Norm
WEG 1975 §13 Abs2Rechtssatz
Auch die Änderung des in dem Geschäftslokal betriebenen Unternehmensgegenstandes und seiner Betriebsform ist dem sehr weit auszulegenden Begriff der Änderung am Objekt des Wohnungseigentums im Sinne des § 13 Abs 2 WEG zu unterstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083132Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2021