Norm: UWG §9 B6UWG §9 C2
Rechtssatz: Die Farbe einer Ware, ihre Verpackung oder ihres sonstigen Zubehörs (insbesondere auch die Verwendung mehrerer Farben (Farbkombination), kann in ihrer konkreten Erscheinungsform als Ausstattung im Sinne des § 9 Abs 3 UWG geschützt sein, wenn sie sich innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen für die Herkunft einer Ware aus einem bestimmten Betrieb durchgesetzt hat (Aral-Blau-Weiß). ... mehr lesen...
Norm: MSchG §14UWG §9 B6
Rechtssatz: Der Ausstattungsschutz an Farben oder Farbkombinationen läßt sich nicht durch die Registrierung von Wortmarken erreichen oder erweitern. Entscheidungstexte 4 Ob 335/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 335/73 Veröff: ÖBl 1974,35 = GRURInt 1975,60 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6UWG §9 C3a
Rechtssatz: Im Fall einer besonders starken Kennzeichnungskraft ("Hausfarbe") kann nur eine Farbgebung, die sich eindeutig von den geschützten Farbflächen und Farbanordnungen absetzt und dadurch dem Verbraucher einen anderen Farbeindruck vermittelt, die Verwechslungsgefahr ausschließen (Aral-Blau-Weiß). Entscheidungstexte 4 Ob 335/73 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6
Rechtssatz: Nur die - durch die Konturen, die graphische Anordnung, den Farbton, die Farbfläche oder die Farbaufteilung individualisierte - Einheit von Farbe und Form ist schutzfähig (Aral-Blau-Weiß). Entscheidungstexte 4 Ob 335/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 335/73 Veröff: ÖBl 1974,35 = GRURInt 1975,60 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6
Rechtssatz: Eine Farbe oder Farbkombination kann als Ausstattung im Sinne des § 9 UWG nicht in abstracto geschützt werden, sondern nur in der konkreten Erscheinungsform, in der sie für eine Ware verwendet wird, um diese von gleichartigen Waren anderer zu unterscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 335/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 335/73 Veröff: ÖBl 1974,3... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D2UWG §9 F2
Rechtssatz: Verbot der Benützung des Familiennamens des Beklagten als Firmenschlagwort ohne Zusatz des gleich groß gedruckten Vornamens zur Vermeidung von Verwechslungen mit der prioritätsälteren, einen gleichlautenden Familiennamen enthaltenden Firma des Klägers (Kallinger). Entscheidungstexte 4 Ob 333/73 Entscheidungstext OGH 30.10.1973 4 Ob 333/73 Ve... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C3aUWG §9 F2
Rechtssatz: Entscheidend für die Beurteilung, ob die prioritätsjüngere, registrierte Firma, verwechselbar ist, ist der Gesamteindruck, nicht etwa eine zergliedernde Betrachtung der einzelnen Wortbestandteile, sowie die Tatsache, daß der Durchschnittskäufer die einander ähnlichen Bezeichnungen fast niemals gleichzeitig wahrnimmt, sondern nur mehr oder weniger verschwommene Erinnerungsbilder miteinander vergleic... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C3aUWG §9 F2
Rechtssatz: Hat sich eine Verwechslung der Firmen durch die Post ergeben, also einen Betrieb, der der Bezeichnung des Empfängers mehr Augenmerk schenkt, als der durchschnittlichen Käufer, so deutet dies auf das Bestehen der Verwechslungsgefahr hin (SZ 27/287). Entscheidungstexte 4 Ob 312/73 Entscheidungstext OGH 10.04.1973 4 Ob 312/73 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Venyl-Salbe Itting" verwechselbar ähnlich mit der für Heilmittel und chemische Produkte für die Medizin und Hygiene registrierten Wortmarke "Venyl". Hiebei kommt es für den Schutz der Marke "Venyl" nicht darauf an, wie sie im Verkehr tatsächlich verwendet wird, sondern wie sie nach der Registrierung verwendet werden könnte (SZ 25/210). Entscheidungstexte 4 Ob 3... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6
Rechtssatz: Ein Firmenbestandteil, der für sich allein oder im Zusammenhang mit Zusätzen, die bei seinem Gebrauch verwendet werden, eindeutig auf ein bestimmtes Unternehmen und dessen Inhaber hinweist, genießt auch ohne besondere Verkehrsgeltung ebenso den Schutz des § 9 Abs 1 UWG wie ein an sich schon unterscheidungskräftiger Firmenbestandteil. Entscheidungstexte 4 Ob 340/7... mehr lesen...
