Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Bei einer der Umgangssprache entnommenen Gattungsbezeichnung ist es erforderlich, daß der weitaus überwiegende Teil der angesprochenen Verkehrskreise - und nicht etwa bloß ein nicht unbeträchtlicher Teil - in der von den Klägern geführten Unternehmensbezeichnung ein eindeutiger Hinweis auf das Unternehmen der Kläger erblickt, sodaß das Zeichen, wenn es von einem anderen Unternehmen verwendet wird, trotzdem dem Untern... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D2
Rechtssatz: Es hat zwar grundsätzlich jedermann das Recht, sich unter seinem Namen im Geschäftsverkehr zu betätigen, doch darf der Name nur in einer solchen Weise gebraucht werden, daß dadurch nach Möglichkeit Verwechslungen mit dem Name oder der Firma, die ein anderer befugterweise benützt, vermieden werden (Firma Novotny - Firma Nowotny). Entscheidungstexte 4 Ob 324/77 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3aUWG §9 C3c
Rechtssatz: Keine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Unternehmensbezeichnungen bzw Markenbezeichnungen "his" und "h.i.s."; da abgekürzte Unternehmensbezeichnungen oder Warenzeichen im Geschäftsverkehr üblicherweise ohne Abkürzungspunkte geschrieben werden, kommt den drei Punkten bei Wahrnehmung des beanstandeten Zeichens ein besonderer Auffälligkeitswert zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Wortverbindung "Werbehaus" hat nur die Bedeutung eines Hinweises auf den Gegenstand des Unternehmens (etwa wie "Werbebüro" "Werbegesellschaft", "Werbeagentur", oder auch "Möbelhaus", "Teppichhaus", "Fotohaus" usw), ohne die Eigenschaft zu besitzen, ein bestimmtes Unternehmen dieser Branche zu identifizieren und als solches zu kennzeichnen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1UWG §9 C5
Rechtssatz: Bei Zusammentreffen mehrerer besonderer Bezeichnungen ist grundsätzlich jene geschützt, die früher gebraucht wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 346/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 346/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079012 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Angaben über den Betriebsgegenstand reichen erfahrungsgemäß nicht aus, dem Durchschnittsinteressenten ersichtlich zu machen, mit welchem Unternehmen er es zu tun hat und ein bestimmtes Unternehmen von einem anderen zu unterscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 346/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 346/77 4 ... mehr lesen...
Der Verein "Austria Ski Pool" ist seit 16. Dezember 1972 Inhaber einer einen stilisierten Adler darstellenden Bildmarke ("Adlermarke") und verwendet diese Marke als Verbandmarke. Die klagende Partei behauptet, sie habe vom Austria Ski Pool die Lizenz zur ausschließlichen Verwendung der Adlermarke für die von ihr erzeugten Skistöcke und Skihandschuhe erhalten. Die beklagte Partei gebrauche diese Marke mißbräuchlich für die von ihr vertriebenen Handschuhe, die den von der klagenden Pa... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: § 9 UWG hat den Zweck, die Möglichkeit zu unterbinden, daß jemand den guten Ruf eines anderen Unternehmens zur Herbeiführung von Verwechslungen benützt, um das eigene Unternehmen zu fördern oder durch Herbeiführung von Verwechslungen dem geschäftlichen Ansehen des anderen Unternehmens zu schaden. Entscheidungstexte 4 Ob 318/77 Entscheidungstext OGH 22.03... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Die Beurteilung einer durchgreifenden Verschiedenheit der vertriebenen Waren ist auf den tatsächlichen und nicht auf den möglichen Betriebsgegenstand abzustellen. Wenn auch die mögliche Entwicklung eines "lebenden Unternehmens" in Rechnung gestellt werden muß, so ist doch nicht jede nur denkbare Erweiterungsmöglichkeit, sondern nur eine solche zu berücksichtigen, für die im Einzelfall bereits ernsthafte Anhaltspunkt... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: "STEAK-HOUSE", "Grill-Room", "Tea-Room" oder "Snack-Bar" haben, weil sie auch von den einheimischen Bevölkerung und den Bewohnern der benachbarten Gebiete Deutschlands und der Schweiz unschwer als Hinweis auf einen Restaurationsbetrieb verstanden werden, nur sehr geringe Unterscheidungskraft. Entscheidungstexte 4 Ob 371/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "STEAK-HOUSE Wildschütz" und "STEAK-HOUSE like Bräuhaus" nicht verwechslungsfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 371/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 4 Ob 371/76 Veröff: ÖBl 1977,101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0079049 Dokumentnummer JJR_19761109... mehr lesen...
