Norm
UWG §9 C2Rechtssatz
Für die Erlangung der Verkehrsgeltung reicht die Glaubhaftmachung eines "entsprechenden Werbeaufwandes durch viele Jahre" ebensowenig aus wie etwa der Umstand, daß jemand ein bestimmtes Wort erfunden und als einziger gebraucht hat ("die Küche").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0078900Dokumentnummer
JJR_19771220_OGH0002_0040OB00401_7700000_001