Der Amtsvormund des am 13. Oktober 1974 unehelich geborenen Kurt H beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe "wegen Gefahr in Verzug", die Genehmigung der vorläufigen Unterbringung des Kindes im Kinderheim T und die endgültige Unterbringung in einem SOS-Kinderdorf mit der Begründung: , daß die Mutter des Kindes erziehungsunfähig sei und der Minderjährige in den äußerst ungünstigen häuslichen Verhältnissen der Gefahr einer körperlichen und seelischen Verwahrlosung ausges... mehr lesen...
Norm: UWG §9 AUWG §9 C3a
Rechtssatz: Der Schutzbereich einer Dienstleistungsmarke erstreckt sich auf gleichartige Dienstleistungen und auf gleichartige Waren (Musik-Casette "Spitzbuben"). Entscheidungstexte 4 Ob 314/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 314/79 Veröff: JBl 1979,205 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Das Wort "Spitzbuben" wird in einer vom üblichen Sprachgebrauch abweichenden Weise als phantasiehafte Bezeichnung für eine ganz bestimmte Interpretengruppe gebraucht. Daraus ergibt sich, daß ein Freihaltebedürfnis für die Verwendung dieses Wortes in der Umgangssprache mangels Eingriffes in dieselbe nicht besteht. Diesem Wort kommt aber auch gerade wegen dieses abweichenden Gebrauches eine ausreichende Unterscheidungs... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Wortkombination "Pferde-Boutique" besitzt rein beschreibenden Charakter, stellt keinerlei originelle Sprachschöpfung dar und es besteht somit ein Freihaltebedürfnis. Entscheidungstexte 4 Ob 395/78 Entscheidungstext OGH 21.11.1978 4 Ob 395/78 Veröff: ÖBl 1979,79 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Sind in einer kombinierten Marke auch Bestandteile enthalten, die für sich allein mangels Kennzeichnungskraft nicht registrierungsfähig wären und für die auch keine Verkehrsgeltung erlangt wurde, so kann der alleinige Gebrauch dieser Bestandteile durch einen Dritten keinen Eingriff in das geschützte Markenrecht bedeuten ("Pferde - Boutique"). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D2dUWG §2 D2UWG §2 D5UWG §9 D1
Rechtssatz: Beim Vertrieb von Ersatzteilen oder Zubehörgegenständen für fremde Erzeugnisse ist eine entsprechende Bezugnahme auf das Hauptprodukt zwar vielfach notwendig, wettbewerbsrechtlich aber nur dann zulässig, wenn dabei nicht der Eindruck einer gemeinsamen Herkunft erweckt wird. Muss zu diesem Zweck eine fremde Marke verwendet werden, so liegt nur dann eine zulässige Zweckbestimmungsangabe (Ver... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Texhages - Texmoden verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 348/78 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 348/78 Veröff: ÖBl 1979,45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079277 Dokumentnummer JJR_19781017_OGH0002_0040OB00348_7800000_003 mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §63 Abs1UWG §9 A
Rechtssatz: § 63 Abs 1 GewO 1973 läßt zivilrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb unberührt. Entscheidungstexte 4 Ob 348/78 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 348/78 Veröff: ÖBl 1979,45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Reinen Buchstabenzusammensetzungen, die lautlich nicht aussprechbar sind, kommt ebenso wie bloßen Gattungsbezeichnungen eine Namensfunktion im allgemeinen nicht zu (DVO-DVW Datenverarbeitung). Entscheidungstexte 4 Ob 338/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 4 Ob 338/78 Veröff: ÖBl 1979,47 4 Ob 317/... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Die im § 9 UWG angeführten Bezeichnungen sind wegen der ihnen zukommenden Namensfunktion nur dann geschützt, wenn sie Unterscheidungskraft besitzen, also etwas Besonders, Individuelles an sich haben, das sie schon ihrer Art nach dazu eignet, ihren Träger von anderen Personen zu unterscheiden (DVO - DVW Datenverarbeitung). Entscheidungstexte 4 Ob 338/78 Entsc... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob die Verbindung an sich nicht schutzfähiger Bestandteile eine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, ist es wesentlich, ob bei dieser "Neubildung" auf Grund der Art der Benützung der Bestandteile deren sonstige Bedeutung so in den Hintergrund tritt oder eine sonst unverständliche Buchstabengruppe einen solchen Sinngehalt erlangt, daß sie geeignet ist, auf ein bestimmtes Unternehmen hin... