Norm
ABGB §828Rechtssatz
§ 13 Abs2 WEG regelt nur, unter welchen Voraussetzungen der Wohnungseigentümer berechtigt ist, auf seine Kosten Änderungen an der im Wohnungseigentum stehenden Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten vorzunehmen - bezieht sich daher als Individualrecht nur auf Wohnungseigentümer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0013216Dokumentnummer
JJR_19870303_OGH0002_0050OB00024_8700000_002