Norm: MSchG §14MSchG §21MSchG §23MSchG §31UWG §9 C5
Rechtssatz: Zur Abwehr des auf ein österreichisches Markengebrauchsrecht gestützten Unterlassungsanspruches kann sich der Beklagte grundsätzlich auf die bessere Priorität der internationalen Marke berufen. Soweit der Unterlassungsanspruch auf das prioritätsältere Ausstattungsrecht in der Gesamtheit - also unter Berücksichtigung von Form, Material, Farbe und Etikettierung - gestützt ist, kann s... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Verwechslungsgefahr im engeren Sinne ist insbesondere anzunehmen, wenn durch den Zeichengebrauch der Anschein einer Identität der beiden Unternehmen erweckt wird; Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, wenn der Anschein eines besonderen Zusammenhanges wirtschaftlicher oder organisatorischer Natur dieser beiden Unternehmen erweckt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 364/7... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Bei der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn erkennen die beteiligten Verkehrskreise zwar, dass es sich um zwei verschiedene Unternehmen handelt, schließen aber aus der Ähnlichkeit der Bezeichnungen, dass diese Unternehmen in Beziehungen wirtschaftlicher oder organisatorischer Art stehen. Die vermutete Verbindung muss so geartet sein, dass ein Unternehmen auf die Herstellung oder den Vertrieb des anderen Einfluss ha... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Grotta Azzurra" und "Blaue Grotte" als Bezeichnung von Restaurants verwechselbar. Entscheidungstexte 4 Ob 364/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 4 Ob 364/76 Veröff: ÖBl 1977,40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0079226 Dokumentnummer JJR_19761005_... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, ob ein Wort eine beschriebende Angabe ist, kommt es nicht darauf an, ob es der deutschen Sprache angehört ("Shopping"). Entscheidungstexte 4 Ob 333/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 4 Ob 333/76 Veröff: ÖBl 1977,41 4 Ob 164/16w Entscheidungstext OGH 26.09.2016 4 Ob 164/16w Auc... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Schutzunfähig sind Wörter, die der Umgangssprache oder einer Fachsprache angehören und für die ein Freihaltebedürfnis besteht, damit nicht ein Wort, das für die Verständigung der Menschen erforderlich ist, durch Monopolisierung zugunsten einer bestimmten Person der Sprache entzogen wird (Hohenecker-Friedl, Wettbewerbsrecht 166/167, ÖBl 1970,149, ÖBl 1960,70). Dies gilt auch für eine bestimmte Form einer ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §57UWG §9 F3
Rechtssatz: Sofern nicht die Voraussetzungen des § 57 MSchG vorliegen oder über ein Löschungsbegehren des Beklagten schon vor Beginn des Rechtsstreites rechtskräftig abschlägig entschieden wurde, ist das Gericht bei der Beurteilung des wettbewerbsrechtlichen Schutzes nach den Bestimmungen des UWG, der durch die Eintragung seiner Marke in das Markenregister erworben wird, an die Entscheidung des Patentamtes nicht ge... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D1
Rechtssatz: Auch das Vertreiben der Darstellung einer fremden Bildmarke als solche (- gewissermaßen als Selbstzweck -) im Geschäftsverkehr als Ware verstößt gegen § 9 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 369/75 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 369/75 Beisatz: SMILE (T1) Veröff: SZ 49/63 = EvBl 1977/17 S 41 = JBl 1977,423 = ÖBl 1976,124 = GRURInt 1977,337 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §1035 ffABGB §1041 B5UWG §1 AUWG §9 F1UWG §16
Rechtssatz: Wettbewerbsrecht und allgemeines bürgerliches Recht stehen selbständig nebeneinander, ohne sich gegenseitig auszuschließen; kann ein konkreter Sachverhalt sowohl einem Tatbestand des UWG als auch einem des ABGB unterstellt werden, dann treten grundsätzlich beide Rechtsfolgen nebeneinander ein. "SMILE" Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B5UWG §9 EUWG §9 F1UWG §9 F3UWG §16
Rechtssatz: Die Eingriffskondiktion (der Verwendungsanspruch) nach § 1041 ABGB kann eine Anspruchsgrundlage für einen vom Verschulden des Verletzers unabhängigen Bereicherungsanspruch des in seinem Markenrecht Verletzten bilden. Entscheidungstexte 4 Ob 369/75 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 369/75 Veröff: SZ 49/63 = EvBl ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §9MSchG 1970 §33MMA Art5PVÜ Art6 quinqiesUWG §9 F3
Rechtssatz: Die Befugnis des Zivilrichters zur selbständigen Beurteilung eines durch eine internationale Marke schützten Zeichens im Verletzungsstreit nach § 9 UWG ist auf die Prüfung der Voraussetzungen des Art 6 quinquies PVÜ beschränkt ("Smile"). Entscheidungstexte 4 Ob 369/75 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 ... mehr lesen...
