Begründung: Beide Parteien bringen Wasch- und Reinigungsmittel auf den Markt. Die Klägerin vertreibt seit März 1972 das flüssige Scheuermittel "Cif". Der Marktanteil dieses Produktes im Bereich der flüssigen Scheuermittel liegt derzeit knapp über 80 %. Seit September 1974 waren die "Cif"-Flaschen auf ihrer Rückseite auffallend und deutlich lesbar mit dem Slogan "Glanz ohne Kratzer" versehen. Dieser Slogan war bis 1982 direkt auf die Flaschen gedruckt oder geprägt worden; seit 1983... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der mit der Priorität vom 17.5.1984 (ua) für "Turn- und Sportartikel (mit Ausnahme von Bekleidungsstücken)" eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr.107.597 "Sportland" (Beilage F). Sie vertreibt derartige Waren unter dieser Bezeichnung in zahlreichen Geschäften in ganz Österreich, darunter in Wien und in der SCS-Vösendorf; dabei wirbt sie mit der Bezeichnung "Sportland" in Verbindung mit dem Wort "KangaR***" (Beilagen L bis R). Der Beklag... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksjugendamt beantragte am 26. August 1985 beim Jugendgerichtshof Wien, die am 20. August 1985 durch die Abnahme des am 17. Mai 1983 geborenen Kindes aus der Pflege der Eltern und die Übernahme in Gemeindepflege wegen Gefahr im Verzug getroffene Maßnahme der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 Abs 2 JWG zu genehmigen. Nachdem der Beschluß vom 24. Oktober 1985, womit die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie seit ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Prüfung der Zulässigkeit eines außerordentlichen Revisionsrekurses hat sich der Oberste Gerichtshof auf jene
Gründe: zu beschränken, die der Rechtsmittelwerber gemäß § 506 Abs. 1 Z 5, § 528 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Widerlegung des Ausspruches des Rekursgerichtes anzuführen hat; andere mögliche Rechtsfehler, denen erhebliche Bedeutung zukommen könnte, sind bei dieser Erstprüfung nicht zu untersuchen (3 Ob 1511/84 u.a.; eb... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als gesetzlicher Amtskurator beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe der Minderjährigen. Das Erstgericht gab diesem Antrag auf der Grundlage nachstehender Feststellungen statt: Der Vater der Kinder arbeitete von September bis November 1985 bei der Firma J*** in Schruns. Er mußte das Arbeitsverhältnis wegen einer schon seit längerem bestehenden Verletzung am Rücken wieder auflösen. Die Eltern haben Schulden im Ausmaß... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Reinhard S***, geboren 2. Juli 1981 ist das uneheliche Kind der Hilde L*** und des noch vor der Geburt des Minderjährigen verstorbenen Anton R***. Auf Antrag des Amtsvormundes ordnete das Erstgericht für den Minderjährigen die gerichtliche Erziehungshilfe in Form der Unterbringung im Kinderheim Axams an. Es ging auf Grund eines eingeholten Sachverständigengutachtens davon aus, daß bei der Mutter eine psychische Krankheit in Form einer schweren erregbaren Persönli... mehr lesen...
Begründung: Der am 7.4.1982 geborene Osawaru E*** und die am 21.5.1984 geborene Gretel E*** sind eheliche Kinder des Victor und der Eva E***. Bezüglich des mj. Osawaru wurde bereits mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 19.5.1982 (ON 3) die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und die am 9.4.1982 erfolgte Unterbringung dieses Kindes im Zentralkinderheim pflegschaftsbehördlich genehmigt. Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 20.9.1982 (ON 9) wurde diese... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Sandra Nicole A*** wurde am 29.3.1976 als uneheliches Kind der Rosemarie A*** (nunmehr verehelichte T***) geboren. Günter Johann W*** hat die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt. Am 6.7.1979 wurde Sandra A*** im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei den Pflegeeltern Josef und Franziska W*** in Taiskirchen untergebracht. Am 7.7.1982 beantragte die Bezirkshauptmannschaft R*** IM I*** als Amtsvormund, den Verbleib der Minderjährigen bei den Pflegeeltern gem... