Norm
ABGB §448Rechtssatz
Ebenso wie die Anteile von Ehegatten am Mindestanteil nicht verschieden belastet sein dürfen, um die Grundlage für ein gleiches rechtliches Schicksal der verbundenen Anteile zu schaffen, steht auch die verschiedene Belastung von Miteigentumsanteilen eines Miteigentümers, die zu einem Mindestanteil vereinigt werden sollen, der Begründung von Wohnungseigentum entgegen. Die gebotene Sicherstellung des gleichen rechtlichen Schicksals der Mindestanteils verhindert auch die Vereinigung eines im freien Eigentum stehenden Miteigentumsanteils mit einem Miteigentumsanteil, der im durch das Substitutionsband beschränkten Eigentum desselben Miteigentümers steht, zu einem Mindestanteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0011317Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2016