Norm
WEG 1975 §13 Abs2 Z1Rechtssatz
Aus der vorübergehenden - mehr oder weniger lang dauernden - Nichtausübung des sich aus der vertraglichen Widmung des Wohnungseigentumsobjektes für Geschäftszwecke ergebenden Verwendungsanspruches erwachsen den übrigen Gemeinschaftsmitgliedern keinerlei Rechte auf Einengung des Nutzungsrechtes des betroffenen Miteigentümers und Wohnungseigentümers (hier: Umwandlung eines vor etwa sechs Jahren stillgelegten Auslieferungslagers für Molkereiprodukte in einem Selbstbedienungs-Verbrauchermarkt für Waren aller Art).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083260Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.07.2019