom 26.07.2017, Zl. XXXX wurde festgestellt, dass die XXXX GmbH, wegen nicht vor Arbeitsantritt erstatteter Anmeldung von 6 näher genannten Dienstnehmern gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 3.800 vorgeschrieben wurde. Gegen diesen Bescheid h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 07.02.2017, um 13:30 Uhr, führten Beamte der Landespolizeidirektion Wien, Abteilung Fremdenpolizei, in 1020 Wien eine Kontrolle des LKW Ford Transit, Kennzeichen XXXX durch. Als Lenker des Fahrzeuges kontrollierten die Beamten lt Amtsvermerk Herrn XXXX (in weiterer Folge: Mitbeteiligter). Bei der Kontrolle gab der Mitbeteiligte gegenüber den Beamten an, dass er "schwarz" für Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) arbeite. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 18.02.2016, Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 08.01.2014, Zl. VA/ED-STB-0017/2013, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.800,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 09.12.2013 erfolgten Betretung durch Organe der NÖGKK auf der Baustelle in XXXX , festgestellt worden sei, dass für die Versicherten X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.04.2014 übermittelte die Finanzpolizei Team 27, für das Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) einen Antrag betreffend XXXX (in der Folge BF) samt Anlagen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. In dem beigelegten Antrag vom 16.04.2014 an das Magistrat-MA1 in Wiener Neustadt betreffend eine Übertretung des ASVG durch die BF wurde aus... mehr lesen...