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Bei dem Zeichen "Tiere mit Herz" handelt es sich um eine - durchaus unterscheidungskräftige - Phantasiebezeichnung, der geringe beschreibende Elemente nur insofern anhaften, als das Schlagwort Qualitätsvorstellungen der damit gekennzeichneten Erzeugnisse nahelegt. - "Tiere mit Herz". Entscheidungstexte 4 Ob 302/86 Entscheidungstext OGH 04.02.1986 4 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Partei hat ihren Sitz in Wien, die zweitklagende Partei in Montreal, Canada. Die klagenden Parteien begehren, die erst-, zweit- und drittbeklagten Parteien "zur ungeteilten Hand" schuldig zu erkennen, die Herstellung, Herausgabe, den Vertrieb und Verkauf sowie die Vergabe von Lizenzen von bzw. an den näher bezeichneten Werken, insbesondere von bzw. an dem Werk der Literatur mit dem Titel "Who's Who in Italy" zu unterlassen, die Vernichtung aller Vervie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erzeugt und vertreibt in Österreich seit 1959 Plüschtiere mit einem Herzanhänger in roter Farbe. Sie ist Inhaberin folgender, beim österreichischen Patentamt registrierter Marken: a) Wortmarke "Tiere mit Herz" Nr.41.624 mit Priorität vom 13. April 1959 für die Warenklasse 35: Spielwaren, nämlich Nachbildungen von Tieren aus den verschiedensten Materialien. b) Wort-Bildmarke mit dem Schriftzug "'Berg' Tiere mit Herz" in dunkler Herzsilhouett... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. Jänner 1981 geborene Franz A*** ist ein eheliches Kind der Radmilla A*** aus ihrer geschiedenen Ehe mit Karl Heinz A***; der am 1. Jänner 1983 geborene Erich B*** ist ein uneheliches Kind der Radmilla A***. Beide Kinder, die sich in Pflege ihrer Mutter befanden, wurden mit Zustimmung der Mutter im Rahmen der Erziehungshilfe (§ 9 JWG) am 6. Dezember 1983 in das Zentralkinderheim überstellt und von dort an eine Pflegestelle bei Katharina R*** in 2813 Lichteneg... mehr lesen...
Norm: MSchG §14UWG §9 C3c
Rechtssatz: Die Marken "NOVEROX" und "FERROX" sind weder nach dem Wortbild noch dem Wortklang noch dem Wortsinn verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 398/85 Entscheidungstext OGH 14.01.1986 4 Ob 398/85 Veröff: ÖBl 1986,92 (Harald Schmidt) = GRURInt 1987,50 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: dUWG §16dUWG §9 C3c
Rechtssatz: "(Hotel) Sacher" und "Wiener Sachers Kaffee" - verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 408/85 Entscheidungstext OGH 14.01.1986 4 Ob 408/85 Veröff: ÖBl 1986,73 = GRURInt 1986,735 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0054545 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei betreibt unter der Firma "Hotel S***, Eduard S***" das Hotel S*** in Wien in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie ist - wie außer Streit gestellt wurde - Inhaberin der österreichischen Marke Nr. 3.077 "Hotel S*** Wien" mit Priorität vom 24.10.1939 für Torten, Kuchen, Biskuits, feine Backwaren, Konditoreiwaren "und Führung von gastgewerblichen Betrieben" (Dienstleistungsmarke vor MSchG Nov. 1969?), sowie mehrerer internationaler Marken für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstklagende Partei, die ihren Sitz in der Schweiz hat, ist Inhaberin der für säurefreie Rostumwandlungsemulsionen registrierten internationalen Marke 402.830 "N***E***" mit Unionspriorität (Art.4 PVÜ) vom 20.Mai 1973. Die zweitklagende Partei, die ihren Sitz in der BRD hat, ist Inhaberin der für Rostlöse- und Lockerungsmittel registrierten internationalen Marke 193.496 "F*** - der chemische Schraubenschlüssel" mit Unionspriorität vom 19. Juni 1956. Die Fa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit Anfang des Jahres 1984 Generalimporteur der Enthaarungsmittelproduktgruppe "depilzero" für Österreich und die Bundesrepublik Deutschland und beliefert damit den Großhändler K*** KG, welcher sie an die Einzelhändler (Drogerien) weiter vertreibt. Die Produkte werden vom Unternehmen Z*** C*** in Mailand hergestellt und verpackt. Bis Anfang des Jahres 1982 war der Beklagte der Generalvertreter dieser Produkte in Österreich. Die "depilzero"-Produkte we... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.April 1977 geborene Carmen A ist das uneheliche Kind der Lillian A und des Robert B. Die Eltern der Minderjährigen lebten bis 1978 im gemeinsamen Haushalt, dann zog der Vater wegen aufgetretener Mißhelligkeiten aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Beziehungen der Mutter zum Kind waren von Anfang an problematisch. Im Juli 1978 wollte die Mutter das Kind in Gemeindepflege übergeben, sie wurde aber damals vom Vater von ihrem Entschluß abgebracht. Als Carmen ein Ja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Verwendung der Marke 'Alm Rausch', insbesondere im Zusammenhang mit dem Etikettenbild gemäß der Beilage A, beim Vertrieb einer Kräuterlimonade zu unterlassen. Mit diesem Begehren verbindet sie auf Rechnungslegung, Zahlung eines angemessenen Entgelts und Veröffentlichung gerichtete, im einzelnen näher konkretisierte Begehren. Zur
Begründung: führt sie aus, seit Jahrzehnten seien die Kräuter... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4