Norm: UWG §9 A
Rechtssatz: Eine Wettbewerbsabsicht desjenigen, der den Gebrauch eines fremden Zeichens in Anspruch nimmt, ist ebensowenig erforderlich wie eine Sittenwidrigkeit seines Handelns. Entscheidungstexte 4 Ob 340/72 Entscheidungstext OGH 03.10.1972 4 Ob 340/72 Veröff: ÖBl 1973,133 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §9JWG §26JWG §31
Rechtssatz: Welche tatsächlichen Umstände im konkreten Einzelfall die Anordnung einer Maßnahme gemäß § 26 JWG rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt; es vermag daher die Behauptung, daß diese Umstände im konkreten Fall zur Rechtfertigung einer derartigen Maßnahme nicht ausreichen, den Anfechtungsgrund "offenbarer Gesetzwidrigkeit" im Sinne des § 16 AußStrG nicht herzustellen (ebenso EFSlg ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Ausreichende Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "Tabac Cosmetic" für ein mit dem Vertrieb von Parfümeriewaren befaßtes Unternehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 328/72 Entscheidungstext OGH 11.07.1972 4 Ob 328/72 Veröff: ÖBl 1973,41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0079044 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 AUWG §9 C4b
Rechtssatz: § 9 UWG regelt nur die Befugnis zur Führung einer Bezeichnung zwischen den streitenden Parteien auf Grund der zwischen ihnen bestehenden Beziehungen. Einwände aus dem absoluten oder relativen Recht eines Dritten - also insbesonders die Behauptung, der Kläger führe seine Bezeichnung einem Dritten gegenüber unbefugt - müssen daher unberücksichtigt bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "levee" nicht verwechselbar ähnlich mit "Ergee" (beide Bezeichnungen werden für Strumpfhosen verwendet). Entscheidungstexte 4 Ob 322/72 Entscheidungstext OGH 09.05.1972 4 Ob 322/72 Veröff: ÖBl 1973,60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0079120 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Eine Verwechselbarkeit von Marken liegt noch nicht vor, wenn beim Anblick der einen Marke bloß die Erinnerung an die andere Marke auftaucht. Maßgeblich ist vielmehr, ob die beiden Marken in ein Erinnerungsbild verschmelzen (SZ 25/55). Entscheidungstexte 4 Ob 306/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 4 Ob 306/72 Veröff: ÖBl 1973,39 (kritisch Barger) ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Heufix" und "Minifix" (für Bandrechenwender) verwechselbar ähnlich mit "Heublitz" und "Miniblitz". Entscheidungstexte 4 Ob 301/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 4 Ob 301/72 Veröff: ÖBl 1972,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0079178 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 F2
Rechtssatz: Auch die Benützung einer den firmenrechtlichen Vorschriften entsprechenden Firma kann das nach § 9 UWG geschützte Recht eines anderen verletzen. Entscheidungstexte 4 Ob 367/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 367/71 Veröff: GesRZ 1973,85 (mit Anmerkung von Jahn) 4 Ob 312/73 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 AUWG §9 B6
Rechtssatz: Nicht nur die Firma (mit ihrem vollen Wortlaut), sondern auch eine schlagwortartige Abkürzung kann den Schutz nach § 9 UWG (als besondere Bezeichnung des Unternehmens) erlangen. Selbständigen Schutz hat die Abkürzung nur dann, wenn sie in Alleinstellung gebraucht wird und so unterscheidungskräftig ist, dass sie geeignet ist, als Name zu wirken, oder wenn sie als namensmäßiger Hinweis auf den Firmeninhaber b... mehr lesen...