Der Kläger erzeugt und vertreibt Schaumzuckerware in zylindrischer Form mit abgerundetem Kopf: unter der Bezeichnung "Schwedenbombe". Diese Schwedenbomben sind zum Teil einheitlich dunkelbraun und zum Teil mit Kokosraspel bestreut. Sie werden in Kartons sowie in Klarsichtpackungen an Einzelhändler geliefert. Die Form dieser Ware gemäß der Abbildung Beilage A 1 ist zugunsten des Klägers durch Registrierung der österreichischen Marke Nr. 58.847 geschützt. Die geschützte Marke besteht in ... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber der mit der Priorität vom 1. Oktober 1971 international registrierten Bildmarke Nr. 385.608, welche aus einem kreisrunden, in vereinfachender kindlicher "Punkt-Strich-Manier" gezeichneten menschlichen Gesicht besteht; diese für eine Vielzahl von Waren der verschiedensten Klassen darunter Papier und Papierwaren, Schreibwaren, Spielkarten (Klasse 16), Spiele und Spielzeug (Masse 28), Werbung, Verteilung von Prospekten und Mustern (Klasse 35) - hinterlegte Marke ge... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §1 Abs1MSchG 1970 §4 Abs1 Z2UWG §9 C3a
Rechtssatz: Dem Bestandteil "Land" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lebensmitteln kommt nur geringe Kennzeichnungskraft zu und ist nicht geeignet, bestimmte Waren eines Unternehmens von gleichartigen Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 327/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Falmers-Jeans" und "Palmers" verwechslungsfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 317/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 4 Ob 317/76 Veröff: ÖBl 1976,164 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0079265 Dokumentnummer JJR_19760406_OGH0002_0040OB00317_7600000_001 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2UWG §9 C3aVerordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
Rechtssatz: Endungen haben im Allgemeinen einen erheblichen Auffälligkeitswert. Entscheidungstexte 4 Ob 317/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 4 Ob 317/76 Beisatz: Palmers-Falmers (T1) Veröff: ÖBl 1976,164 4 Ob 225... mehr lesen...
Norm: JWG §9: JWG §26
Rechtssatz: Erziehungshilfe ist der Sammelname für eine Gruppe von Maßnahmen der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege, denen der Zweck gemeinsam ist, die bei einem Minderjährigen bestehende Verwahrlosungsgefahr zu bekämpfen, um den Eintritt effektiver Verwahrlosung zu verhüten; im grundsätzlich vorbeugenden Charakter der Erziehungshilfe liegt die Abgrenzung zur Erziehungsaufsicht und Fürsorgeerziehung, die wieder grundsätzl... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1UWG §9 C2UWG §9 C5UWG §9 C4b
Rechtssatz: Bei tatsächlichem Gebrauch einer besonderen Bezeichnung eines Unternehmens (im Branchenverzeichnis des Telefonbuches usw) besitzt diese ab dem Zeitpunkt ihres Beginnes den Schutz gegenüber anderen später entstandenen Rechten, also auch gegenüber einer später eingetragenen Firma, sofern der besonderen Bezeichnung Unterscheidungskraft zukommt. Nur bei mangelnder Unterscheidungskraft... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C3a
Rechtssatz: Verwechslungsgefahr kann nicht nur durch das Bild, sondern auch durch den Klang oder den Sinn der verwendeten Zeichen begründet werden; insbesondere wenn sich der Gesamteindruck einer Firma durch den Wortklang bestimmt, wenn Phantasiebezeichnungen oder solche Bezeichnungen verwendet werden, denen nur im geringem Maß und erst auf dem Umweg von Überlegungen und Rückschlüssen ein Sinngehalt beigelegt werden ka... mehr lesen...