Norm
MG §19 Abs2 Z11 GRechtssatz
Sind Personen im Sinne des § 19 Abs 2 Z 11 MG in das Mietrecht des verstorbenen Mieters eingetreten, so kann das Mietverhältnis nur gegen sie aufgekündigt werden, weil sie eben als Mieter an die Stelle des Verstorbenen getreten sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0069010Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008