RS OGH 1955/12/7 1Ob724/55, 7Ob603/85, 8Ob504/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1955
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Norm

MG §19 Abs2 Z11 G
MRG §30 Abs2 Z5 D

Rechtssatz

Sind Personen im Sinne des § 19 Abs 2 Z 11 MG in das Mietrecht des verstorbenen Mieters eingetreten, so kann das Mietverhältnis nur gegen sie aufgekündigt werden, weil sie eben als Mieter an die Stelle des Verstorbenen getreten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0069010

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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