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Der Beurteilung der für die Namensfunktion wesentlichen Unterscheidungskraft ist der volle Firmenwortlaut, auf dessen Schutz sich der erhobene Unterlassungsanspruch stützt, zugrundezulegen; hiebei muß berücksichtigt werden, daß die besondere Art der Zusammenstellung der Firmenbestandteile - gegebenenfalls auch an sich nicht schutzfähiger Bestandteile - die notwendige Unterscheidungskraft herbeiführen kann (D... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Buchstabenzusammensetzung, die lautlich nicht aussprechbar sind, fehlt nur dann die Namensfunktion von Natur aus, wenn ihre Bedeutung ohne Kenntnis der vollständigen Bezeichnung unverständlich bleibt. (DVO-DVW Datenverarbeitung). Entscheidungstexte 4 Ob 338/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 4 Ob 338/78 Veröff: ÖBl 1979,47 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Auch an sich nicht unterscheidungskräftige Bestandteile können durch ihren Zusammenhang den Gesamteindruck und die daraus sich ergebende Verwechslungsgefahr beeinflussen. Entscheidungstexte 4 Ob 314/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 314/78 Veröff: JBl 1979,205 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Auch eine Wortbildmarke darf nicht in einer zergliedernden Betrachtungsweise in einzelne Teile zerlegt sondern muß nach dem Gesamteindruck beurteilt werden und es muß das Ausmaß des Einflusses der einzelnen Teile auf den Gesamteindruck beachtet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 314/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 314/78 Beisatz: dobbel-matic ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3aWaschmittelkennzeichenV allg
Rechtssatz: Die in der WaschmittelkennzeichenV vorgeschriebenen Angaben schließen insbesondere das Entstehen eines irrigen Eindruckes über den Bestand oder Nichtbestand besonderer Zusammenhänge zwischen den Unternehmungen, aus welchen die sich gegenüberstehenden Produkte stammen, keineswegs aus. Entscheidungstexte 4 Ob 314/78 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: MSchG §14UWG §9 C3a
Rechtssatz: Stehen bei einer Wort-Bild-Marke die bildlichen und die wörtlichen Bestandteile mehr oder weniger gleichberechtigt nebeneinander, dann sind nicht nur jene Zeichen als mit dieser Marke verwechselbar ähnlich anzusehen, die nach ihrem Gesamteindruck eine Verwechslungsgefahr hervorrufen, sondern auch jene, die entweder nur die bildlichen oder nur die wörtlichen Teile dieser Marke in verwechselbarer Weise wieder... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: In der Bierbezeichnung "Löwenbrauerei - Neu - Ulm" muß der Ortsangabe eine den Gesamteindruck so stark bestimmte Bedeutung beigelegt werden, daß eine Verwechslungsgefahr mit der Marke und dem Firmenschlagwort "Löwenbräu" als nicht gegeben anzunehmen ist, da die angesprochenen Interessenten ausreichend erkennen werden, daß es sich bei den mit den sich gegenüberstehenden Bezeichnungen vertriebenen Waren um Produkte ve... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1UWG §9 C3c
Rechtssatz: Der Ortsangabe kommt bei Bier eine wesentlich stärkere Unterscheidungskraft zu als bei der Mehrzahl anderer Produkte. Entscheidungstexte 4 Ob 405/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 4 Ob 405/77 Veröff: ÖBl 1978,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079126 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Für die Erlangung der Verkehrsgeltung reicht die Glaubhaftmachung eines "entsprechenden Werbeaufwandes durch viele Jahre" ebensowenig aus wie etwa der Umstand, daß jemand ein bestimmtes Wort erfunden und als einziger gebraucht hat ("die Küche"). Entscheidungstexte 4 Ob 401/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 4 Ob 401/77 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1UWG §9 C3a