Norm: UWG §9 AUWG §9 C5
Rechtssatz: Beim Zusammentreffen mehrerer Schutzrechte entscheidet die Priorität. Entscheidungstexte 4 Ob 367/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 367/71 Veröff: ÖBl 1972,69 4 Ob 313/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 4 Ob 313/75 Beisatz: Verwaltung Sonnenalm. (T1) ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C3aUWG §9 D2
Rechtssatz: Der prioritätsjüngere Firmeninhaber muß bei der Neubildung seines Firmennamens alles Zumutbare vorkehren, um die Gefahr von Verwechslungen nach Möglichkeit auszuschalten. Er muß vorhandene Ausweichmöglichkeiten benützen oder nach Möglichkeit unterscheidende Zusätze verwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 367/71 Entscheidungstext OGH 11.01.197... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Daß die Kunden der beiden Unternehmen branchenkundig sind, schließt eine Verwechslungsgefahr nicht aus (SZ 31/70). Entscheidungstexte 4 Ob 367/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 367/71 Veröff: ÖBl 1972,69 4 Ob 368/75 Entscheidungstext OGH 03.02.1976 4 Ob 368/75 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Verwechselbare Ähnlichkeit der Firmen "Metro-Handelsgesellschaft mbH" und "Metro Selbstbedienungs-Großhandelsgesellschaft mbH". Entscheidungstexte 4 Ob 367/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 367/71 Veröff: ÖBl 1972,69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0079100 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "AGM Abholmarkt" und "KGM Konsumgroßmarkt" nicht verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 369/71 Entscheidungstext OGH 07.12.1971 4 Ob 369/71 Veröff: ÖBl 1972,96 = HS 8074 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0079192 Dokumentnummer JJR_19711207_O... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B3UWG §9 C1
Rechtssatz: Durch einen vom gewöhnlichen Sprachgebrauch abweichenden Gebrauch kann auch ein der Umgangssprache angehöriges Wort Unterscheidungskraft erlangen (hier: "extra" als Druckschriftentitel). Entscheidungstexte 4 Ob 372/71 Entscheidungstext OGH 07.12.1971 4 Ob 372/71 Veröff: ÖBl 1972,97 4 Ob 333/76 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 C3c
Rechtssatz: Täuschungsfähige Ähnlichkeit der Zeitschriftentitel "EXTRA" und "extra 3". Entscheidungstexte 4 Ob 372/71 Entscheidungstext OGH 07.12.1971 4 Ob 372/71 Veröff: ÖBl 1972,97 4 Ob 282/97t Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 282/97t Vgl auch; Beisatz: Soweit Vergleichsmöglichkeiten fehl... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Möbelberg" verwechselbar ähnlich mit "Möbel-Berger". Entscheidungstexte 4 Ob 358/71 Entscheidungstext OGH 09.10.1971 4 Ob 358/71 Veröff: ÖBl 1972,72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0079182 Dokumentnummer JJR_19711009_OGH0002_0040OB00358_7100000_0... mehr lesen...
Norm: MSchG §11aUWG §9 C3c
Rechtssatz: "Fast" verwechselbar ähnlich mit "Fakt". Entscheidungstexte 4 Ob 319/71 Entscheidungstext OGH 04.05.1971 4 Ob 319/71 Veröff: ÖBl 1971,110 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0066630 Dokumentnummer JJR_19710504_OGH0002_0040OB00319_7100000_001... mehr lesen...
Norm: MSchG §3 Abs1 Z2UWG §9 C1UWG §9 C2
Rechtssatz: Auch Wörter der Umgangssprache und Wörter des allgemeinen Sprachgebrauches können bei Bestehen einer entsprechenden Verkehrsgeltung die Eignung zur Verwendung als Marke erlangen ("Quelle"). Entscheidungstexte 4 Ob 317/71 Entscheidungstext OGH 20.04.1971 4 Ob 317/71 Veröff: ÖBl 1972,15 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Verwechselbare Ähnlichkeit der Bezeichnungen "Quelle" und "Elektroquelle", wenn bei letzterer Bezeichnung das Wort "Elektro" gegenüber dem Wort "Quelle" vollkommen zurücktritt und einem Durchschnittsbeobachter nur das Wort "Quelle" ins Auge sticht. Entscheidungstexte 4 Ob 317/71 Entscheidungstext OGH 20.04.1971 4 Ob 317/71 Veröff: ÖBl 1972,15 ... mehr lesen...