Rechtssatz: Voraussetzung des Schutzes ist aber, dass die Bezeichnung (hier: der Firmenbestandteil) Unterscheidungskraft besitzt, also etwas Besonderes, Individuelles an sich hat und damit geeignet ist, das Unternehmen von anderen zu unterscheiden und auf den Betrieb des Benützers hinzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 372/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Der Buchstabengruppe "Gfg" fehlt für sich allein ohne Verkehrsgeltung jede Namensfunktion. Ebenso ist die Gattungsbezeichnung "Betriebsberatung" nicht schutzfähig und darf schon wegen der Notwendigkeit, daß gleichartige Unternehmen auf diesen Unternehmensgegenstand hinweisen, nicht dem Verkehr entzogen werden. Die Kombination der beiden Bestandteile zu "GfG" - BETRIEBSBERATUNG" ist aber eine individuelle sprachliche ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4
Rechtssatz: Der Schutz eines Firmenbestandteils, der für sich oder im Zusammenhang mit Zusätzen, die bei seinem Gebrauch verwendet werden, die Eigenschaft hat, auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen, besteht, so wie bei einer besonderen Bezeichnung des Unternehmens, regelmäßig ab Beginn des Gebrauches bzw der Eintragung ins Handelsregister. Entscheidungstexte 4 Ob 372/8... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben Personalberatungsunternehmen und stehen zueinander im Wettbewerb. Die klagende Partei ist unter der Firma 'Gfg - A m.b.H. (früher: 'GfG - F IN G Gesellschaft m.b.H.') seit 6.7.1977 (mit der nunmehrigen Firmenbezeichnung seit 20.8.1980) im Handelsregister eingetragen. Die beklagte Partei führt die Firma 'B C D E F Gesellschaft m. b.H.' (Eintragung vom 18.12.1980). Die klagende Partei tritt im Geschäftsverkehr (insbesondere bei Inseraten und im ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: "Miß Austria" nicht verwechslungsfähig mit "Miß Österreich". - "Miß Österreich" Entscheidungstexte 4 Ob 365/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 365/85 Veröff: MR 1985 H5,Archiv 17 = ÖBl 1986,7 = GRURInt 1986,566 4 Ob 42/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 42/95 Vgl; B... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Inhaber der für Dienstleistungen der Klasse 42: 'Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Misswahlen' auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 'B C' (Beilage E); er hat der zweitklagenden GmbH, deren Geschäftsführer er ist, die Benützung dieser Marke gestattet. Die Zweitbeklagte - eine GmbH mit dem Sitz in G bei München, Bundesrepublik Deutschland - lud mit einer Postwurfsendung für den 14.3.19... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3UWG §9 C3c
Rechtssatz: Das Wort "Festspiele" ist ein Ausdruck des allgemeinen Sprachgebrauches, an dessen Verwendung ein absolutes, jede Monopolisierung zugunsten eines einzelnen Unternehmers ausschließendes Freihaltebedürfnis besteht. Ob das gleich auch für die Bezeichnung "Festspiel Illustrierte" gilt, kann auf sich beruhen. - "Festspiel-Illustrierte" Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift 'Festspiel Illustrierte', welche seit 1982 alljährlich zu den Salzburger Festspielen erscheint und auch inhaltlich dieser Veranstaltung gewidmet ist. Der Beklagte war bis 1983 als Mitarbeiter bzw. Chefredakteur bei der Klägerin beschäftigt. Seit 1984 ist er Medieninhaber und Herausgeber der in diesem Jahr erstmals erschienenen Zeitschrift 'Festspiele Salzburg'. Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlas... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die außereheliche Tochter der Sieglinde A, verehelichte B. Sie wurde auf Grund der vom Erstgericht am 25.10.1978 auf Antrag des Amtsvormundes angeordneten gerichtlichen Erziehungshilfe (ON 2) bei den Pflegeeltern Johann und Stefana C in Knechtelsdorf untergebracht. Auf Antrag der Mutter ordnete das Erstgericht die Übergabe der Minderjährigen in die Pflege und Erziehung der Mutter an (Punkt 1 des erstgerichtlichen Beschlusses), bestimmte als übergabs... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c7ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob konkrete Erfahrungen mit einer bestimmten Art von Werbeaktionen vorliegen. Die Gerichte können auf Grund ihrer Lebenserfahrung, insbesondere auf Grund ihrer Kenntnis vom üblichen Verhalten der Menschen, sehr wohl in aller Regel die Frage beantworten, wie eine Werbung auf das angesprochene Publikum wirkt, zumal we... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Sunset und Sunjet verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 332/85 Entscheidungstext OGH 14.05.1985 4 Ob 332/85 Veröff: ÖBl 1986,72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0066590 Dokumentnummer JJR_19850514_OGH0002_0040OB00332_8500000_001 ... mehr lesen...