Norm
WEG 1975 §13 Abs2Rechtssatz
Bei Prüfung der Zulässigkeit der Aufstellung einer aus Holz hergestellten Saunakabine auf der im Wohnungseigentum stehenden Terrasse innerhalb einer Wohnhausanlage, deren äußeres Erscheinungsbild von ausschließlich weißem Mauerwerk geprägt ist, darf auch die Beispielswirkung einer gerichtlichen Entscheidung nicht gänzlich außer Betracht bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083195Dokumentnummer
JJR_19891212_OGH0002_0050OB00120_8900000_001