Rechtssatz: Bei Waren, bei denen der Herkunft und der Erzeugungsstätte vom angesprochenen Publikum keine den Kaufentschluß beeinflussende Bedeutung hinsichtlich ihrer Güte und dergleichen beigelegt wird, trägt die Angabe darüber auch nicht wesentlich zur Unterscheidungskraft der Bezeichnung bei, unter der diese Waren vertrieben werden. Entscheidungstexte 4 Ob 405/7... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Biermarken "Löwenbräu" und "Löwenbrauerei-Neu-Ulm" nicht verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 405/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 4 Ob 405/77 Veröff: ÖBl 1978,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079202 Dokumentnummer JJR_19771220_OGH... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Dorle" für Parfümerien mit "Dorett" für Haarspray "verwechselbar" ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 404/77 Entscheidungstext OGH 06.12.1977 4 Ob 404/77 Veröff: ÖBl 1978,97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079118 Dokumentnummer JJR_19771206_OGH0002... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 AABGB §43 CPartGUWG §9 B1
Rechtssatz: Unbefugt ist jeder Gebrauch des Namens oder des wesentlichen Namensbestandteiles, der weder auf eigenem Recht beruht noch vom berechtigten Namensträger gestattet wurde. Dem Namensträger muss immer ein Interesse am Nichtgebrauch seines Namens durch wen immer dann zugebilligt werden, wenn - auch ohne direkte Verwechslungsgefahr - der Anschein ideeller oder wirtschaftlicher Beziehungen zwischen ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §9 C4aUWG §9 C4b
Rechtssatz: Derjenige, der beim Erwerb eines Markenrechtes sittenwidrig vorging, kann ein Untersagungsrecht gemäß § 9 UWG nicht auf diesen Erwerb stützen, weil er sich in einem solchen Fall der Marke nicht "befugterweise" im Sinn dieser Gesetzesstelle bedient. Entscheidungstexte 4 Ob 398/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 4 Ob 398/77 Veröff:... mehr lesen...
Die klagende "Österreichische Volkspartei, Landesparteileitung Niederösterreich" behauptet, der Erstbeklagte Kurt W habe die Zweitbeklagte "Volkspartei- Wahlgemeinschaft M, Liste Kurt W" für die Gemeinderatswahl am 16. November 1975 in der Stadtgemeinde M gegrundet und dabei den wesentlichen Bestandteil des Namens der klagenden Partei ("Volkspartei") widerrechtlich verwendet. Er habe damit das Namensrecht der klagenden Partei verletzt, so daß die Beklagten schuldig seien, jede Verwend... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1UWG §9 C3a
Rechtssatz: Ob eine Marke unterscheidungskräftig ist, muss gemäß dem § 1 Abs 2 MSchG unter Berücksichtigung aller Tatumstände nach Maßgabe der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise beurteilt werden. Entscheidend ist daher nicht so sehr, ob die Marke an sich Unterscheidungskraft besitzt, sondern vor allem, ob sie im Geschäftsverkehr als Zeichen der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aufgefasst werden kann. Be... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Zahlen (ebenso wie Buchstaben) werden vom Geschäftsverkehr regelmäßig als Typenangaben, Mengenangaben, Sortenangaben, Qualitätsangaben oder Größenangaben aufgefaßt und sind daher nur ausnahmsweise - insbesondere im Falle ihrer Verkehrsgeltung - zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen geeignet ("Bouchet" - "3 x 3 choco-bouchees"). Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Bei vollständiger Übernahme eines fremden Zeichens in eine andere Bezeichnung wird die Verwechslungsgefahr regelmäßig auch dann nicht beseitigt, wenn der Übernehmer seinen Namen, seine Firma oder seinen Wohnort hinzusetzt. Farblose Zusätze dieser Art werden erfahrungsgemäß kaum beachtet und so tragen Beisätze dieser Art sehr oft sogar zu einer noch größeren Verwirrung des Geschäftsverkehrs bei ("Bouchet" - "3 x 3 ch... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4UWG §9 B6
Rechtssatz: Das englische Wort "his" wird von weiten Kreisen auch der österreichischen Bevölkerung gerade im Zusammenhang mit Herrenbekleidung weniger als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen aufgefaßt als vielmehr im Sinne einer Angabe über die Zweckbestimmung der so bezeichneten Ware - eben einer Kleidung "für ihn" - verstanden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...