Norm
MG §19 Abs2 Z4 AaRechtssatz
Die Instandhaltungspflicht des Vermieters kann weder eine Rechtfertigung noch eine Entscheidung dafür sein, daß die Mieter ihrerseits einen Zustand schaffen, der eine erhebliche Gefährdung für die Substanz des Bestandobjektes und die persönliche Sicherheit der Bewohner bedeutet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0068059Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022