RS OGH 1988/4/26 5Ob73/87, 5Ob38/19b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1988
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Norm

WEG 1975 §13 Abs2 Z1

Rechtssatz

Aus der vorübergehenden - mehr oder weniger lang dauernden - Nichtausübung des sich aus der vertraglichen Widmung des Wohnungseigentumsobjektes für Geschäftszwecke ergebenden Verwendungsanspruches erwachsen den übrigen Gemeinschaftsmitgliedern keinerlei Rechte auf Einengung des Nutzungsrechtes des betroffenen Miteigentümers und Wohnungseigentümers (hier: Umwandlung eines vor etwa sechs Jahren stillgelegten Auslieferungslagers für Molkereiprodukte in einem Selbstbedienungs-Verbrauchermarkt für Waren aller Art).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 73/87
    Entscheidungstext OGH 26.04.1988 5 Ob 73/87
    Veröff: ImmZ 1988,332 = MietSlg XL/16
  • 5 Ob 38/19b
    Entscheidungstext OGH 21.05.2019 5 Ob 38/19b
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083260

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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