RS OGH 1987/3/3 5Ob24/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1987
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Norm

ABGB §828
WEG §13 Abs2

Rechtssatz

§ 13 Abs2 WEG regelt nur, unter welchen Voraussetzungen der Wohnungseigentümer berechtigt ist, auf seine Kosten Änderungen an der im Wohnungseigentum stehenden Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten vorzunehmen - bezieht sich daher als Individualrecht nur auf Wohnungseigentümer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0013216

Dokumentnummer

JJR_19870303_OGH0002_0050OB00024_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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